{"id":5923,"date":"2020-09-09T02:00:00","date_gmt":"2020-09-09T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/bundeskartellamt-legt-jahresbericht-fuer-das-jahr-2019-vor\/"},"modified":"2020-09-09T02:00:00","modified_gmt":"2020-09-09T00:00:00","slug":"bundeskartellamt-legt-jahresbericht-fuer-das-jahr-2019-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/bundeskartellamt-legt-jahresbericht-fuer-das-jahr-2019-vor\/","title":{"rendered":"Bundeskartellamt legt Jahresbericht f\u00fcr das Jahr 2019 vor"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">09.09.2020<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>Bundeskartellamt<br \/>Jahresbericht<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>\u00a0<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Das Bundeskartellamt hat am 2. September 2020 seinen Jahresbericht f\u00fcr das Jahr 2019 ver\u00f6ffentlicht. Im Jahresbericht werden die Themengebiete und die Arbeit der einzelnen Beschlussabteilungen n\u00e4her dargestellt.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Zu einzelnen ausgew\u00e4hlten Bereichen:<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Digitalwirtschaft<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Auch in diesem Jahr lag ein deutlicher Schwerpunkt des Bundeskartellamtes auf der Untersuchung von digitalen Plattformm\u00e4rkten und sozialen Netzwerken. Insbesondere <em>Amazon<\/em> und <em>Facebook<\/em> standen dabei im Fokus des Kartellamts. Gegen\u00fcber Amazon setzte das Amt eine \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsbedingungen zugunsten von H\u00e4ndlern durch, die ihre Produkte \u00fcber die Plattform vertreiben. Amazon hat seine Gesch\u00e4ftsbedingungen daraufhin weltweit an die Vorgaben des Amtes angepasst. Danach haftet <em>Amazon<\/em>, wie die H\u00e4ndler, f\u00fcr Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und die Verletzung wesentlicher Leistungspflichten. Die K\u00fcndigung von H\u00e4ndlerkonten wurden erschwert, die Geltendmachung von Ausgleichsanspr\u00fcchen gegen\u00fcber Amazon erleichtert und eine Regelung zum ausschlie\u00dflichen Gerichtsstand in Luxemburg aufgehoben.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">(<em>Anm.: Mit der Stellung von Amazon und den Verk\u00e4ufern auf der Plattform wird sich das Kartellamt auch in Zukunft befassen. Im Moment geht die Beh\u00f6rde ihrer Pressemitteilung zufolge der Frage nach, ob und wie Amazon die Preissetzung der H\u00e4ndler beeinflusst.<\/em>)<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Im Verfahren gegen <em>Facebook<\/em> ging es um <em>Facebooks<\/em> umfassende Datensammlung und Auswertung ohne Einwilligung seiner Nutzer. Anfang 2019 hatte das Bundeskartellamt ein erstes Verfahren gegen Facebook abgeschlossen und dem Unternehmen verboten, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen, wie den konzerneigenen Diensten WhatsApp und Instagram, zusammenzuf\u00fchren und zu verarbeiten (<em>vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 26.02.2019<\/em>). Gegen diese Entscheidung hatte das soziale Netzwerk Beschwerde vor dem OLG D\u00fcsseldorf eingelegt, welches die aufschiebende Wirkung der Beschwerde angeordnet hat. Am 23. Juni 2020 hat der BGH den Beschluss des OLG aufgehoben und entschieden, dass die Untersagung des Bundeskartellamts sofort zu vollziehen sei. Das OLG hatte weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung <em>Facebooks<\/em> noch daran, dass <em>Facebook<\/em> seine marktbeherrschende Stellung missbr\u00e4uchlich ausnutzt, in dem es den Nutzern keine Wahlm\u00f6glichkeit im Hinblick auf die Verarbeitung seiner \u201eOff Facebook\u201c-Daten geboten hat.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"text-decoration: underline;\">10. GWB-Novelle<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Thema des Berichts war auch die Begleitung der 10. GWB-Novelle durch das Amt. Der Entwurf zu dem Gesetzesvorhaben wurde erstmals am 24. Januar 2020 durch das BMWi vorgestellt. Im Rahmen der Entwicklung und Vorbereitung des Entwurfs stand das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben im engen Austausch mit dem Ministerium. Durch die Novelle soll die Missbrauchsaufsicht im Digitalbereich weiter verst\u00e4rkt werden. Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens soll der neue \u00a719a GWB werden. Danach soll es dem Bundeskartellamt in Zukunft u. a. m\u00f6glich sein, Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zu untersagen, eigene Angebote auf ihrer Plattform gegen\u00fcber den Angeboten ihrer Konkurrenten zu bevorzugen. Ziel des 19a GWB ist es sicherzustellen, dass Marktanteile mit leistungswettbewerblichen Mitteln bestreitbar bleiben, so die Ausf\u00fchrungen im Jahresbericht.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Daneben sieht die Novelle die von der ECN+-Richtlinie geforderte Einf\u00fchrung neuer Ermittlungsbefugnisse f\u00fcr das Bundeskartellamt sowie eine gesetzliche Regelung des Kronzeugenprogramms vor. Au\u00dferdem sollen die Sanktionsm\u00f6glichkeiten gesch\u00e4rft, die M\u00f6glichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen europ\u00e4ischen Wettbewerbsbeh\u00f6rden erweitert, die Verwaltungsverfahren beschleunigt und umfassende Regelungen f\u00fcr die Akteneinsicht eingef\u00fchrt werden. Diese Regelungen sind aus Sicht des Bundeskartellamts notwendig, um auf dem Gebiet der Digitalwirtschaft wirksam handeln zu k\u00f6nnen.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Fusionskontrolle<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Im Berichtszeitraum sind insgesamt rund 1.400 Zusammenschl\u00fcsse angemeldet worden. Gegen\u00fcber dem vorherigen Berichtszeitraum 2017\/2018 hat sich die Zahl der Anmeldungen damit fast halbiert. Von den 1.400 Anmeldungen \u00fcberpr\u00fcfte das Amt 14 in Hauptpr\u00fcfverfahren und untersagte vier (Miba\/Zollern, Heidelberger Druckmaschinen\/MBO, Remondis\/DSD, Loomis\/Ziemann). In sechs Verfahren zogen die Beteiligten ihre Fusionsantr\u00e4ge aufgrund von Bedenken des Kartellamts zur\u00fcck (<em>Anm.: Im Fall Miba\/Zollern kam es zu einer Ministererlaubnis, vgl. dazu FIW-Bericht vom 22.08.2019).<\/em><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Wie das Amt in seiner Pressemitteilung n\u00e4her erl\u00e4utert, sank auch zu Beginn des Jahres 2020 die Zahl der Fusionen weiter. Die deutlich geringere Zahl der Fusionen zu Beginn des Jahres ist laut dem Kartellamt vor allem auf die Unsicherheit w\u00e4hrend der Coronakrise zur\u00fcckzuf\u00fchren. In den Monaten M\u00e4rz, April und Mai 2020 lagen die Anmeldungen deutlich unter den Vorjahreswerten. Das Kartellamt erwartet aber, dass die Anmeldungen in den n\u00e4chsten Monaten krisenbedingt wieder ansteigen werden, wenn ggf. \u00dcbernahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten anstehen.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Als bedeutendes Verfahren mit Signalwirkung stellte das Kartellamt in diesem Jahr die \u00dcbernahme von Vossloh Locomotives durch CRRC heraus. Das Kartellamt erteilte im April 2020 die Freigabe des Rangierlokomotiven-Herstellers durch das chinesische Staatsunternehmen, da es in dem Markt starke Wettbewerber gibt, und sieht das Verfahren als Vorlage f\u00fcr F\u00e4lle in denen Staatsunternehmen beteiligt sind.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><span>Sektoruntersuchungen<\/span><\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Mit der 9. GWB-Novelle hatte der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt einige Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes einger\u00e4umt. Die Beh\u00f6rde kann seitdem unter bestimmten Voraussetzungen auch verbraucherrechtliche Sektoruntersuchungen einleiten. Im Jahr 2019 hat das Kartellamt Sektoruntersuchungen zu Nutzerbewertungen im Internet und dem Umgang von Smart-TVs mit Nutzerdaten abgeschlossen. Aktuell laufen noch Untersuchungen zur Entsorgungswirtschaft, zum Wettbewerb unter Krankenh\u00e4usern und zur Online-Werbung.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Das Amt kann dar\u00fcber hinaus in bestimmten Verfahren als \u201eamicus curiae\u201c Stellung in verbraucherrechtlichen Streitigkeiten nehmen.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kartellverfolgung<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">2019 hat das Bundeskartellamt rund 848 Mio. Euro Bu\u00dfgeld gegen insgesamt 23 Unternehmen bzw. Verb\u00e4nde und 12 nat\u00fcrliche Personen verh\u00e4ngt. Betroffen waren Branchen wie der Fahrradgro\u00dfhandel, die Geb\u00e4udeausr\u00fcstung, Zeitschriften, Industriebatterien, der Autostahl-Einkauf sowie die Stahl-Herstellung. 2018 lag der Betrag bei 376 Mio. Euro. Bei der Beh\u00f6rde gingen 16 Kronzeugenantr\u00e4ge ein. Im Berichtszeitraum hat das Bundeskartellamt im Rahmen der Verfolgung verbotener Kartellabsprachen f\u00fcnf Durchsuchungen in 32 Unternehmen und in f\u00fcnf Privatwohnungen durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Private Kartellverfolgung<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der privaten Schadensersatzklagen deutlich zur\u00fcckgegangen, wie das Amt mitteilte. Der bezifferte Schadensersatz in H\u00f6he von 420 Mio. Euro blieb dabei auf einem hohen Stand. Ein Gro\u00dfteil der Schadensersatzforderungen stammen aus Forderungen, die \u00fcber ein Abtretungsmodell geltend gemacht wurden. Das Kartellamt gibt an, dass bislang allerdings noch nicht h\u00f6chstrichterlich gekl\u00e4rt sei, ob dieses Klagevehikel zul\u00e4ssig ist. Es sei in erster Instanz von mehreren Landesgerichten f\u00fcr unzul\u00e4ssig erachtet worden.<span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Das Kartellamt sieht weiterhin eine Professionalisierung bei der B\u00fcndelung und Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen, welche durch den Markteintritt von spezialisierten Kanzleien und Prozessfinanzierern befl\u00fcgelt wird. Daneben verbessert nach Aussage des Amtes auch die Umsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie 2014\/104 EU durch die 9. GWB-Novelle die Bedingungen f\u00fcr Schadensersatzklagen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBundeskartellamtJahresbericht \u00a0 Das Bundeskartellamt hat am 2. September 2020 seinen Jahresbericht f\u00fcr das Jahr 2019 ver\u00f6ffentlicht. 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