{"id":5969,"date":"2019-12-05T01:00:00","date_gmt":"2019-12-05T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/bm-altmaier-hat-finale-nationale-industriestrategie-2030-vorgelegt-implikationen-fuer-die-wettbewerbspolitik\/"},"modified":"2019-12-05T01:00:00","modified_gmt":"2019-12-05T00:00:00","slug":"bm-altmaier-hat-finale-nationale-industriestrategie-2030-vorgelegt-implikationen-fuer-die-wettbewerbspolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/bm-altmaier-hat-finale-nationale-industriestrategie-2030-vorgelegt-implikationen-fuer-die-wettbewerbspolitik\/","title":{"rendered":"BM Altmaier hat finale \u201eNationale Industriestrategie 2030\u201c vorgelegt\u2013 Implikationen f\u00fcr die Wettbewerbspolitik"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">05.12.2019<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>BMWi<br \/>Industriepolitik<br \/>Wettbewerbspolitik<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>NIS 2030:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Industrie\/industriestrategie-2030.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=10\">https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Industrie\/industriestrategie-2030.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=10<\/a><\/p>\n<p>Am 29. November 2019 hat Bundesminister Altmaier (BMWi) nun die finale Fassung der \u201eNationale Industriestrategie 2030&#8243; (kurz: <span style=\"text-decoration: underline;\">NIS 2030<\/span>) vorgestellt. Im Februar hatte er bereits einen Entwurf vorgelegt, der vielfach diskutiert und kritisiert worden ist (<em>vgl. zum Vorentwurf FIW-Bericht vom 19.02.19<\/em>).<\/p>\n<p><strong>Wesentlicher Inhalt: <\/strong><\/p>\n<p>In der NIS 2030 wird nach Aussage von BM Altmaier \u201eein umfassendes Konzept zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Industrie in Deutschland und Europa&#8220; dargelegt. &#8222;Leitlinie ist und bleibt dabei die Soziale Marktwirtschaft. Die St\u00e4rkung der Marktwirtschaft ist in vielen F\u00e4llen die beste Antwort auf den Strukturwandel&#8220;, so BM Altmaier.<\/p>\n<p>Die Industriestrategie enth\u00e4lt viele Vorschl\u00e4ge zur Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Industrie in Deutschland. Das gilt vor allem in der Steuerpolitik, f\u00fcr die Bereitstellung von Wagniskapital, f\u00fcr eine europ\u00e4ische Industriepolitik und den Schutz der Industrie vor \u201ecarbon leakage&#8220; im Klimaschutz. BM Altmaier will insbesondere die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Industrie verbessern, zum Beispiel im Bereich Steuern und Abgaben. Das am Standort vorhandene Innovationspotenzial soll aktiviert werden, und mehr technologische Neuerungen sollen in die Anwendung gelangen. Dabei gelte es, Schl\u00fcsseltechnologien \u201eals ein entscheidender Treiber des Strukturwandels und als Basis f\u00fcr neue und leistungsf\u00e4hige Produkte und Dienstleistungen&#8220; weiter zu st\u00e4rken. Weiter stehe der \u201eSchutz der technologischen Souver\u00e4nit\u00e4t Deutschlands&#8220; im Vordergrund.<\/p>\n<p>Anders als noch im Entwurf liegt die Betonung nicht mehr auf der unverzichtbaren Bedeutung der Gro\u00dfindustrie, sondern auf der Bedeutung der \u201eHidden Champions&#8220; und dem \u201efruchtbaren Miteinander von industriellem Mittelstand und gro\u00dfen Industrieunternehmen sowie effizienten Dienstleistungsunternehmen&#8220;. Auch der Vorschlag eines Beteiligungsinstruments bei der KfW, mit dem in bestimmten F\u00e4llen defensiv gegen Unternehmens\u00fcbernahmen aus dem Ausland vorgegangen werden sollte, ist entfallen. Daf\u00fcr soll nun \u201eim Einzelfall bei sensiblen oder sicherheitsrelevanten Technologien \u00fcber die KfW eine befristete staatliche Beteiligung an Unternehmen erwogen und realisiert werden&#8220;. Dies wird \u201eNationale R\u00fcckgriffsoption&#8220; genannt. Diese sei bereits in Einzelf\u00e4llen in der Vergangenheit angewandt worden.<\/p>\n<p>Das Au\u00dfenwirtschaftsrecht soll erneut bis Oktober 2020 ge\u00e4ndert und an das EU-Recht(\u201eEurop\u00e4ische Screening\u00adVerordnung&#8220;) angepasst werden. Hierbei werde es auch Konkretisierungen beim Pr\u00fcfkriterium \u201e\u00f6ffentliche Ordnung oder Sicherheit&#8220; geben.<\/p>\n<p><strong>Wettbewerbspolitik: <br \/><\/strong><\/p>\n<p>BM Altmaier regt zudem \u00c4nderungen des Wettbewerbsrechts an, um die Herausbildung von Unternehmen von kritischer Gr\u00f6\u00dfe zu erleichtern. Dazu sind in der NIS folgende Vorschl\u00e4ge aufgef\u00fchrt:<\/p>\n<p>S. 19: \u201eWettbewerbsrecht modernisieren&#8220;<\/p>\n<p><em>\u201eEine wettbewerbsf\u00e4hige Industrie ben\u00f6tigt einen modernen Ordnungsrahmen, angepasst an die sich wandelnden Erfordernisse des industriellen Strukturwandels, der Nachhaltigkeit und der internationalen Rahmenbedingungen.<em>\u00a0<\/em><\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>\u00a0In Zeiten von massivem internationalen, teils verzerrtem Wettbewerb ist es gerade f\u00fcr KMU wichtig, dass sie Synergien mit anderen Unternehmen nutzen und kooperieren oder sich auch zusammenschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><em>Das bevorstehende GWB\u00adDigitalisierungsgesetz (10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen) wird unter anderem die Aufgreifschwelle der Fusionskontrolle anheben, um die Zahl der beim Bundeskartellamt anzumeldenden Zusammenschl\u00fcsse zu senken und somit den Mittelstand zu entlasten. Ziel ist es ferner, die Missbrauchsaufsicht zu sch\u00e4rfen, um insbesondere in Zeiten der Daten\u00f6konomie KMU besseren Marktzugang zu erm\u00f6glichen. <\/em><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><em>\u00a0Vorschl\u00e4ge zum EU\u00adWettbewerbsrecht und zu den Herausforderungen der Digitalisierung sind von der Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 erarbeitet worden. Die Arbeit der Kommission findet Eingang in die Modernisierung des nationalen Wettbewerbsrechts. Auf europ\u00e4ischer Ebene setzt sich das BMWi f\u00fcr eine entsprechende Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts ein (Kapitel III).&#8220;<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p><em><\/p>\n<p>Weiter auf S. 31 und 32 finden sich folgende Passagen:<\/p>\n<p><\/em><\/p>\n<p>Weiter auf S. 31 und 32 finden sich folgende Passagen:<\/p>\n<p>S. 31 &#8211; \u201eEurop\u00e4isches Wettbewerbsrecht mit Augenma\u00df modernisieren&#8220;<\/p>\n<p><em>\u201eWettbewerb ist der Schl\u00fcssel zu einer starken wirtschaftlichen Basis in Deutschland und der EU. Die Wettbewerbsordnung der EU hat sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Damit die Wettbewerbsregeln trotz der Herausforderungen der Globalisierung und Digitalisierung weiter effektiv sind, m\u00fcssen diese aber fortlaufend an die sich wandelnden Gegebenheiten angepasst werden. Die Wirtschaftsminister von Deutschland, Frankreich und Polen haben bereits konkrete Vorschl\u00e4ge zur Modernisierung des EU\u00adWettbewerbsrahmens vorgelegt.<em>\u00a0<\/em><\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>Zentral ist, europ\u00e4ische Unternehmenskooperationen durch mehr Rechtssicherheit zu f\u00f6rdern. Europ\u00e4ische Unternehmen ben\u00f6tigen klare Leitlinien f\u00fcr Joint Ventures, um gemeinsam auf ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten erfolgreich sein zu k\u00f6nnen.<\/em><\/li>\n<li><em><em>\u00a0In europ\u00e4ischen Fusionskontrollverfahren muss ein st\u00e4rkerer Fokus auf die Analyse des globalen Wettbewerbs gelegt werden. Erforderlich ist eine gr\u00fcndlichere Bewertung des potenziellen Wettbewerbs durch Unternehmen au\u00dferhalb des Binnenmarktes. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Wettbewerb durch staatlich kontrollierte oder subventionierte Unternehmen aus Drittstaaten gewidmet werden.\u00a0<em>\u00a0<\/em><\/em><\/em><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><em>\u00a0Im Hinblick auf die Entwicklung der globalen Plattform\u00ad und Daten\u00f6konomie sind klare Spielregeln f\u00fcr marktm\u00e4chtige Unternehmen erforderlich. Dies umfasst auch Regeln zu Datenzugang und Datenportabilit\u00e4t. In der Diskussion um die Anpassung des EU\u00adWettbewerbsrechts auf digitale Gesch\u00e4ftsmodelle sind die Empfehlungen des Berichts der Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 \u201eEin neuer Wettbewerbsrahmen f\u00fcr die Digitalwirtschaft&#8220; zu ber\u00fccksichtigen.<br \/><\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>S. 32 &#8211; \u201eBeihilfenrecht angemessen aktualisieren&#8220;<\/p>\n<p><em>\u201eEin effizientes Beihilferegime ist zentral f\u00fcr die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Wirtschaft in der EU. Das bisherige Beihilferecht im Binnenmarkt hat sich in den meisten F\u00e4llen als geeignet erwiesen, faire Wettbewerbsbedingungen zu gew\u00e4hrleisten. Modernisierungsbedarf besteht insbesondere im derzeit laufenden \u00dcberpr\u00fcfungsprozess des europ\u00e4ischen Beihilferechts, beispielsweise angesichts steigender CO2\u00adPreise mit Blick auf die Strompreiskompensation im Europ\u00e4ischen Emissionshandel. Die Spielr\u00e4ume f\u00fcr die Strompreiskompensation m\u00fcssen ausgebaut werden.<em>\u00a0<\/em><\/em><\/p>\n<p><em>Das Beihilfeinstrument \u201eWichtige Projekte von Gemeinsamem Europ\u00e4ischen Interesse (IPCEI)&#8220; erm\u00f6glicht Ausnahmen f\u00fcr strategische pan\u00adeurop\u00e4ische Investitionen im Beihilferecht. Es spielt eine bedeutende Rolle zur St\u00e4rkung strategischer europ\u00e4ischer Wertsch\u00f6pfungsverb\u00fcnde und f\u00fcr den Aufbau von mehr technologischer Souver\u00e4nit\u00e4t &#8211; und das deutlich schneller als alle anderen Unterst\u00fctzungsprogramme f\u00fcr einzelne Projekte. Das Instrument sollte auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen weiter optimiert und die IPCEI-Mitteilung angepasst werden.<em>\u00a0<\/em><\/em><\/p>\n<p><em>Das EU-\u00adBeihilferecht begrenzt die M\u00f6glichkeiten europ\u00e4ischer Mitgliedstaaten, Unternehmen mit Finanzierungsl\u00f6sungen zu begleiten. Das Beihilferecht ber\u00fccksichtigt grunds\u00e4tzlich nicht die Konkurrenz aus nicht\u00adeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern, die ihre Produkte mit au\u00dferordentlich weitreichenden staatlichen Finanzierungsangeboten flankieren. Eine Ausnahme hierzu existiert im Bereich der Exportkreditgarantien. Im Rahmen des OECD\u00adKonsensus haben sich die Teilnehmer verpflichtet, staatliche Unterst\u00fctzung nur zu gew\u00e4hren, wenn festgelegte Mindeststandards beachtet werden. Beabsichtigt ein Exportkreditversicherer von den Konsensus\u00adBedingungen abzuweichen, hat er dies den Partnern mitzuteilen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese k\u00f6nnen sodann auch ihren Exporteuren vergleichbare Konditionen einr\u00e4umen (so genanntes \u201eMatching&#8220;). Es sollte gepr\u00fcft werden, den Anwendungsbereich und die \u00advoraussetzungen dieser so genannten \u201eMatching\u00adKlauseln&#8220; zu erweitern.&#8220;<br \/><\/em><\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBMWiIndustriepolitikWettbewerbspolitik NIS 2030: https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Industrie\/industriestrategie-2030.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=10 Am 29. 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