{"id":5989,"date":"2019-08-22T02:00:00","date_gmt":"2019-08-22T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/bundeswirtschaftsminister-altmeier-hat-am-19-august-2019-die-ministererlaubnis-im-fall-miba-zollern-gegen-auflagen-erteilt\/"},"modified":"2019-08-22T02:00:00","modified_gmt":"2019-08-22T00:00:00","slug":"bundeswirtschaftsminister-altmeier-hat-am-19-august-2019-die-ministererlaubnis-im-fall-miba-zollern-gegen-auflagen-erteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/bundeswirtschaftsminister-altmeier-hat-am-19-august-2019-die-ministererlaubnis-im-fall-miba-zollern-gegen-auflagen-erteilt\/","title":{"rendered":"Bundeswirtschaftsminister Altmeier hat am 19. August 2019 die Ministererlaubnis im Fall Miba\/Zollern gegen Auflagen erteilt"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">22.08.2019<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>Fusionskontrolle<br \/>Ministererlaubnis<br \/>Bundesminister Altmaier<br \/>Monopolkommission<br \/>Miba\/Zollern<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Text der Ministererlaubnis: <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/V\/verfuegung-verwaltungsverfahren-miba-zollern.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\">https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/V\/verfuegung-verwaltungsverfahren-miba-zollern.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4<\/a><\/p>\n<p>Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat am 19. August 2019 den Zusammenschluss Miba\/Zollern unter Bedingungen und Auflagen genehmigt und sich damit \u00fcber die gegenlautenden Empfehlungen der Monopolkommission hinweggesetzt. Nach Aussage von BM Altmaier sei die Erteilung der Ministererlaubnis bedeutsam zur Erreichung der Energiewende und diene dem Erhalt eines wettbewerbsf\u00e4higen Mittelstands. Erst durch die gemeinsame Gleitlagerforschung sollen bestimmte, f\u00fcr die Energiewende wichtige Fortschritte im Bereich von Gleitlagern, etwa f\u00fcr Windkraftanlagen, m\u00f6glich sein. Dar\u00fcber hinaus ist die Erlaubnis mit strengen Auflagen verbunden worden. So muss das geplante Gemeinschaftsunternehmen mindestens f\u00fcnf Jahre von Miba und Zollern gemeinsam betrieben werden. Zudem m\u00fcssen die beiden Unternehmen 50 Millionen Euro unter Treuh\u00e4nderaufsicht investieren.<\/p>\n<p>Die Monopolkommission hatte im April 2019 von einer Erlaubniserteilung per Sondergutachten abgeraten, weil nach ihren Ermittlungen die mit dem Zusammenschluss einhergehende Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung nicht durch besondere Interessen der Allgemeinheit aufgewogen werde (<em>vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 03.07.19 und 07.05.19<\/em>). Die von den beiden Unternehmen geltend gemachten Gemeinwohlbelange w\u00f6gen danach die vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen nicht auf. In einer gesonderten Stellungnahme hatte die Monopolkommission noch im August au\u00dferdem die beabsichtigten Bedingungen und Auflagen analysiert und als wenig geeignet und jedenfalls teilweise rechtlich unzul\u00e4ssig bewertet. Dies bekr\u00e4ftigte sie noch einmal mit einer PM vom Tag der Ministererlaubnis.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.monopolkommission.de\/images\/pdf\/sg\/presse_s81.pdf\">http:\/\/www.monopolkommission.de\/images\/PDF\/SG\/presse_s81.pdf <\/a><a href=\"https:\/\/www.monopolkommission.de\/images\/PDF\/SG\/Stellungnahme_beabsichtigte_Nebenbestimmungen.pdf\">https:\/\/www.monopolkommission.de\/images\/PDF\/SG\/Stellungnahme_beabsichtigte_Nebenbestimmungen.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.monopolkommission.de\/images\/PDF\/SG\/PM_Miba_Zollern_Erlaubnis.pdf\">https:\/\/www.monopolkommission.de\/images\/PDF\/SG\/PM_Miba_Zollern_Erlaubnis.pdf<\/a><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Wesentliche (Gegen-)Argumente der Monopolkommission: <\/span><\/p>\n<p>Nach Ansicht der Monopolkommission k\u00f6nne der Erhalt von Know-how und Innovationspotential nur dann einen Gemeinwohlvorteil darstellen, wenn diese einen besonders hohen Wert f\u00fcr die Gesellschaft besitze und nicht allein &#8211; wie im vorliegenden Fall &#8211; vor allem den Antragstellern zugutekomme.<\/p>\n<p>Die Antragsteller h\u00e4tten au\u00dferdem nicht hinreichend dargelegt, auf welche Weise sich die Wettbewerbsf\u00e4higkeit durch den Zusammenschluss verbessern w\u00fcrde und inwiefern damit Gemeinwohleffekte im Inland einhergingen. Der Zusammenschluss liege \u00fcberdies weder im verteidigungspolitischen Interesse Deutschlands noch sei er zur langfristigen Sicherung gef\u00e4hrdeter Arbeitspl\u00e4tze geeignet. Europ\u00e4ische Gemeinwohlinteressen (Bildung eines \u201eEuropean Champions&#8220;) w\u00fcrden nicht als Gemeinwohlvorteil anerkannt. Die Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen und die St\u00e4rkung der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit k\u00f6nnten zwar prinzipiell Gemeinwohlvorteile sein, l\u00e4gen aber selbst aus Sicht des Ministers nicht vor.<\/p>\n<p>Die Eignung der Auflage, 50 Millionen EUR f\u00fcr den Gemeinwohlvorteil \u201eKnow-how und Innovationspotenzial f\u00fcr Energiewende und Nachhaltigkeit&#8220; in Deutschland zu investieren, bewertet die Monopolkommission als wom\u00f6glich rechtlich unzul\u00e4ssig. Zum einen sei die Mittelverwendung sehr weit definiert, zu unbestimmt und liege weitgehend im betriebswirtschaftlichen Ermessen der beiden Unternehmen. Zum anderen k\u00f6nne ein etwaiger vorrangiger Effizienzvorteil in \u00d6sterreich im Rahmen der Forschungst\u00e4tigkeiten nicht genutzt werden, da die Investitionen allein in Deutschland get\u00e4tigt werden m\u00fcssten. Die Auflage sei auch nicht mit dem gesetzlichen Verbot einer laufenden Verhaltenskontrolle vereinbar, da jene fortlaufend \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Hintergrund: <\/span><\/p>\n<p>Die \u00f6sterreichische Miba AG und die baden-w\u00fcrttembergische Zollern GmbH &amp; Co. KG beabsichtigen, ihre jeweiligen T\u00e4tigkeiten im Gesch\u00e4ftsbereich Gleitlager in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuf\u00fchren, an dem Miba 74,9 Prozent und Zollern 25,1 Prozent der Anteile halten soll.<\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss im Januar 2019 untersagt, da er zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs f\u00fchren w\u00fcrde. Nach Ansicht des Amtes seien Miba und Zollern insbesondere bei Gleitlagern f\u00fcr Gro\u00dfmotoren, wie sie in Schiffen, Lokomotiven und Stromaggregaten eingesetzt werden, sehr stark aufgestellt. Durch den Zusammenschluss fiele f\u00fcr die Abnehmer aus den entsprechenden Industriezweigen sowohl in Deutschland als auch dem europ\u00e4ischen Ausland eine wichtige Ausweichalternative bei der Beschaffung von Gleitlagern weg. Ferner h\u00e4tten Ermittlungen des Amtes ergeben, dass die beiden Unternehmen die jeweils wesentlichen Wettbewerber in einem ohnehin bereits stark konzentrierten Markt seien. Sie verf\u00fcgten \u00fcber eine herausragende Stellung beim Entwicklungs-Know-how und der angebotenen Bandbreite der von dem Zusammenschlussvorhaben prim\u00e4r betroffenen Gleitlager. Weiterhin ber\u00fccksichtigte das Amt bei seiner Entscheidung den Gesichtspunkt, dass der Markteintritt neuer Unternehmen in die Produktion der Gleitlager unwahrscheinlich sei, da hierf\u00fcr weitreichende technologische Entwicklungs- und Fertigungskenntnisse sowie hohe Investitionen notwendig seien.<\/p>\n<p>Daraufhin stellten die beiden Unternehmen im Februar 2019 einen Antrag auf Ministererlaubnis f\u00fcr das Zusammenschlussvorhaben. Der Antrag der beiden Mittelst\u00e4ndler ist erst der 23. Antrag auf eine Ministererlaubnis, seitdem sie 1973 im GWB verankert wurde (und die 10. Genehmigung). Miba und Zollern hatten zur Begr\u00fcndung ihres Antrags vor allem mit der steigenden Konkurrenz aus Asien argumentiert. Nur bei einer Erlaubnis f\u00fcr das Gemeinschaftsunternehmen w\u00fcrden technologisches Know-how und Innovationspotenzial f\u00fcr Zukunftsanwendungen im Inland erhalten bleiben.<\/p>\n<p>Der Bundeswirtschaftsminister darf die Erlaubnis abweichend von der Entscheidung des Bundeskartellamts gem\u00e4\u00df \u00a7 42 Abs. 1 S. 1 GWB nur dann erteilen, wenn im Einzelfall mit dem Zusammenschluss einhergehende Gemeinwohlvorteile die festgestellten Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen \u00fcberwiegen.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DFusionskontrolleMinistererlaubnisBundesminister AltmaierMonopolkommissionMiba\/Zollern Text der Ministererlaubnis: https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/V\/verfuegung-verwaltungsverfahren-miba-zollern.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4 Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat am 19. 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