{"id":5988,"date":"2019-03-14T01:00:00","date_gmt":"2019-03-14T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/52-fiw-symposion-in-innsbruck-rede-andreas-mundt-praesident-des-bundeskartellamts-wettbewerb-und-fairness-wie-europa-den-richtigen-rahmen-setzt\/"},"modified":"2019-03-14T01:00:00","modified_gmt":"2019-03-14T00:00:00","slug":"52-fiw-symposion-in-innsbruck-rede-andreas-mundt-praesident-des-bundeskartellamts-wettbewerb-und-fairness-wie-europa-den-richtigen-rahmen-setzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/52-fiw-symposion-in-innsbruck-rede-andreas-mundt-praesident-des-bundeskartellamts-wettbewerb-und-fairness-wie-europa-den-richtigen-rahmen-setzt\/","title":{"rendered":"52. FIW-Symposion in Innsbruck \u2013 Rede Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts, \u201eWettbewerb und Fairness \u2013 wie Europa den richtigen Rahmen setzt\u201c"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">14.03.2019<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>FIW<br \/>Symposion<br \/>Rede<br \/>Bundeskartellamt<br \/>Mundt<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Anl\u00e4sslich des 52. FIW-Symposion in Innsbruck (6.- 8. M\u00e4rz 2019) fragte <span style=\"text-decoration: underline;\">Andreas Mundt<\/span>,<span style=\"text-decoration: underline;\"> Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts,<\/span> in seinem Vortrag vom 7. M\u00e4rz 2019 nach den richtigen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Wettbewerb und sprach sich daf\u00fcr aus, Wettbewerb nicht mehr nur isoliert zu betrachten, sondern auch eine neue Perspektive auf den Verbraucherschutz zuzulassen. Au\u00dferdem h\u00e4tten sich in letzter Zeit gegenl\u00e4ufige Debatten herausgebildet: Einerseits werde die Ansicht vertreten, dass man \u201eEuropean Champions&#8220; f\u00f6rdern m\u00fcsse und dass das Wettbewerbsrecht \u00fcberholt sei. Diese Debatte wiederhole sich alle zehn Jahre, wobei der Ausl\u00f6ser stets eine untersagte Fusion gewesen sei. Auch der Vorwurf belaufe sich immer auf das Gleiche, n\u00e4mlich dass eine zu kleinteilige Betrachtung der M\u00e4rkte erfolge. Andererseits werde danach gefragt, wie man GAFA (Google, Amazon, Facebook, Apple) \u201ebesser, konsequenter, \u00f6fter&#8220; z\u00e4hmen k\u00f6nne. Die Diskussion sei noch nicht ganz konsequent, und es sei fraglich, wie man diese beiden Str\u00e4nge zusammenbringen k\u00f6nne. Neu sei an der Untersagung der Fusion im Fall Siemens\/Alstom, dass nationale Wettbewerbsbeh\u00f6rden in diesem Fall mitdiskutiert h\u00e4tten. Sie stehe auch in einem inneren Zusammenhang mit der Industrieinitiative von Herrn Altmeier (<em>Anm.: Nationale Industriestrategie 2030<\/em>) und mit der Wucht in der franz\u00f6sischen Diskussion, \u201edas Wettbewerbsrecht zu schleifen&#8220;.<\/p>\n<p>Mundt zufolge ist eine Diskussion \u00fcber Unternehmenspolitik &#8211; der Ausdruck sei seiner Meinung nach besser als Industriepolitik &#8211; sehr notwendig und \u201ealles andere als verwerflich&#8220;. Schlie\u00dflich st\u00fcnden deutsche mit chinesischen Unternehmen \u201ein einem Ring&#8220;, in dem kein Level-Playing-Field vorherrsche. Es sei ein gemeinsames Ziel, die Unternehmenspolitik und den Wohlstand in Deutschland und der EU abzusichern. Mundt sei selber, wie er sagte, ein \u201eFreund der Reziprozit\u00e4t des Zugangs von M\u00e4rkten&#8220; im Sinne eines \u201eGebens und Nehmens&#8220;. So w\u00e4re es konsequent, wenn sich au\u00dfereurop\u00e4ische Unternehmen nicht um \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge bewerben d\u00fcrften, wenn umgekehrt Bewerbungen in die andere Richtung ebenfalls verboten seien. Insofern seien auch die konsequente Anwendung des AWG, der Schutz des Geistigen Eigentums und Handelsabkommen mit China richtig und wichtig, da diese der Herstellung eines Level-Playing-Fields dienten. Das Wettbewerbsrecht habe in Staats- und Privatwirtschaften unterschiedliche Funktionen.\u00a0 Bei uns sei es der Pfeiler der Wirtschaft, in China sei der Pfeiler das Parteib\u00fcro, das Unternehmen durch direkten staatlichen Zugriff steuere.<\/p>\n<p>Zur Diskussion um eine Abschw\u00e4chung des Wettbewerbsrechts sagte Mundt, dass man eine Politisierung des Wettbewerbsrechts unbedingt vermeiden solle. Die Vorstellungen dazu seien mannigfaltig und bez\u00f6gen sich auf den Verbraucherschutz, die Lebensmittelsicherheit, den Umweltschutz, die Nachhaltigkeit, den Schutz der Bauern und eine kleinteilige Landwirtschaft. In S\u00fcdafrika sei sogar die F\u00f6rderung von Unternehmen unter dem Aspekt der Rassengleichheit eine besonders wichtige Voraussetzung f\u00fcr die Fusionskontrolle. In Deutschland funktioniere das System mit einer Ministererlaubnis gut. Leider werde die Marktabgrenzung mittlerweile als \u201eLackmustest&#8220; f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit der EU-Fusionskontrolle angesehen. Marktabgrenzung sei ein empirisches Konzept und m\u00fcsse in jedem Fall stets aufs Neue bestimmt werden. Sollte die Marktabgrenzung aufgrund eines normativen Vorschlags k\u00fcnftig immer die Weltm\u00e4rkte als Bezugsgr\u00f6\u00dfe aufweisen, k\u00f6nne Facebook von den Kartellbeh\u00f6rden voraussichtlich nicht mehr gepr\u00fcft werden. Auch die \u00dcbertragung der Ministererlaubnis auf die europ\u00e4ische Ebene ben\u00f6tige \u201eviel Phantasie&#8220;. In Deutschland handele es sich um ein gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfbares Verfahren, und es bestehe eine klare Kausalit\u00e4t der Begr\u00fcndungserw\u00e4gungen. Auf europ\u00e4ischer Ebene sei eine Aufl\u00f6sung dieses Konnexes anzunehmen mit der Konsequenz, dass auch wettbewerbsfremde Aspekte durchschlagen k\u00f6nnten. Eine Ratserlaubnis auf europ\u00e4ischer Ebene k\u00f6nne politisiert werden. Wenn ein Zusammenschluss zu Effizienzen f\u00fchre, k\u00f6nne dies im \u00dcbrigen heute schon ber\u00fccksichtigt werden. Dies sei mit dem Blick f\u00fcr das ganze System gegebenenfalls klarer herauszuarbeiten.<\/p>\n<p>Mundt ging dann auf die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts ein, die auch im Zusammenhang mit der Frage stehe, wie man die Internetgiganten \u201ez\u00e4hmen&#8220; k\u00f6nne. Die Entscheidung habe mit drei Jahren immer noch zu lange gedauert, sie sei aber schneller als die Google-Entscheidung zustande gekommen. Sie werde dazu f\u00fchren, dass das Gesch\u00e4ftsmodell von Facebook nachhaltig ver\u00e4ndert werde. Es sei der Versuch, Facebook klare Vorgaben zu machen, indem die Datensammlung aus allen m\u00f6glichen Quellen untersagt werde und diese nur mit einer freiwilligen Einwilligung m\u00f6glich bleibe. Das Amt habe Marktbeherrschung vorausgesetzt. Ansonsten lie\u00dfe sich Marktbeherrschung mit identiti\u00e4tsbasierenden Netzwerkeffekten und Lock-In-Effekten begr\u00fcnden. Neu sei, dass die Pr\u00fcfung der DSGV im Bereich des Wettbewerbsrechts erfolgt sei. Die Rechtsbereiche des Datenschutzes und des Wettbewerbsrechts seien ganz unmittelbar miteinander verwoben. Daten seien ein wesentlicher Parameter f\u00fcr die Feststellung von Marktbeherrschung. Dies k\u00f6nne nur untersucht werden, wenn man die DSGVO in die Pr\u00fcfung miteinbez\u00f6ge. Alles andere schlie\u00dfe sich denklogisch aus. In der Zukunft m\u00fcsse man \u00fcberlegen, ob besser auch strukturelle Ma\u00dfnahmen eingef\u00fchrt werden sollten. Derzeit handele es sich immerhin um eine \u201einterne Entflechtung&#8220;. Falls die Verf\u00fcgung des Kartellamts Bestand haben sollte, sei diese Herangehensweise in doppelter Hinsicht exportierbar: zum einen geographisch auf die EU-Ebene, zum anderen anwendbar auch auf die Unternehmen, die auf \u00e4hnliche Weise wie Facebook vorgingen.<\/p>\n<p>Zur anstehenden GWB-Novelle bemerkte Mundt, dass der Fokus auf der Modernisierung der Missbrauchsaufsicht liegen werde; die ECN-Plus-Richtlinie sei ohnehin umzusetzen. Triebfeder f\u00fcr die Novelle seien die interessanten Vorschl\u00e4ge des Gutachtens der Professoren Schweitzer, Haucap und Kerber. Die Novelle werde sich daran messen lassen m\u00fcssen, ob sie die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts gegen die Internetgiganten (GAFA) erweitere. Es d\u00fcrfe keine neue Rechtsunsicherheit durch neue unbestimmte Rechtsbegriffe geschaffen werden. Die Fragestellung, wie die Marktmacht von Plattformen besser zu definieren sei, sei richtig, da Plattformen <em>Gatekeeper<\/em> seien. Es lie\u00dfen sich viele Parallelen zum LEH finden, die genutzt werden k\u00f6nnten. Es reiche auch ein klarstellender Hinweis auf die Intermedi\u00e4rsmacht der Plattformen (als<em> aliud<\/em> zur Nachfrage- und Angebotsmacht). Das Kartellrecht werde k\u00fcnftig bei Verh\u00e4ltnissen relativer Marktmacht schon fr\u00fcher eingreifen. Die bisherige Begrenzung auf KMU solle ge\u00e4ndert werden, da gro\u00dfe Unternehmen von Plattformen genauso abh\u00e4ngig sein k\u00f6nnten wie KMU. Angedacht sei auch eine Wiederbelebung von \u00a7 20 Abs. 3 GWB, der das Horizontalverh\u00e4ltnis betreffe. Man k\u00f6nne \u00fcberlegen, ob man k\u00fcnftig nicht schon dann eingreifen k\u00f6nnen soll, wenn ein marktm\u00e4chtiges Unternehmen auf anderen M\u00e4rkten mit seiner gesamten konglomeraten Marktmacht agiere (\u201eenvelopping&#8220;), auch wenn dies eine Losl\u00f6sung vom Konzept des relevanten Marktes bedeute. Es k\u00f6nne auch \u00fcberlegt werden, den \u201eFacebook-Fall&#8220; in das GWB aufnehmen. Es m\u00fcsse zudem \u00fcberlegt werden, ob f\u00fcr die Bu\u00dfgeldzumessung eine gesetzliche Regelung notwendig werde (etwa analog des D\u00fcsseldorfer Ger\u00fcsts bei der Strafzumessung). Bei der Fusionskontrolle solle die zweite Inlandsumsatzschwelle von 5 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben werden, um das Kartellamt zu entlasten. Ob es gelte, \u201eKillerfusionen&#8220; zu verhindern, sei noch eine ungekl\u00e4rt. Hinsichtlich einer besseren Absicherung von Kooperationen gehe es um die Frage, ob tats\u00e4chlich mehr Freir\u00e4ume und mehr Rechtssicherheit gebraucht w\u00fcrden. Es gebe schon viele Freir\u00e4ume. Um die Rechtssicherheit zu erh\u00f6hen, k\u00f6nne sich Mundt vorstellen, k\u00fcnftig sog. \u201eVorsitzendenschreiben&#8220; zu versenden, die zumindest vor einem Bu\u00dfgeldrisiko sch\u00fctzen k\u00f6nnten. Gegebenenfalls sollte angesichts der Schenker-Rechtsprechung auch eine gesetzliche Regelung erwogen werden.<\/p>\n<p>Mundt ging auch noch kurz auf die Umsetzung der ECN-Plus-Richtlinie in das deutsche Recht ein. Die Auskunftspflichten in Kartellverfahren gingen in der Richtlinie weit \u00fcber das GWB hinaus. Die Wurstl\u00fccke sei in Deutschland zumindest schon geschlossen. Das Kronzeugenprogramm werde gesetzlich normiert, und die Bu\u00dfgeldimmunit\u00e4t werde auf den alleinigen Anf\u00fchrer zu erweitern sein. Das Bundeskartellamt werde vor Gericht zudem staatsanwalts\u00e4hnliche Befugnisse erhalten.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DFIWSymposionRedeBundeskartellamtMundt Anl\u00e4sslich des 52. FIW-Symposion in Innsbruck (6.- 8. 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