{"id":5933,"date":"2020-10-09T02:00:00","date_gmt":"2020-10-09T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/arbeitskreis-kartellrecht-beim-bundeskartellamt-tagte-zum-thema-nachhaltigkeit\/"},"modified":"2020-10-09T02:00:00","modified_gmt":"2020-10-09T00:00:00","slug":"arbeitskreis-kartellrecht-beim-bundeskartellamt-tagte-zum-thema-nachhaltigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/arbeitskreis-kartellrecht-beim-bundeskartellamt-tagte-zum-thema-nachhaltigkeit\/","title":{"rendered":"Arbeitskreis Kartellrecht beim Bundeskartellamt tagte zum Thema Nachhaltigkeit"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">09.10.2020<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>Bundeskartellamt<br \/>Arbeitskreis Kartellrecht<br \/>Nachhaltigkeit<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p><p class=\"MsoNormal\"><span>PM: <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2020\/05_10_2020_Arbeitskreis_Kartellrecht.html\">https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2020\/05_10_2020_Arbeitskreis_Kartellrecht.html<\/a><\/span><\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Arbeitspapier: <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Diskussions_Hintergrundpapier\/AK_Kartellrecht_2020_Hintergrundpapier.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\">https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Diskussions_Hintergrundpapier\/AK_Kartellrecht_2020_Hintergrundpapier.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2<\/a><\/span><\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Am 1. Oktober 2020 fand beim Bundeskartellamt die Tagung des Arbeitskreises zum Kartellrecht statt (\u201eProfessorentagung\u201c). Der Arbeitskreis tagt j\u00e4hrlich zu verschiedenen aktuellen wettbewerbsrechtlichen Themen und setzt sich aus Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakult\u00e4ten, hochrangigen Vertretern nationaler und europ\u00e4ischer Wettbewerbsbeh\u00f6rden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim OLG D\u00fcsseldorf und beim Bundesgerichtshof zusammen. Das Thema der diesj\u00e4hrigen Tagung war \u201eOffene M\u00e4rkte und nachhaltiges Wirtschaften \u2013 Gemeinwohlziele als Herausforderung f\u00fcr die Kartellrechtspraxis\u201c.<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepr\u00e4sident des Bundeskartellamtes, leitete die Tagung. Diskutiert <span style=\"text-decoration: underline;\">wurde<\/span> unter anderem mit Martin Snoep, dem Vorsitzenden <span>\u00a0<\/span>der niederl\u00e4ndischen Wettbewerbsbeh\u00f6rde Authority for Consumer and Markets (ACM), \u00fcber den von der ACM k\u00fcrzlich zur Konsultation gestellten Entwurf ihrer \u00fcberarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsinitiativen. In weiteren Diskussionen ging es um \u00dcberlegungen, inwiefern es Aufgabe von Kartellbeh\u00f6rden ist, bei Unternehmenskooperationen gegenl\u00e4ufige Wettbewerbs- und Gemeinwohlziele gegeneinander abzuw\u00e4gen und durchzusetzen, und welche Rolle dabei dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte.<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Das Arbeitspapier zu der Tagung sowie einzelne Vortr\u00e4ge der Teilnehmer k\u00f6nnen auf der <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/DE\/UeberUns\/Veranstaltungen\/ArbeitskreisKartellrecht\/arbeitskreiskartellrecht_node.html\">Internetseite des Bundeskartellamtes<\/a><\/span> abgerufen werden. In dem <span style=\"text-decoration: underline;\">Arbeitspapier<\/span> wird zun\u00e4chst festgestellt, dass f\u00fcr viele Unternehmen ein gewisser Anreiz besteht, ihr unternehmerisches Handeln \u00fcber die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus auch an Nachhaltigkeits- bzw. Gemeinwohlzielen auszurichten. Auch bestehe zwischen Gemeinwohlzielen und dem Ziel des Wettbewerbsschutzes kein grunds\u00e4tzlicher Widerspruch besteht. Regelm\u00e4\u00dfig werde die Sicherung des Wettbewerbs dazu f\u00fchren, dass auch Gemeinwohlziele erreicht werden. Allerdings w\u00fcrden in bestimmten Konstellationen Zielkonflikte zwischen Wettbewerbsschutz und Gemeinwohlbelangen beobachtet, die ihre Ursache in der Regel in einem Marktversagen oder Verteilungsproblemen h\u00e4tten. Vor allem Vereinbarungen, die freiwillige zus\u00e4tzliche Verpflichtungen in Bezug auf Gemeinwohlinteressen beinhalteten, k\u00f6nnten einen Konflikt mit dem Kartellrecht hervorrufen. Das Arbeitspapier bietet einige Ansatzpunkte f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung, auf welcher Grundlage Gemeinwohlziele zul\u00e4ssigerweise auch mit wettbewerbsbeschr\u00e4nkenden Mitteln verfolgt werden k\u00f6nnen. Das Papier identifiziert zun\u00e4chst aus \u00f6konomischer Perspektive Ursachen f\u00fcr Zielkonflikte zwischen Wettbewerbsschutz und Gemeinwohlzielen und geht der Frage nach, unter welchen Umst\u00e4nden ein Eingriff in das Marktgeschehen sinnvoll sein k\u00f6nnte. Es besch\u00e4ftigt sich dann mit der kartellrechtlichen Bewertung von Kooperationsformen privater Selbstregulierung im Rahmen des Kartellverbots und gibt einen \u00dcberblick zum bisherigen Umgang des Bundeskartellamtes mit Nachhaltigkeitsinitiativen. Es zieht auch die Praxis anderer europ\u00e4ischer Wettbewerbsbeh\u00f6rden zum Vergleich heran. Schlie\u00dflich behandelt es noch die Ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higkeit von Gemeinwohlzielen im Rahmen von Fusionskontrollentscheidungen. Oftmals sei Gesetzgeber gefragt, Zielkonflikte zwischen Wettbewerbsschutz und Gemeinwohlinteressen aufzul\u00f6sen. Es seien aber auch Kooperationsformen privater Selbstregulierung denkbar, welche am Kartellrecht (z. B: Verbraucherwohlfahrt) gemessen werden m\u00fcssten.<\/span><\/p>\n<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>PM: <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2020\/05_10_2020_Arbeitskreis_Kartellrecht.html\">https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2020\/05_10_2020_Arbeitskreis_Kartellrecht.html<\/a><\/span><\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Arbeitspapier: <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Diskussions_Hintergrundpapier\/AK_Kartellrecht_2020_Hintergrundpapier.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\">https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Diskussions_Hintergrundpapier\/AK_Kartellrecht_2020_Hintergrundpapier.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2<\/a><\/span><\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Am 1. Oktober 2020 fand beim Bundeskartellamt die Tagung des Arbeitskreises zum Kartellrecht statt (\u201eProfessorentagung\u201c). Der Arbeitskreis tagt j\u00e4hrlich zu verschiedenen aktuellen wettbewerbsrechtlichen Themen und setzt sich aus Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakult\u00e4ten, hochrangigen Vertretern nationaler und europ\u00e4ischer Wettbewerbsbeh\u00f6rden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim OLG D\u00fcsseldorf und beim Bundesgerichtshof zusammen. Das Thema der diesj\u00e4hrigen Tagung war \u201eOffene M\u00e4rkte und nachhaltiges Wirtschaften \u2013 Gemeinwohlziele als Herausforderung f\u00fcr die Kartellrechtspraxis\u201c.<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepr\u00e4sident des Bundeskartellamtes, leitete die Tagung. Diskutiert <span style=\"text-decoration: underline;\">wurde<\/span> unter anderem mit Martin Snoep, dem Vorsitzenden <span>\u00a0<\/span>der niederl\u00e4ndischen Wettbewerbsbeh\u00f6rde Authority for Consumer and Markets (ACM), \u00fcber den von der ACM k\u00fcrzlich zur Konsultation gestellten Entwurf ihrer \u00fcberarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsinitiativen. In weiteren Diskussionen ging es um \u00dcberlegungen, inwiefern es Aufgabe von Kartellbeh\u00f6rden ist, bei Unternehmenskooperationen gegenl\u00e4ufige Wettbewerbs- und Gemeinwohlziele gegeneinander abzuw\u00e4gen und durchzusetzen, und welche Rolle dabei dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte.<\/span><span style=\"font-size: 0.8em;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><span>Das Arbeitspapier zu der Tagung sowie einzelne Vortr\u00e4ge der Teilnehmer k\u00f6nnen auf der <span class=\"MsoHyperlink\"><a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/DE\/UeberUns\/Veranstaltungen\/ArbeitskreisKartellrecht\/arbeitskreiskartellrecht_node.html\">Internetseite des Bundeskartellamtes<\/a><\/span> abgerufen werden. In dem <span style=\"text-decoration: underline;\">Arbeitspapier<\/span> wird zun\u00e4chst festgestellt, dass f\u00fcr viele Unternehmen ein gewisser Anreiz besteht, ihr unternehmerisches Handeln \u00fcber die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus auch an Nachhaltigkeits- bzw. Gemeinwohlzielen auszurichten. Auch bestehe zwischen Gemeinwohlzielen und dem Ziel des Wettbewerbsschutzes kein grunds\u00e4tzlicher Widerspruch besteht. Regelm\u00e4\u00dfig werde die Sicherung des Wettbewerbs dazu f\u00fchren, dass auch Gemeinwohlziele erreicht werden. Allerdings w\u00fcrden in bestimmten Konstellationen Zielkonflikte zwischen Wettbewerbsschutz und Gemeinwohlbelangen beobachtet, die ihre Ursache in der Regel in einem Marktversagen oder Verteilungsproblemen h\u00e4tten. Vor allem Vereinbarungen, die freiwillige zus\u00e4tzliche Verpflichtungen in Bezug auf Gemeinwohlinteressen beinhalteten, k\u00f6nnten einen Konflikt mit dem Kartellrecht hervorrufen. Das Arbeitspapier bietet einige Ansatzpunkte f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung, auf welcher Grundlage Gemeinwohlziele zul\u00e4ssigerweise auch mit wettbewerbsbeschr\u00e4nkenden Mitteln verfolgt werden k\u00f6nnen. Das Papier identifiziert zun\u00e4chst aus \u00f6konomischer Perspektive Ursachen f\u00fcr Zielkonflikte zwischen Wettbewerbsschutz und Gemeinwohlzielen und geht der Frage nach, unter welchen Umst\u00e4nden ein Eingriff in das Marktgeschehen sinnvoll sein k\u00f6nnte. Es besch\u00e4ftigt sich dann mit der kartellrechtlichen Bewertung von Kooperationsformen privater Selbstregulierung im Rahmen des Kartellverbots und gibt einen \u00dcberblick zum bisherigen Umgang des Bundeskartellamtes mit Nachhaltigkeitsinitiativen. Es zieht auch die Praxis anderer europ\u00e4ischer Wettbewerbsbeh\u00f6rden zum Vergleich heran. Schlie\u00dflich behandelt es noch die Ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higkeit von Gemeinwohlzielen im Rahmen von Fusionskontrollentscheidungen. Oftmals sei Gesetzgeber gefragt, Zielkonflikte zwischen Wettbewerbsschutz und Gemeinwohlinteressen aufzul\u00f6sen. Es seien aber auch Kooperationsformen privater Selbstregulierung denkbar, welche am Kartellrecht (z. B: Verbraucherwohlfahrt) gemessen werden m\u00fcssten.<\/span><\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBundeskartellamtArbeitskreis KartellrechtNachhaltigkeit PM: https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2020\/05_10_2020_Arbeitskreis_Kartellrecht.html\u00a0 Arbeitspapier: https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Diskussions_Hintergrundpapier\/AK_Kartellrecht_2020_Hintergrundpapier.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\u00a0 Am 1. 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