{"id":5556,"date":"2023-06-16T02:00:00","date_gmt":"2023-06-16T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/?p=5556"},"modified":"2024-11-17T22:46:08","modified_gmt":"2024-11-17T21:46:08","slug":"11-gwb-novelle-sachverstaendigenanhoerung-im-wirtschaftsausschuss-des-bundestags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/11-gwb-novelle-sachverstaendigenanhoerung-im-wirtschaftsausschuss-des-bundestags\/","title":{"rendered":"11. GWB-Novelle: Sachverst\u00e4ndigenanh\u00f6rung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">16.06.2023<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>Bundestag<br \/>11. GWB-Novelle<br \/>Wettbewerbsdurchsetzung<br \/>Entflechtung<br \/>Sektoruntersuchung<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p class=\"MsoNormal\">Videostream:<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=nV0NGehm8CU\">Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen &#8211; YouTube<\/a><\/span> oder\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2023\/kw24-pa-wirtschaft-11-gwb-novelle-951258\" style=\"font-size: 0.8em;\">Deutscher Bundestag &#8211; Kontr\u00e4re Meinungen zu neuen Befugnissen f\u00fcr das Bundeskartellamt<\/a><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Pressemitteilung: <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-952980\">Deutscher Bundestag &#8211; Anh\u00f6rung zu \u00c4nderungen im Wettbewerbsrecht<\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Liste der Sachverst\u00e4ndigen: <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/951612\/c34c64777ccb496778d7fd8938033170\/Liste-der-Sachverstaendigen-data.pdf\">SV-Liste (bundestag.de)<\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Stellungnahmen der Sachverst\u00e4ndigen: <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2023\/kw24-pa-wirtschaft-11-gwb-novelle-951258\">Deutscher Bundestag &#8211; Kontr\u00e4re Meinungen zu neuen Befugnissen f\u00fcr das Bundeskartellamt<\/a><\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span class=\"bt-date\"><span>Am 14. Juni 2023 fand die \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags zu den <\/span><\/span><span>von der Bundesregierung geplanten\u00a0\u00c4nderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB)\u00a0statt. Zur Anh\u00f6rung waren acht Sachverst\u00e4ndige eingeladen worden, die kontr\u00e4r diskutiert haben. Es handelte sich um folgende Sachverst\u00e4ndige:<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Dr. Georg B\u00f6ttcher (Vorschlag CDU\/CSU), Siemens AG <\/li>\n<li>Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Vorschlag SPD), Universit\u00e4t Mannheim <\/li>\n<li>Kim Manuel K\u00fcnstner (Vorschlag DIE LINKE.), Rechtsanwalt Schulte pp.<\/li>\n<li>Andreas Mundt (Vorschlag aller), Bundeskartellamt <\/li>\n<li>Prof. Dr. Martin Peitz (Vorschlag SPD), Universit\u00e4t Mannheim <\/li>\n<li>Prof. Dr. Rupprecht Podszun (Vorschlag B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN), Heinrich-Heine-Universit\u00e4t D\u00fcsseldorf <\/li>\n<li>Prof. Dr. Heike Schweitzer (Vorschlag CDU\/CDU), Humboldt-Universit\u00e4t Berlin <\/li>\n<li>Prof. Dr. Stephan Wernicke (Vorschlag FDP), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)<\/li>\n<\/ul>\n<p><span>Der Gesetzentwurf (<span class=\"MsoHyperlink\"><span><a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/068\/2006824.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Die PDF-Datei Drucksache 20\/6824 \u00f6ffnet sich in einem neuen Fenster\"><span>20\/6824<\/span><\/a><\/span><\/span>) zur \u00c4nderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen und anderer Gesetze sieht unter anderem vor, die Wirksamkeit von sogenannten Sektoruntersuchungen im Kartellrecht zu erh\u00f6hen (vgl. <em>FIW-Berichte vom 31.05.23, 10.05.23, 30.01.23 und 14.10.22<\/em>). So sollen die Verfahren demn\u00e4chst schneller ablaufen und das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine \u201eerhebliche und fortw\u00e4hrende St\u00f6rung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfema\u00dfnahmen anzuordnen\u201c. Mit der GWB-Novelle soll zudem unter anderem die Anwendbarkeit der kartellbeh\u00f6rdlichen Vorteilsabsch\u00f6pfung vereinfacht werden<\/span><\/p>\n<p><span>Aus Sicht des Sachverst\u00e4ndigen B\u00f6ttcher entstehe durch die GWB-Novelle eine \u201ehohe Rechtsunsicherheit\u201c auf Seiten der Unternehmen. Diese seien grenzenlosen Eingriffen durch das Bundeskartellamt ausgesetzt. Mit dem Gesetzentwurf gehe die Bundesregierung zudem einen europ\u00e4ischen Sonderweg. Er wies darauf hin, dass das Gesetz nicht nur Gro\u00dfunternehmen treffen werde, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen, die h\u00e4ufig als Hidden Champions in Nischenbranchen agierten. Das neue Gesetz werde fatale Auswirkungen auf Unternehmensentscheidungen haben. Wenn Deutschland so ein scharfes Wettbewerbsrecht habe, werde es dazu kommen, dass sich Unternehmen \u00fcberlegen, wo sie stattdessen hingehen wollen.<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Der Sachverst\u00e4ndige Podszun <\/span>verteidigte den Gesetzentwurf auf ganzer Linie. Es gebe wettbewerbliche Fehlstellungen, (hohe Marktmacht, gleichf\u00f6rmiges Verhalten, strukturelle Wettbewerbsarmut in einigen Sektoren), \u201ean die man nicht drankommt\u201c. Es sei Zeit f\u00fcr eine \u201eprogressive Wettbewerbspolitik\u201c. Die neuen Tools sollen dazu dienen, mehr Wettbewerb zu schaffen f\u00fcr KMU und f\u00fcr Verbraucher. Der Begriff der St\u00f6rung solle nicht n\u00e4her definiert werden, da das Bundeskartellamt neue Wettbewerbsst\u00f6rungen aufgreifen solle. Podszun meinte, dass das Gesetz sogar f\u00fcr die Entscheidung von Unternehmen hilfreich sein k\u00f6nne, nach Deutschland zu kommen, wo mit Hilfe des Gesetzes dann der Wettbewerb funktioniere. In der im Regierungsentwurf eingef\u00fcgten Subsidiarit\u00e4tsklausel sieht Podszun blo\u00df einen \u201eStolperstein\u201c. F\u00fcr h\u00f6heren Rechtsschutz k\u00f6nnten sich mehrere Beschlussabteilungen mit den Entscheidungen nach \u00a7 32 f GWB-E befassen.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Die Sachverst\u00e4ndige Schweitzer hatte hierzu eine kontr\u00e4re Haltung. Sie sagte, dass <\/span>die Novelle nicht gebraucht werden und keine L\u00fccken vorhanden seien. Sollten Probleme feststellbar sein, sollte man sich gezieltere Ma\u00dfnahmen \u00fcberlegen und ggf. das Missbrauchsverbot reformieren. Eigentlich sei Deutschland aber beim Missbrauchsverbot gut aufgestellt. Sie lehnte eine pauschale Eingriffsbefugnis, wie sie \u00a7 32 f GWB-E enth\u00e4lt, ab. Die Irrtumskosten seien hierf\u00fcr zu hoch, hier stimme die Balance nicht. 32 f GWB-E adressiere im \u00dcbrigen keine konkreten und gut dokumentierten Probleme. Die Beispiele f\u00fcr eine St\u00f6rung seien im \u00dcbrigen zu umfassend, da sie ohne Eingrenzung alles erfassen k\u00f6nnten. Als problematisch erachtete Schweitzer, dass das GWB in Zukunft sich f\u00fcr eine weitere \u201eAufladung von Zielen\u201c eigne, die \u00fcber das klassische Wettbewerbsrecht (Freiheit des Wettbewerbs) hinausgingen. Sie warnte auch davor, das UK Market Investigation Tool f\u00fcr Deutschland als Vorbild zu nehmen. Das Wettbewerbsrecht in Gro\u00dfbritannien sei nicht vergleichbar. Es sei kein System subjektiver Rechte wie in Deutschland, sondern folge dem <em>public interest<\/em>. Man sei mit dem deutschen System immer \u201egut gefahren\u201c.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Der Sachverst\u00e4ndige Andreas Mundt<\/span> betonte, dass es in Deutschland M\u00e4rkte gebe, die \u201everkrustet und vermachtet\u201c seien und auf denen ein Entdeckungsverfahren nicht mehr stattfinde. Es gehe nicht darum, M\u00e4rkte im Sinne von Marktdesign zu gestalten, sondern darum, Wettbewerb \u00fcberhaupt wiederherzustellen. 18 Monate f\u00fcr eine Sektoruntersuchung seien zu ambitioniert. Er lehnte die Subsidiarit\u00e4tspr\u00fcfung ab und versuchte zu beschwichtigen, dass das Bundeskartellamt mit dem Gesetz \u201enicht marodierend durch die Gegend ziehen\u201c werde.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Der Sachverst\u00e4ndige Wernicke monierte, dass es <em>de lege lata<\/em> keine Regelungsl\u00fccken und keinen Handlungsbedarf gebe. Es sei auch nicht klar, warum es um eine neue Konzeption von Wettbewerb gehe. Man brauche zudem einen eindeutigen Gesetzestext. Die Subsidiarit\u00e4tsregelung sei wichtig und m\u00fcsse effektiviert werden, da Deutschland bereits ein funktionierendes Wettbewerbsrecht habe. Es m\u00fcsse eindeutig sein, wann Marktmacht in eine St\u00f6rung umschl\u00e4gt. Alle bisherigen Regelbeispiele w\u00fcrden nicht helfen, da sie weit interpretiert werden k\u00f6nnen. Die bisherigen Nachbesserungen w\u00fcrden ebenfalls nicht helfen. In verfassungsrechtlicher Hinsicht verwies Wernicke auf das j\u00fcngst verfasste verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Nettesheim, das klare Pr\u00e4missen enthalte. Das Gesetz erlaube einen Eingriff in ein gesellschaftliches Funktionssystem, der Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit wecke. Der Begriff der St\u00f6rung sei bislang nicht bestimmt; es sei auch bisher nicht gelungen, eine Bestimmbarkeit herzustellen. Diese Entscheidungsmacht d\u00fcrfe nach der Wesentlichkeitstheorie auch nicht auf eine Beh\u00f6rde verlagert werden, sondern diese Entscheidungen m\u00fcssten vom Parlament getroffen werden. Der Gesetzentwurf sei zudem nicht ausreichend formuliert. Notwendig sei in jedem Fall eine Zurechnung bzw. eine Verantwortlichkeit im Sinne einer subjektiven Vorwerfbarkeit oder eines bewussten Inkaufnehmens seitens der herangezogenen Unternehmen. Mit dem Gesetz beschreite Deutschland nicht nur einen Sonderweg, sondern es w\u00fcrden auch Verhaltensweisen sanktioniert, die nach EU-Recht rechtm\u00e4\u00dfig seien.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Der Sachverst\u00e4ndige Franck war der Ansicht, dass das Gesetz bereits umfassenden Rechtsschutz vorsehe. Die differenziertere Anwendung bei der aufschiebenden Wirkung sei richtig. Entscheidend sei die Pr\u00fcfungsdichte der Gerichte. Aus seiner Sicht solle mit dem Gesetz keine Marktergebniskontrolle vorgenommen werden. Es seien zumindest keine Anreize ersichtlich, dass das BKartA zum Preisregulierer werden wolle. Die Vorteilsabsch\u00f6pfung verfolge einen legitimen Zweck, bei der die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gewahrt sei. Die Pauschalierung der Vermutungswirkung von einem Prozent bewertete Franck als niedrig. Wenn es zu einer \u00dcberabsch\u00f6pfung komme, gebe es zumindest noch eine H\u00e4rtefallklausel und eine Zehn-Prozent-Deckelung.<\/p>\n<p><span>Der Sachverst\u00e4ndige Peitz sah die Notwendigkeit f\u00fcr eine erweiterte Sektoruntersuchung. Das BKartA habe nach aktuellem Recht keine M\u00f6glichkeiten, Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, wenn der Wettbewerb signifikant gest\u00f6rt sei, aber kein nachweisbar missbr\u00e4uchliches Verhalten vorliege. Zudem seien Sektoruntersuchungen auch dann eine gute Ma\u00dfnahme, wenn die Wettbewerbsintensit\u00e4t durch Schocks wie internationale Krisen eingeschr\u00e4nkt werde und durch den R\u00fcckgang des internationalen Handels der Wettbewerb geschw\u00e4cht w\u00fcrde. <\/span><\/p>\n<p><span>Der Sachverst\u00e4ndige K\u00fcnstner sagte, dass er im bisherigen GWB sehr wohl eine L\u00fccke sehe. Die Einf\u00fchrung der weiten Eingriffsbefugnisse w\u00fcrden das bisherige Kartellrecht entlasten und Druck aus den Entscheidungen der Beh\u00f6rde und der Gerichte bei der Anwendung des herk\u00f6mmlichen Kartellrechts nehmen. <\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Der Gesetzentwurf der Bundesregierung f\u00fcr eine 11. GWB-Novelle ist<\/span> am 26. Mai 2023 in erster Lesung vom Bundestag beraten worden und dann i<span>m Anschluss an die Aussprache zur federf\u00fchrenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss \u00fcberwiesen worden. Der Gesetzentwurf war zuvor von der Bundesregierung am 5. April 2023 als Regierungsentwurf im Kabinett verabschiedet worden.<\/span><\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBundestag11. 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