{"id":5939,"date":"2020-08-06T02:00:00","date_gmt":"2020-08-06T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/monopolkommission-veroeffentlicht-23-hauptgutachten-wettbewerb-2020\/"},"modified":"2020-08-06T02:00:00","modified_gmt":"2020-08-06T00:00:00","slug":"monopolkommission-veroeffentlicht-23-hauptgutachten-wettbewerb-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/monopolkommission-veroeffentlicht-23-hauptgutachten-wettbewerb-2020\/","title":{"rendered":"Monopolkommission ver\u00f6ffentlicht 23. Hauptgutachten: Wettbewerb 2020"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">06.08.2020<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>Monopolkommission<br \/>Hauptgutachten<br \/>Wettbewerbspolitik<br \/>Industriepolitik<br \/>Beihilfenpolitik<br \/>China<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Am 29. Juli 2020 hat die Monopolkommission ihr 23. Hauptgutachten f\u00fcr das Jahr 2020 \u201eWettbewerb 2020&#8243; ver\u00f6ffentlicht. Die Hauptgutachten erscheinen alle zwei Jahre, geben den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration des vergangenen Berichtszeitraums wieder und gehen auf aktuelle wettbewerbspolitische Entwicklungen und die kartellrechtliche Entscheidungspraxis ein. Das Hauptgutachten \u201eWettbewerb 2020&#8243; thematisiert u. a. die Anwendung und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in der COVID-19-Situation, die Notwendigkeit einer Anpassung des Wettbewerbsrechts in Bezug auf Online-Plattformen, notwendige Anpassungen in der Fusionskontrolle im deutschen Krankenhaussektor sowie die Einf\u00fchrung eines Drittlandsbeihilfeinstruments, um Wettbewerbsverzerrungen infolge von Drittstaatssubventionen (u.a. seitens Chinas) in der EU abzubauen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Das Hauptgutachten hat folgende Schwerpunkte: <\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">1. Wettbewerb in der Corona Krise (Kapitel 1)<\/span><\/p>\n<p>Die Monopolkommission spricht sich auch in der COVID-19-Krisensituation f\u00fcr eine <span style=\"text-decoration: underline;\">weitere stringente Anwendung des Wettbewerbsrechts<\/span> aus. Krisenspezifische Kooperationen seien auf das zur Sicherstellung der Versorgung notwendige Mindestma\u00df zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Die Fristenverl\u00e4ngerung in der Fusionskontrolle durch das GWB-Eilgesetz vom 25. Mai 2020 sollte nach Ansicht der Monopolkommission <span style=\"text-decoration: underline;\">bis Ende 2020 ausgedehnt<\/span> werden, da von einem Wiederanstieg der Anmeldezahlen bei gleichzeitiger Weitergeltung der Corona-Schutzma\u00dfnahmen auszugehen sei. Im Beihilfenrecht bef\u00fcrwortet die Monopolkommission die Bedingungen und Auflagen im Fall staatlicher Rekapitalisierungsbeihilfen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Monopolkommission die Einrichtung eines Gremiums mit unabh\u00e4ngigen Experten zur Unterst\u00fctzung der Bundesregierung bei der Entwicklung von Ausstiegsstrategien.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">2. Missbrauchsaufsicht in der Plattformwirtschaft (Kapitel 1)<\/span><\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise geht die Monopolkommission von einem weiteren Anwachsen der Marktmacht gro\u00dfer Digitalunternehmen aus und fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der deutschen Ratspr\u00e4sidentschaft <span style=\"text-decoration: underline;\">f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer EU-Plattformverordnung f\u00fcr marktbeherrschende Online-Plattformen<\/span> einzusetzen. Grunds\u00e4tzlich wird die Missbrauchskontrolle des Art. 102 AEUV jedoch f\u00fcr ausreichend erachtet, um die <span style=\"text-decoration: underline;\">Marktmacht bei digitalen Plattformen zu bestimmen und dem Missbrauch durch (digitale) \u201e\u00d6kosysteme&#8220; zu begegnen<\/span>. Kritik \u00fcbt die Monopolkommission am Vorschlag des \u00a7 19a GWB-E des Referentenentwurfs f\u00fcr eine 10. GWB-Novelle, der von Art. 102 AEUV in mehrfacher Hinsicht abweiche. Vor einer etwaigen Anpassung des EU-Wettbewerbsrechts empfiehlt sie aber, in jedem Fall die praktischen Auswirkungen von \u00a7 19a GWB-E abzuwarten. Auch hinsichtlich einer Anpassung des EU-Wettbewerbsrechts bez\u00fcglich eines <span style=\"text-decoration: underline;\">\u201eTipping&#8220;,<\/span> r\u00e4t die Monopolkommission, zun\u00e4chst Praxiserfahrungen mit dem im Referentenentwurf der 10. GWB-Novelle vorgeschlagenen \u00a7 20 Abs. 3a GWB-E abzuwarten.<\/p>\n<p>Adressiert werden sollten per Verordnung Regeln gegen Selbstbevorzugung und versch\u00e4rfte Interoperabilit\u00e4ts- und Portabilit\u00e4tsverpflichtungen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten auch Abhilferegelungen in Bezug auf missbr\u00e4uchliche Verhaltensweisen mit dauerhaften Auswirkungen auf die Marktstruktur aufgenommen werden. Solche Regelungen k\u00f6nnten den Datenzugang oder die Ver\u00e4u\u00dferung von Gesch\u00e4ftsanteilen betreffen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">3. Effiziente Struktur des deutschen Krankenhaussektors &#8211; ist eine Bereichsausnahme im GWB erforderlich? (Kapitel 1)<\/span><\/p>\n<p>Zwar steht die Monopolkommission einer Bereichsausnahme &#8211; wie bereits in der Vergangenheit &#8211; bei Krankenhausfusionen ablehnend gegen\u00fcber. Es sollten jedoch bei der Fusionskontrolle in diesem Sektor die auf die Versorgungsqualit\u00e4t wirkenden Effekte von Zusammenschl\u00fcssen st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden. Bei der Marktabgrenzung sollte ber\u00fccksichtigt werden, ob eine Ver\u00e4nderung des Angebotsverh\u00e4ltnisses im Markt durch den Zusammenschluss auch zu einer \u00c4nderung des Nachfrageverhaltens f\u00fchren k\u00f6nnte. Es sollten dar\u00fcber hinaus Qualit\u00e4tsvorteile durch den Zusammenschluss st\u00e4rker in der Entscheidungsfindung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">4. Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration (Kapitel 2)<\/span><\/p>\n<p>Die Monopolkommission sieht f\u00fcr die Unternehmenskonzentration in Deutschland derzeit keinen besorgniserregenden Trend und damit keinen unmittelbaren wettbewerbspolitischen Handlungsbedarf.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">5. W\u00fcrdigung der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis (Kapitel 3)<\/span><\/p>\n<p>Wie in jedem Hauptgutachten nimmt die Monopolkommission eine Auswertung der deutschen und europ\u00e4ischen kartellrechtlichen Entscheidungspraxis vor und entwickelt auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber und die Kartellbeh\u00f6rden. Bezug genommen wird auf F\u00e4lle aus verschiedenen Bereichen (z. B. Werbeblocker, Werbem\u00f6glichkeiten bei Olympischen Spielen, Ausbau von Glasfasernetzen, zentrale Vermarktung der Fu\u00dfball-Bundesliga, Bestpreisklauseln etc.).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">6. Chinas Staatskapitalismus: Herausforderung f\u00fcr die europ\u00e4ische Marktwirtschaft (Kapitel 4)<\/span><\/p>\n<p>Ein besonderer Fokus des Gutachtens liegt auf den Wettbewerbsnachteilen f\u00fcr europ\u00e4ische Unternehmen durch Drittstaatssubventionen, die sich im Binnenmarkt auswirken. Aktuell k\u00f6nnen Drittstaatssubventionen sukzessiven Marktmachtaufbau (zulasten von nicht-subventionierten EU-Unternehmen) beg\u00fcnstigen, einen R\u00fcckzug europ\u00e4ischer Unternehmen aus dem Forschungs- und Entwicklungsbereich f\u00f6rdern, die Umgehung von Antidumping- und Antisubventionsz\u00f6llen durch Verlagerung der drittstaatssubventionierten Produktion und des entsprechenden Vertriebs in die EU oder die Abgabe k\u00fcnstlich niedriger Angebote bei \u00f6ffentlichen Auftragsvergaben erm\u00f6glichen. Die Monopolkommission sieht den bisherigen Umgang mit (chinesischen) Drittstaatssubventionen nach dem bestehenden Au\u00dfenwirtschafts- und Wettbewerbs- und Vergaberecht als l\u00fcckenhaft an. W\u00e4hrend das EU-Beihilfenrecht wettbewerbliche Chancengleichheit von Unternehmen im Binnenmarkt in Bezug auf mitgliedstaatliche Beihilfen sch\u00fctze, bestehe kein \u00c4quivalent in Bezug auf Drittstaatssubventionen.<\/p>\n<p>Die Monopolkommission schl\u00e4gt in diesem Zusammenhang &#8211; mit eigenem Gesetzesvorschlag &#8211; ein <span style=\"text-decoration: underline;\">Drittlandsbeihilfeinstrument<\/span> vor, mittels dessen drittstaatliche Subventionen und mitgliedstaatliche Beihilfen m\u00f6glichst weitgehend gleichgestellt werden k\u00f6nnten (S. 332-368 im Hauptgutachten). Dieses Instrument soll &#8211;<span style=\"text-decoration: underline;\"> subsidi\u00e4r<\/span> gegen\u00fcber dem bestehenden EU-Au\u00dfenwirtschafts- und EU-Wettbewerbsrecht &#8211; zu einer m\u00f6glichst weitreichenden Gleichstellung von (im Binnenmarkt wirkender) Drittstaatssubventionen und mitgliedstaatlichen Beihilfen f\u00fchren und in der Zust\u00e4ndigkeit der EU-Kommission liegen. Im Falle von erfassten Unternehmenserwerben sowie \u00f6ffentlicher Auftragsvergabe soll zudem w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung eine Stillhalteverpflichtung (Vollzugsverbot) nach entsprechender Notifizierung gelten.<\/p>\n<p>Bei der Fusionskontrolle soll im Fall des potenziellen Wettbewerbs durch Drittstaatsunternehmen, die Motivation des Markteintritts solcher Drittstaatsunternehmen aus politisch-strategischen Erw\u00e4gungen st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung finden, und es sollen die Horizontal-Leitlinien der EU-Kommission zur Bewertung von Unternehmenskooperationen entsprechend erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n<p><em>\u00a0<em>(Anm.: Die Europ\u00e4ische Kommission hat in ihrem \u201eWei\u00dfbuch zur Gew\u00e4hrleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten&#8220; parallel dazu bereits \u00e4hnliche umfassendere Vorschl\u00e4ge unterbreitet, vgl. dazu FIW-Artikel vom 25.06.20).<\/em><\/em><\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DMonopolkommissionHauptgutachtenWettbewerbspolitikIndustriepolitikBeihilfenpolitikChina Am 29. 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