{"id":6045,"date":"2018-02-23T01:00:00","date_gmt":"2018-02-23T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/51-fiw-symposion-in-innsbruck-andreas-mundt-praesident-des-bundeskartellamts-rechtsdurchsetzung-in-einer-globalisierten-und-digitalisierten-welt\/"},"modified":"2018-02-23T01:00:00","modified_gmt":"2018-02-23T00:00:00","slug":"51-fiw-symposion-in-innsbruck-andreas-mundt-praesident-des-bundeskartellamts-rechtsdurchsetzung-in-einer-globalisierten-und-digitalisierten-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/51-fiw-symposion-in-innsbruck-andreas-mundt-praesident-des-bundeskartellamts-rechtsdurchsetzung-in-einer-globalisierten-und-digitalisierten-welt\/","title":{"rendered":"51. FIW-Symposion in Innsbruck &#8211; Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts, Rechtsdurchsetzung in einer globalisierten und digitalisierten Welt"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">23.02.2018<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>FIW<br \/>Symposion<br \/>Rede<br \/>Bundeskartellamt<br \/>Mundt<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Anl\u00e4sslich des 51. FIW-Symposion in Innsbruck (14.- 16. Februar 2018), das unter dem Leitthema \u201e60 Jahre GWB und Europ\u00e4isches Kartellrecht &#8211; Wie geht es weiter?&#8220; stand, ging Mundt in seinem Vortrag vom 15. Februar 2018 der Frage nach, welche Aufgaben k\u00fcnftig auf das Bundeskartellamts zukommen werden und wie es sich gegen\u00fcber den mit der Digitalwirtschaft einhergehenden Wettbewerbsproblemen aufstellen solle. Mundt erl\u00e4uterte, dass der 60. Geburtstag des Bundeskartellamts ein guter Zeitpunkt f\u00fcr eine Standortbestimmung im Wettbewerbsrecht sei. Fraglich sei, ob die bisherigen Prinzipien noch taugten, oder man angesichts der Ver\u00e4nderungen, die im Gange seien (z. B. K\u00fcnstliche Intelligenz, Blockchain, GAFA, Alibaba, Tencent etc.) das Wettbewerbsrecht ver\u00e4ndern m\u00fcsse. Bei den Digitalf\u00e4llen gebe es derzeit nur wenig h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung zu den Entscheidungen der Kartellbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Mundt schilderte, dass das Bundeskartellamt am 02.01.1958 seine Arbeit mit 53 Mitarbeitern aufnahm. 1958 sei die deutsche Wirtschaft ca. 2000 Kartellen gepr\u00e4gt gewesen. Das Reichsgericht habe Kartelle als Ausfluss von Werbefreiheit charakterisiert. 1973 sei die Fusionskontrolle hinzugekommen, sp\u00e4ter die Europ\u00e4ische Fusionskontrolle. Anfang 2000 habe sich das Amt durch die \u00d6konomisierung des Wettbewerbsrechts neustrukturiert. Der Verbraucherschutz und Wettbewerbsregister seien ebenfalls neue Aufgaben, die bew\u00e4ltigt werden m\u00fcssten. Dabei b\u00f6ten evolution\u00e4re Schritte die beste M\u00f6glichkeit, am inneren ordnungspolitischen Kompass der Freiburger Schule festzuhalten. Es sei seinerzeit eine geniale Idee gewesen, auf das GWB als Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft zu setzen. Der Wettbewerb sei \u201edas genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte&#8220; (B\u00f6hm), und es sei bewundernswert, dass die Politik den Mut gehabt h\u00e4tte, \u201edie Wirtschaft in die Freiheit zu entlassen&#8220;, \u201ebewacht vom Bundeskartellamt&#8220;. Trotz des \u201eeffects-based approach&#8220; sei die Freiheit des Wettbewerbs immer noch ein Wert an sich, indem sie Wahlm\u00f6glichkeiten sichere. Wettbewerb sei deshalb auch der beste Schutz f\u00fcr die Verbraucher. Die Zweifel an der Tauglichkeit dieses Konzepts seien heute gro\u00df, beeinflusst von der Chicago School. Die Vertreter der Chicago School brandmarkten in der Hauptsache Kartelle, w\u00e4hrend Fusionen und die Gr\u00f6\u00dfe von Unternehmen als vergleichsweise harmlos beurteilt w\u00fcrden. Dies m\u00f6ge teilweise richtig sein, greife aber zu kurz, so Mundt. Einen \u201eRealit\u00e4tscheck&#8220; b\u00f6ten die USA. Dort gebe es derzeit eine strukturelle Vermachtung von M\u00e4rkte, und die US-Wettbewerbsbeh\u00f6rden st\u00fcnden unter Druck, dagegen vorzugehen. In der Diskussion sei dort allerdings die Zerschlagung von Unternehmen und nicht wie in Europa die Zusch\u00e4rfung der Missbrauchsaufsicht. Bei \u00dcbertragung des ordnungspolitischen Kompasses auf digitale M\u00e4rkte bedeute dies, dass M\u00e4rkte f\u00fcr \u201enewcomer&#8220; offenzuhalten und Verbraucher zu sch\u00fctzen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die letzte GWB-Novelle habe vor allem Rechtsklarheit geschaffen. Wichtig sei nun die Frage, wie die Missbrauchsaufsicht mit Blick auf Plattformm\u00e4rkte weiterentwickelt werden k\u00f6nne. Der Koalitionsvertrag bleibe an vielen Stellen \u201er\u00e4tselhaft&#8220; und \u201enicht leicht verst\u00e4ndlich&#8220;, so Mundt, etwa in Bezug auf die Forderungen nach einer neuen Marktabgrenzung und eine kompetentere Marktbeobachtung durch eine Digitalagentur. Negativ bewertete Mundt die neuen geplanten Ausnahmen im Wettbewerbsrecht (Nationales Roaming, Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen, Absicherung des Pressegrosso).<\/p>\n<p>Mundt k\u00fcndigte an, dass demn\u00e4chst beim Bundeskartellamt ein neuer Think tank zum Thema E-Commerce eingerichtet werden solle. Viele Plattformen betrieben Eigenhandel in einer Hybridfunktion. Es sei ersichtlich, dass es dort aufgrund von Abh\u00e4ngigkeiten zu Interessenkonflikten kommen k\u00f6nne. Mundt ging noch kurz auf die Sektoruntersuchungen ein, die das Amt derzeit durchf\u00fchrt. Das Verh\u00e4ltnis der datensammelnden Unternehmen zum Verbraucher bleibe problematisch. Insbesondere zeige das Facebook-Verfahren hohe direkte Netzwerkeffekte und hohe Martkeintrittsbarrieren. Falls Daten die W\u00e4hrung im Internet seien, zahle der Nutzer eventuell einen zu hohen Preis f\u00fcr die Nutzung von Facebook, so Mundt. In jedem Fall sei man mit diesem Fall \u201eim Maschinenraum der datenbasierten Internet\u00f6konomie&#8220; angekommen. Die vielen weiteren gef\u00fchrten Verfahren (z. B. CTS, Hotelportale, Asics, etc.) zeigten, dass das Wettbewerbsrecht trage und keine grunds\u00e4tzliche Bearbeitung brauche. Dies gelte auch f\u00fcr die europ\u00e4ische Ebene. Damit sei die Chicago School ein St\u00fcckweit widerlegt. Es bleibe jedoch ein Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Fallbearbeitung und Rechtsstaatlichkeit (Gerichtsfestigkeit) aufgrund der Dauer der Verfahren. Einstweilige Ma\u00dfnahmen seien kein Allheilmittel, k\u00f6nnten allerdings bei Zugangsproblemen helfen. Hilfreich w\u00e4ren ggf. weitere widerlegbare Vermutungen, eine st\u00e4rkere Ausarbeitung der Tatbest\u00e4nde unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle, eine Ressourcenmoblisierung beim Kartellamt, nicht nur in Form von Quantit\u00e4t, sondern auch in Form von Qualit\u00e4t (Technikaffinit\u00e4t) und eine st\u00e4rkere internationale Arbeitsteilung. Auf europ\u00e4ischer Ebene habe man bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, die daran arbeite, f\u00fcr die digitale Welt \u201eKorsettstangen&#8220; einzuziehen. Mundt dazu: &#8222;Die Musik spielt derzeit in Europa.&#8220;<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DFIWSymposionRedeBundeskartellamtMundt Anl\u00e4sslich des 51. FIW-Symposion in Innsbruck (14.- 16. 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