{"id":6080,"date":"2017-05-30T02:00:00","date_gmt":"2017-05-30T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/eu-kommission-genehmigt-ermaessigungen-bei-kwk-umlagen-fuer-energieintensive-unternehmen-in-deutschland\/"},"modified":"2017-05-30T02:00:00","modified_gmt":"2017-05-30T00:00:00","slug":"eu-kommission-genehmigt-ermaessigungen-bei-kwk-umlagen-fuer-energieintensive-unternehmen-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/eu-kommission-genehmigt-ermaessigungen-bei-kwk-umlagen-fuer-energieintensive-unternehmen-in-deutschland\/","title":{"rendered":"EU-Kommission genehmigt Erm\u00e4\u00dfigungen bei KWK-Umlagen f\u00fcr energieintensive Unternehmen in Deutschland"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">30.05.2017<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">EU<br \/>Beihilfenpolitik<br \/>Energiesektor<br \/>Kraft-W\u00e4rme-Kopplung<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Am 23. Mai 2017 hat die EU-Kommission die Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Umlagen f\u00fcr energieintensive Unternehmen genehmigt, um Kraft-W\u00e4rme-Kopplung (KWK) in Deutschland zu unterst\u00fctzen. Sie hat zudem Umlagen zur Finanzierung von KWK und erneuerbaren Energien in Italien genehmigt.<\/p>\n<p>Die W\u00fcrdigung der Kommission hat ergeben, dass es zwischen dem Ziel der F\u00f6rderregelungen f\u00fcr erneuerbare Energien, dem der F\u00f6rderregelungen f\u00fcr KWK, dem Ziel und der Struktur der Umlagen und dem Ziel der Erm\u00e4\u00dfigungen \u00c4hnlichkeiten gibt. Die Kommission hat jetzt festgestellt, dass Erm\u00e4\u00dfigungen von KWK-Umlagen auch zur nachhaltigen Finanzierung von KWK-F\u00f6rderregelungen ben\u00f6tigt werden k\u00f6nnten, vor allem wenn die KWK-Umlage zur Umlage f\u00fcr erneuerbare Energien hinzugerechnet wird.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Hintergrund: <\/span><\/p>\n<p>Deutschland unterst\u00fctzt Betreiber neuer und modernisierter hocheffizienter KWK-Anlagen. Diese Ma\u00dfnahme wird durch eine Umlage auf den Stromverbrauch finanziert, die von den Netzbetreibern als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben wird. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 hatte die EU-Kommission das deutsche Kraft-W\u00e4rme-Kopplungsgesetz\u00a02016 (KWKG\u00a02016), das staatliche Beihilfen f\u00fcr die Betreiber neuer und modernisierter hocheffizienter KWK-Anlagen vorsieht, sofern diese ihre Anlagen nicht mit Stein- und Braunkohle betreiben, teilweise genehmigt (vgl. Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union C 406 vom 4. November 2016<em> <\/em>zur staatlichen Beihilfe SA.42393 (2016\/C) (ex 2015\/N) &#8211; F\u00f6rderung der Kraft-W\u00e4rme-Kopplung in Deutschland:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=OJ:C:2016:406:FULL&amp;from=EN\">https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=OJ:C:2016:406:FULL&amp;from=EN<\/a><span style=\"text-decoration: underline;\">)<\/span><\/p>\n<p>Gleichzeitig hatte die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob Erm\u00e4\u00dfigungen der Umlage f\u00fcr Nutzer mit hohem j\u00e4hrlichem Energieverbrauch und bestimmte energieintensive industrielle Verbraucher mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang st\u00fcnden. Zuvor hatte Deutschland den Entwurf der Novelle des Kraft-W\u00e4rme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) bei der Kommission aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit notifiziert. \u00c4hnlich wie beim EEG-Beihilfeverfahren stand Deutschland auf dem Standpunkt, dass die Ma\u00dfnahme nicht <span style=\"text-decoration: underline;\">aus staatlichen Mitteln<\/span> finanziert werde, weil sie nicht direkt aus dem Haushalt des Staates, sondern \u00fcber eine durch die Netzbetreiber erhobene Umlage auf den Stromverbrauch finanziert werde.<strong> <\/strong>Die F\u00f6rderregelung sieht vor, dass f\u00fcr den Betrieb von Kraft-W\u00e4rme-Kopplungsanlagen f\u00fcr den Neu- und Ausbau von Fernw\u00e4rme- und Fernk\u00e4ltenetzen sowie f\u00fcr den Bau und die Nachr\u00fcstung von W\u00e4rme- und K\u00e4lte-Speichern F\u00f6rderungen gezahlt werden. Die Ma\u00dfnahme wird \u00fcber eine Umlage auf den Stromverbrauch finanziert, die durch die Netzbetreiber als Aufschlag auf die Netzentgelte (\u201eKWK-Umlage&#8220;) erhoben wird.<\/p>\n<p>Nach Auffassung der Kommission handelte es sich bei der KWK-Umlage um staatlich kontrollierte Mittel. Die Kosten der Netzbetreiber im Zusammenhang mit der F\u00f6rderung der Erzeugung von KWK-Strom und des Baus von Speichern und Fernw\u00e4rme- bzw. Fernk\u00e4ltenetzen werde vollst\u00e4ndig \u00fcber die den Stromverbrauchern auferlegte KWK-Umlage ausgeglichen. Die Erm\u00e4\u00dfigungen der KWK-Umlage w\u00fcrden ebenfalls aus staatlichen Mitteln finanziert, da sie eine zus\u00e4tzliche Belastung des Staates darstellen. Die Kommission hatte festgestellt, dass die \u00fcber die KWK-Umlage finanzierten F\u00f6rderma\u00dfnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar seien. Auch die in Rede stehenden Erm\u00e4\u00dfigungen der Umlage f\u00fcr energieintensive Unternehmen k\u00f6nnten als geeignetes Instrument zur angestrebten F\u00f6rderung der Energieeffizienz angesehen werden. Dies w\u00e4re aber nur der Fall, wenn ohne diese nachweislich das Risiko best\u00fcnde, dass keine solchen Umlagen erhoben w\u00fcrden und somit die Finanzierung der F\u00f6rderregelung und letztlich die Regelung an sich gef\u00e4hrdet w\u00e4ren. Hier fehlte es zun\u00e4chst an belastbaren Fakten. Deutschland hatte dazu laut Kommission dazu zu wenige Angaben gemacht. Au\u00dferdem fehlte es an dem Nachweis, dass die Erm\u00e4\u00dfigungen auf das erforderliche Minimum begrenzt seien. Die Kommission hatte deshalb Bedenken in Bezug auf den Anreizeffekt und die Angemessenheit der Beihilfe.<\/p>\n<p>Im Laufe des Pr\u00fcfverfahrens hat Deutschland allerdings die Bedingungenge\u00e4ndert, denen zufolge Erm\u00e4\u00dfigungen von KWK-Umlagen gew\u00e4hrt werden. Es begrenzte die Erm\u00e4\u00dfigungen auf energieintensive im internationalen Handel t\u00e4tige Unternehmen und beschr\u00e4nkte die Erm\u00e4\u00dfigungen auf maximal 85\u00a0% der Umlage. Ferner hat Deutschland einen Anpassungsplan vorgelegt, um fr\u00fchere Erm\u00e4\u00dfigungen an mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfeniveaus anzupassen.<\/p>\n<p>Auf dieser Grundlage hat die Kommission nun festgestellt, dass die ge\u00e4nderten deutschen Pl\u00e4ne mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar seien, da sie energie- und klimapolitische Ziele der EU f\u00f6rdern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt \u00fcberm\u00e4\u00dfig zu verf\u00e4lschen.<\/p>\n<p>EU-Kommissarin Margrethe\u00a0<strong>Vestager<\/strong> sagte dazu:<\/p>\n<p>\u201e<em>Kraft-W\u00e4rme-Kopplung erzeugt sowohl Strom und nutzt auch die bei diesem Prozess erzeugte W\u00e4rme. Diese effiziente Energienutzung kann uns dabei helfen, die europ\u00e4ischen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. Die heutigen Beschl\u00fcsse gew\u00e4hrleisten, dass die Mitgliedstaaten eine nachhaltige Finanzierung zur Unterst\u00fctzung der Kraft-W\u00e4rme-Kopplung wie auch von erneuerbaren Energien abstecken k\u00f6nnen. Dadurch werden umweltfreundliche Ma\u00dfnahmen beg\u00fcnstigt und gleichzeitig die Wettbewerbsf\u00e4higkeit stark energieabh\u00e4ngiger Unternehmen gewahrt.&#8220;<\/em><\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EUBeihilfenpolitikEnergiesektorKraft-W\u00e4rme-Kopplung Am 23. 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