{"id":5901,"date":"2020-03-13T01:00:00","date_gmt":"2020-03-13T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/53-symposion-in-innsbruck-andreas-mundt-wirtschaft-im-wandel-kartellrechtspraxis-auf-dem-pruefstand\/"},"modified":"2020-03-13T01:00:00","modified_gmt":"2020-03-13T00:00:00","slug":"53-symposion-in-innsbruck-andreas-mundt-wirtschaft-im-wandel-kartellrechtspraxis-auf-dem-pruefstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/53-symposion-in-innsbruck-andreas-mundt-wirtschaft-im-wandel-kartellrechtspraxis-auf-dem-pruefstand\/","title":{"rendered":"53. Symposion in Innsbruck &#8211; Andreas Mundt, Wirtschaft im Wandel \u2013 Kartellrechtspraxis auf dem Pr\u00fcfstand?"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">13.03.2020<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>FIW<br \/>Symposion<br \/>Rede<br \/>Bundeskartellamt<br \/>Mundt<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Anl\u00e4sslich des 53. FIW-Symposions in Innsbruck (26.- 28. Februar 2020) ging Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts, in seinem Vortrag vom 26. Februar 2020 der Frage nach, wie insbesondere das Bundeskartellamt als \u201ePartner der Unternehmen&#8220; auf die neuen Entwicklungen im Umfeld der Wirtschaft reagieren sollte. Die Wirtschaft befinde sich, so Mundt, im Wandel durch die Digitalisierung, neue Chancen, neue Gesch\u00e4ftsfelder und neue Wettbewerber im Zuge der Globalisierung und aufgrund neuer Lieferketten. Diese m\u00fcsse sich auf dem Markt auch den teils hochsubventionierten staatlichen Unternehmen stellen.<\/p>\n<p>Das Thema Marktkonzentration werde derzeit viel diskutiert mit Blick auf die USA. Das Bild in Deutschland und Europa sei sehr viel differenzierter, aber auch in Deutschland gebe es mit Blick auf bestimmte Player (z. B. Plattformen und deren Netzwerkeffekte) eine starke Konzentration, wobei mit Ausnahme von <em>Spotify<\/em> diese Unternehmen nicht aus Europa k\u00e4men. Importierte Konzentration habe zu Ver\u00e4nderungen in der Praxis gef\u00fchrt: Missbrauchsverfahren seien zum Alltag der Kartellbeh\u00f6rde geworden. Wenn \u201e<em>das Kind einmal in den Brunnen gefallen&#8220; <\/em>sei (aufgrund internen Wachstums oder aufgrund von Fusionskontrolle), sei es schwer, \u201e<em>das Kind mit der Missbrauchsaufsicht wieder aus dem Brunnen herauszuholen<\/em>&#8222;. Die Missbrauchsaufsicht sei zwar generell ein scharfes Instrument, allerdings seien Missbrauchsverfahren schwierig, komplex, fehleranf\u00e4llig, aufw\u00e4ndig und schwer vor den Gerichten zu gewinnen. Diese seien der \u201e<em>Mount Everest<\/em>&#8220; aller Verfahren, wobei sich die Kartellbeh\u00f6rde mittlerweile \u201e<em>einmal am Tag auf dem Berg<\/em>&#8220; befinde. Dies gelte vor allem f\u00fcr die F\u00e4lle <em>Facebook, CTS Eventim, Booking,<\/em> beim Bundeskartellamt; dies gelte f\u00fcr die Verfahren bei der Europ\u00e4ischen Kommission aber genauso. Einfachere Verfahren h\u00e4tten folgende F\u00e4lle betroffen:<em> HRS (Bestpreisklausel),<\/em> <em>Amazon (Bestpreisklausel, Amazon Marketplace).<br \/><\/em><\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt ert\u00fcchtige Unternehmen, auch gegen Tech-Giganten anzutreten, so z. B. im Fall von Kooperationen. Das Kartellverbot sei grunds\u00e4tzlich auf Kooperationen zwischen Unternehmen anwendbar. Das Bundeskartellamt versuche aber, von Bu\u00dfgeldverfahren in diesen Bereichen generell wegzukommen und mehr in die pr\u00e4ventive Vorabpr\u00fcfung solcher Verfahren zu investieren und auf diese Weise mit den Unternehmen gemeinsame L\u00f6sungen zu entwickeln. Auf diese Weise solle das den Kooperationen innewohnende Potential erkannt und gesichert werden. Mundt betonte, dass der Bundesverband der deutschen Industrie einst die Selbsteinsch\u00e4tzung \u201egefeiert&#8220; habe. Heute w\u00fcrden alle mit den Folgen der daraus resultierenden Unsicherheit \u201ek\u00e4mpfen&#8220;. Viele Unternehmen seien an den Weltm\u00e4rkten zwar stark vertreten, w\u00fcssten aber vergleichsweise wenig von dem in der Digitalisierung wohnenden Potential.<\/p>\n<p>Das Kartellamt habe mittlerweile bei der Pr\u00fcfung von Kooperationen im digitalen Umfeld (z. B. <em>XOM Metal, Adamos<\/em>) ein klares Pr\u00fcfraster entwickelt: Es d\u00fcrften keine Diskriminierung und kein Ausschluss von Wettbewerbern stattfinden. Gegebenenfalls m\u00fcssten \u201eChinese Walls&#8220; errichtet und gesellschafterliche Auskunfts- und Einsichtsrechte beschr\u00e4nkt werden. Es gebe zudem das sog. \u201eVorsitzendenschreiben&#8220;. Allerdings k\u00e4men die Unternehmen oft in einem sehr fr\u00fchen Verfahren zum Kartellamt, in dem sich die Projekte noch \u00e4ndern k\u00f6nnten und w\u00fcrden. Es w\u00fcrden aber pr\u00fcff\u00e4hige F\u00e4lle ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Die Neuausrichtung der Fusionskontrolle in der 9. GWB-Novelle sei in der Praxis schwierig und schwerf\u00e4llig gewesen. Man habe damit \u201eKiller-Akquisitionen&#8220; der GAFA und im Pharmasektor aufgreifen wollen. Die entsprechende Vorschrift solle in diesem Jahr evaluiert werden. Es habe lediglich mittlere zweistellige Zahl mit allen Voranmeldungen und keine F\u00e4lle in Phase 2 gegeben.<\/p>\n<p>Mit der 10. GWB-Novelle wolle man mit dem neuen \u00a7 39 a GWB ein Instrument in der formellen Fusionskontrolle schaffen, mit dem man sich Fusionen in der Offline-Welt besser ansehen k\u00f6nne. Hierf\u00fcr habe die Entsorgungswirtschaft Pate gestanden.<\/p>\n<p>Die Diskussion um die Neuregelungen in der Missbrauchskontrolle fand Mundt \u201e<em>betulich<\/em>&#8222;. Diese sollten eine Antwort auf Disruptionen darstellen, \u00fcber deren Folgen man sich vielfach noch nicht im Klaren sei. Zwar sei der bisherige Werkzeugkasten gut, es gebe allerdings viele Gerichtsverfahren und Schwierigkeiten, diese Verfahren durchzubringen. Wichtig sei, schnell zu handeln. Insofern verk\u00f6rpere die GWB-Novelle ein absolutes Minimum dessen, was man im Kartellrecht erreichen k\u00f6nne. Sie habe auch nur einen relativ kleinen Anwendungsbereich.<\/p>\n<p>In den USA w\u00fcrden zur Zeit R\u00fcckabwicklungen von sog. Killer-Fusionen diskutiert. Auch machten einige Fusionen, die in Br\u00fcssel zugelassen worden seien, heute \u201e<em>m\u00e4chtig \u00c4rger<\/em>&#8222;. Vielleicht seien einige dieser Fusionen Fehler gewesen. Da die Prognosekraft seitens des Amtes bei Fusionspr\u00fcfungen nur schwer aufzubringen sei, m\u00fcsse man sich nach Mundts pers\u00f6nlicher Auffassung dem Instrument der nachtr\u00e4glichen Untersagung stellen.<\/p>\n<p>Globaler Wettbewerb und ein zunehmendes transnationales Ungleichgewicht habe W\u00fcnsche nach Ver\u00e4nderungen (z. B. in Deutschland, Frankreich, Polen, Italien) aufkommen lassen. Es sei erfreulich, dass mehr die Praxis und weniger das materielle Recht im Fokus der Kritik st\u00fcnde. Zur Diskussion st\u00fcnden \u00c4nderungen in der Mitteilung zur Marktabgrenzung und den Horizontal-Leitlinien, zudem eine st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung von Verhaltenszusagen und Effizienzen. Vizepr\u00e4sidentin Vestager habe bereits angek\u00fcndigt, die Mitteilung zur Marktabgrenzung \u00fcberarbeiten zu wollen, was sicherlich nicht verfr\u00fcht komme. Diese sei aber nur ein Werkzeug, um M\u00e4rkte zu identifizieren, nicht um M\u00e4rkte zu designen. Prognosen \u00fcber Marktzutritte sollten best\u00e4rkt werden. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Darlegung von Effizienzen sei heute f\u00fcr Unternehmen \u00e4u\u00dferst hoch. In jedem Fall gelte es, eine Politisierung der Fusionskontrolle zu vermeiden. Eine pr\u00e4ventive Fusionskontrolle sei besser als eine nachtr\u00e4gliche, so Mundt.<\/p>\n<p>Alle Bereiche erforderten eine st\u00e4rkere Zusammenarbeit der Beh\u00f6rden, und es w\u00fcrden neue Kooperationsformen ben\u00f6tigt. Auch werde sich der Wandel zu einer gemeinwohlorientierten, nachhaltigen Wirtschaft verst\u00e4rken, da die Verbraucher zunehmend nachhaltige Produkte nachfragten. Gemeinwohl sei auch ein Ziel des Wettbewerbsrechts. In dem Zusammenhang spiele die Diskussion um Nachhaltigkeit eine gro\u00dfe Rolle. Mundt f\u00fchrte als Beispiele die <em>Initiative Tierwohl<\/em> und das <em>B\u00fcndnis f\u00fcr nachhaltige Textilien<\/em> an. Es handele sich entweder um gerechtfertigte Ausnahmen vom Kartellverbot oder um zul\u00e4ssige Effizienzen. Eine Untersagung dieser Kooperationen sei jedenfalls unwahrscheinlich. Das Bundeskartellamt habe auch weitere Aufgaben als Marktordnungsbeh\u00f6rde, z. B. im Bereich der Markttransparenzstelle Kraftstoffe. <em>Unfair Trade Practices<\/em> (UTP) sollen jetzt beim BMEL umgesetzt werden, obwohl es um die Beziehung von Produzenten zum Lebensmitteleinzelhandel und damit um eine klassische Aufgabe f\u00fcr das Kartellamt gehe. Die Umsetzung des Wettbewerbsregisters sei hingegen derzeit in vollem Gang, werfe aber einige schwierige Fragen auf. Es handele sich um ein \u201e<em>riesiges IT-Projekt<\/em>&#8222;.<\/p>\n<p>Mundt schloss seinen Vortrag mit der Einsch\u00e4tzung, dass der beh\u00f6rdliche Verbraucherschutz wichtig sei, aber im Moment noch ausstehe, da es daf\u00fcr keinen politischen Willen gebe.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DFIWSymposionRedeBundeskartellamtMundt Anl\u00e4sslich des 53. FIW-Symposions in Innsbruck (26.- 28. 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