{"id":6044,"date":"2018-12-20T01:00:00","date_gmt":"2018-12-20T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/bundeskartellamt-sieht-handlungsbedarf-bei-vergleichsportalen-im-zuge-seiner-sektoruntersuchung\/"},"modified":"2018-12-20T01:00:00","modified_gmt":"2018-12-20T00:00:00","slug":"bundeskartellamt-sieht-handlungsbedarf-bei-vergleichsportalen-im-zuge-seiner-sektoruntersuchung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/bundeskartellamt-sieht-handlungsbedarf-bei-vergleichsportalen-im-zuge-seiner-sektoruntersuchung\/","title":{"rendered":"Bundeskartellamt sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen im Zuge seiner Sektoruntersuchung"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">20.12.2018<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>BKartA<br \/>Sektoruntersuchung<br \/>Digitalwirtschaft<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Das Bundeskartellamt hat am 12. Dezember 2018 erste Erkenntnisse aus den Ermittlungen seiner Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt und bittet um Stellungnahmen bis zum 4. Februar 2019 zu seinem Konsultationspapier. Die Untersuchung bezog sich auf Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen. Mit einem Abschlussbericht ist im Laufe des kommenden Jahres nach Auswertung der Stellungnahmen zu rechnen.<\/p>\n<p>Die Sektoruntersuchung, mit der das Bundeskartellamt zum ersten Mal von seinen neuen Untersuchungskompetenzen als Verbraucherschutzbeh\u00f6rde im Bereich des Verbraucherschutzes nach \u00a7 32e Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen Gebrauch gemacht hatte, war am 24. Oktober 2017 eingeleitet worden (<em>vgl. dazu FIW-Bericht vom 03.11.2017<\/em>). Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen dieser Untersuchung ca. 150 Vergleichsportale aus den genannten Branchen befragt und im Anschluss spezifischere Fragen an insgesamt 36 Vergleichsportale gerichtet. Die Fragen bezogen sich auf die Themen Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie den Umgang mit Nutzerbewertungen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Erste Bewertungen <br \/><\/span><\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt hat bereits eine erste rechtliche Einordnung vorgenommen und festgestellt, dass sich der Verdacht auf Verbraucherrechtsverst\u00f6\u00dfe in einigen Punkten \u201eerh\u00e4rtet&#8220; habe. Das Amt bem\u00e4ngelte im Wesentlichen vier Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>Mangelnde Transparenz der Ergebnisgenerierung: H\u00e4ufig h\u00e4tten die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolge je nach Branche \u00fcber eine Vorauswahl der ber\u00fccksichtigten Angebote, \u00fcber die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder \u00fcber die Ber\u00fccksichtigung der H\u00f6he der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst. Zum Teil w\u00fcrden wichtige Anbieter schon gar nicht miteinbezogen, was die Darstellung weiter verf\u00e4lsche.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mangelnde Transparenz der Ergebnisgenerierung: H\u00e4ufig h\u00e4tten die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolge je nach Branche \u00fcber eine Vorauswahl der ber\u00fccksichtigten Angebote, \u00fcber die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder \u00fcber die Ber\u00fccksichtigung der H\u00f6he der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst. Zum Teil w\u00fcrden wichtige Anbieter schon gar nicht miteinbezogen, was die Darstellung weiter verf\u00e4lsche.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>Unzureichende Abbildung des gesamten Marktes: Vergleichsportale h\u00e4tten in einigen Branchen nur eine geringe Marktabdeckung und stellten teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.<\/p>\n<\/li>\n<li style=\"color: #000000; font-family: \">\n<p style=\"color: #000000; font-family: \">Wettbewerbsverf\u00e4lschende Beeinflussung durch reduzierte Verf\u00fcgbarkeitsangaben oder Nennung besonderer Vorteile einzelner Angebote, d. h. viele Vergleichsportale setzten Hinweise auf angeblich begrenzte Verf\u00fcgbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.<\/p>\n<\/li>\n<li style=\"color: #000000; font-family: \">\n<p style=\"color: #000000; font-family: \">Abh\u00e4ngigkeit von Datens\u00e4tzen und\/oder Tarifrechner anderer Portale: Zahlreiche Portale erstellten keinen eigenst\u00e4ndigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf die Datens\u00e4tze und\/oder Tarifrechner anderer Portale zu.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unzureichende Abbildung des gesamten Marktes: Vergleichsportale h\u00e4tten in einigen Branchen nur eine geringe Marktabdeckung und stellten teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.<\/p>\n<p style=\"color: #000000; font-family: \">Wettbewerbsverf\u00e4lschende Beeinflussung durch reduzierte Verf\u00fcgbarkeitsangaben oder Nennung besonderer Vorteile einzelner Angebote, d. h. viele Vergleichsportale setzten Hinweise auf angeblich begrenzte Verf\u00fcgbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.<\/p>\n<p style=\"color: #000000; font-family: \">Abh\u00e4ngigkeit von Datens\u00e4tzen und\/oder Tarifrechner anderer Portale: Zahlreiche Portale erstellten keinen eigenst\u00e4ndigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf die Datens\u00e4tze und\/oder Tarifrechner anderer Portale zu.<\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt monierte zudem, dass es oft an einer angemessenen Information und Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Generierung der Reihenfolge der Suchergebnisse und das Zustandekommen der Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen fehle und dass Vergleichsportale, welche als neutrale Intermedi\u00e4re zwischen den Anbietern einer Ware oder Dienstleistung einerseits an den Kunden andererseits fungierten, diese Neutralit\u00e4t h\u00e4ufig nicht einhielten. Soweit hierdurch Fehleinsch\u00e4tzungen der Verbraucher erzeugt w\u00fcrden, k\u00f6nnten eine unzul\u00e4ssige Irref\u00fchrung bzw. eine verdeckte Werbung und damit ein Versto\u00df gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Bundeskartellamt pro weitere Kompetenzen im Verbraucherschutz<\/span><\/p>\n<p>Obwohl der Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung noch nicht verfasst ist, regt das Bundeskartellamt infolge der festgestellten \u201eDefizite&#8220; bereits im Konsultationspapier erneut eine weitere Kompetenzerweiterung f\u00fcr das Amt im Verbraucherschutz an. Es m\u00f6chte eine Befugnis erhalten, etwaige Rechtsverst\u00f6\u00dfe auch per beh\u00f6rdlicher Verf\u00fcgung abstellen zu k\u00f6nnen. Daf\u00fcr trat das Amt bereits seit der letzten Novellierung des GWB ein, w\u00e4hrend die Wirtschaft auf die gut funktionierende zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung im Wege privatrechtlicher Klagen hingewiesen hatte. Es war zu erwarten, dass das Bundeskartellamt seine Sektoruntersuchungen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes f\u00fcr eine Erneuerung seiner Forderung nach weiteren Befugnissen im Verbraucherschutz nutzen w\u00fcrde.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBKartASektoruntersuchungDigitalwirtschaft Das Bundeskartellamt hat am 12. 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