{"id":6089,"date":"2017-03-07T01:00:00","date_gmt":"2017-03-07T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/50-fiw-symposion-in-innsbruck-rede-andreas-mundt\/"},"modified":"2017-03-07T01:00:00","modified_gmt":"2017-03-07T00:00:00","slug":"50-fiw-symposion-in-innsbruck-rede-andreas-mundt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/50-fiw-symposion-in-innsbruck-rede-andreas-mundt\/","title":{"rendered":"50. FIW-Symposion in Innsbruck \u2013 Rede Andreas Mundt"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">07.03.2017<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>FIW<br \/>Symposion<br \/>Rede<br \/>Bundeskartellamt<br \/>Mundt<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p><strong>Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts, Wo steht der Wettbewerb? Standortbestimmung im Lichte neuerer Entwicklungen im Kartellrecht<\/strong><\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich des 50. FIW-Symposion in Innsbruck (1.- 3. M\u00e4rz 2017) zu dem Thema \u201eGlobalisierung und Digitalisierung: Passt die Wettbewerbsordnung noch in unsere Zeit?&#8220; ging Mundt in seinem Vortrag vom 2. M\u00e4rz 2017 der Frage nach, welchen Aufgaben das Bundeskartellamts k\u00fcnftig nachgehen solle, insbesondere der Frage, wie das Amt mit den Abl\u00f6seprozessen infolge des disruptiven Innovationswettbewerbs umgehen solle. Man m\u00fcsse sich bei der Beantwortung dieser Frage auch mit den gegenl\u00e4ufigen Entwicklungen der Welt von heute auseinandersetzen. Zwar werde das Wettbewerbsrecht in der \u00d6ffentlichkeit immer st\u00e4rker wahrgenommen, auf der anderen Seite beherrsche jedoch die Kluft zwischen dem Volk und der Elite die gegenw\u00e4rtige Diskussion. Man m\u00fcsse daher zun\u00e4chst eine Standortbestimmung vornehmen, so Mundt.<\/p>\n<p>Mundt stellte drei Thesen auf. <strong>Die Wettbewerbspolitik und -beh\u00f6rden st\u00fcnden unter einem gro\u00dfen Erwartungsdruck und stie\u00dfen zunehmend an ordnungspolitische Grenzen<\/strong> (1. These). Entt\u00e4uschungen korrespondierten mit Erwartungen an h\u00f6here Effizienz und best\u00e4ndige Arbeitspl\u00e4tzen. Wenn Ziele mit dem Wettbewerbsrecht nicht erreichbar seien &#8211; ein Beispiel sei die Klage der Presseverleger gegen Google mit dem Ziel der Verg\u00fctung f\u00fcr Medieninhalte, auf die Google verlinkt &#8211; m\u00fcsse das akzeptiert werden. Das Wettbewerbsrecht sto\u00dfe aber auch dar\u00fcber hinaus an seine Grenzen bei Monopolen, obwohl dies im Zeitalter neuer Technologiegiganten gerade dringend gebraucht werde. Mundt fragte, ob der Wettbewerb diese Funktion noch in einer Zeit erf\u00fcllen k\u00f6nne, in der Quasi-Monopolisten im Netz durch Netzwerkeffekte entst\u00fcnden, die ihre Stellung massiv verteidigten und &#8211; etwa als soziale Netzwerke &#8211; durch Inhalt politischen Einfluss n\u00e4hmen.<\/p>\n<p><strong>Der Wettbewerb werde als Entmachtungsinstrument heute in Frage gestellt und damit auch die Arbeit der Wettbewerbsbeh\u00f6rden und ihre Effizienz<\/strong> (2. These). Dies werde durch ein Zitat von Peter <em>Thiel<\/em> (<em>Paypal<\/em>) illustriert, der gesagt habe, Wettbewerb sei etwas f\u00fcr Verlierer. Allerdings br\u00e4uchten auch Quasi-Monopolisten den Wettbewerb, um innovativ zu sein. Bedauerlicherweise habe selbst der Gesetzgeber Zweifel an der Wirksamkeit des Wettbewerbs gehabt, als er im Zuge der 8. GWB-Novelle die Krankenkassen und Geb\u00fchren aus dem Anwendungsbereich des Kartellrechts herausgenommen bzw. nicht hineingenommen habe. Auch anl\u00e4sslich der 9. GWB-Novelle sei diskutiert worden, die Back-Office-Leistungen von Sparkassen aus dem Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts herauszunehmen und Ausnahmen f\u00fcr die Holzwirtschaft zu schaffen. Es sei zudem nicht richtig, so Mundt, Ausnahmen f\u00fcr die Printpresse vorzusehen, obgleich sie es im digitalen Zeitalter zugegebenerma\u00dfen schwer h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Ein selbstkritischer Blick auf die Beh\u00f6rdenarbeit zeige, dass das Bundeskartellamt zwar ein Vorreiter bei der Einleitung von Untersuchungen in der Internet\u00f6konomie gewesen sei, es aber auch selbst sp\u00e4t dran gewesen sei, sich dieser F\u00e4lle (z.B. Internetvertrieb, Hotelbuchungsportale) anzunehmen und ein <em>Level Playing Field<\/em> herzustellen. Die entscheidenden Schritte seien erst infolge der politischen Diskussion vor drei bis vier Jahren eingeleitet worden, daf\u00fcr aber dann mit gr\u00f6\u00dferer Vehemenz. Mundt streifte auch das Thema Zuwanderung, worin ein Grund zu sehen sei, warum Deutschland die erste Runde der digitalen Industrialisierung verloren habe. Die <em>Hightech<\/em>-Industrie sei ohne Einwanderung nicht denkbar, Deutschland werde jedoch nach wie vor nicht als Einwanderungsland begriffen.<\/p>\n<p><strong>Revolution\u00e4re Umw\u00e4lzungen ver\u00e4nderten den Wettbewerb und die Arbeit der Wettbewerbsbeh\u00f6rden<\/strong> (3. These). Wettbewerb habe durch die zunehmende Digitalisierung weltweit zugenommen. Ob dies gut oder schlecht sei, sei eine Frage der Perspektive. Wettbewerbsbeh\u00f6rden m\u00fcssten diesen Anpassungsprozess jedenfalls angemessen begleiten. Es gebe in jedem Fall eindeutige Gewinner der Globalisierung und der Digitalisierung, die einen effektiven Beitrag zur Armutsbek\u00e4mpfung leisten w\u00fcrden; dies f\u00fchre zumindest in den Entwicklungs- und Schwellenl\u00e4ndern zu einem Wohlstand auf niedrigem Niveau. Auch in den Industriestaaten l\u00e4gen die Vorteile auf der Hand: Produkte und Margen w\u00fcrden billiger. Allerdings gebe es auch Verlierer. Die Mittelschicht in Deutschland sehe sich auf der Verliererseite, habe Sorge vor Wohlstandsverlust und -verschiebung. Viele fragten sich, was ihnen der globale Wettbewerb um die besten K\u00f6pfe global bringe. Diese Frage sollte nicht im Sinne einer Neiddiskussion mit Blick auf die Vorstandsgeh\u00e4lter gestellt werden, aber sie m\u00fcsse beantwortet werden.<\/p>\n<p>Mundt betonte, dass die Arbeit f\u00fcr Wettbewerbsbeh\u00f6rden generell sehr viel schwieriger werde. Es gebe immer mehr Missbrauchsverfahren, da die digitalen Unternehmen stets gr\u00f6\u00dfer w\u00fcrden (z.B. zu <em>Best-Price<\/em>-Klauseln, Fragen des Internetvertriebs). Diese Verfahren seien keine<em> \u201eMount Everest&#8220;<\/em>-F\u00e4lle mehr, sondern geh\u00f6rten heute zum Alltag in den Beh\u00f6rden. Auch sei die Arbeit des Amtes digitalisiert. Das Hinweissystem sei digitalisiert und f\u00fcr Ausschreibungsergebnisse w\u00fcrde ein Screening eingesetzt, um auff\u00e4llige Muster und Subventionsabsprachen zu finden. Durchsuchungen seien heute haupts\u00e4chlich Durchsuchungen von IT. Auch die Transparenz bei Kraftstoffen werde dank Digitalisierung im Minutentakt gew\u00e4hrleistet. Beh\u00f6rden wandelten sich im Zuge der Digitalisierung auch zunehmend zu <em>Think Tank<\/em>-Plattformen.<\/p>\n<p>Wenn die Anwendung des Rechts die neue Welt nicht erreiche, m\u00fcsse das Gesetz ge\u00e4ndert werden. F\u00fcr die 9. GWB-Novelle habe das Amt \u00c4nderungen vorgeschlagen. Durch die Novelle werde der Rechtsrahmen teilweise gest\u00e4rkt, andererseits geschw\u00e4cht. Positiv seien die Regelungen zu den Digitalthemen, auch die umsatzbezogene Fusionskontrolle. Auch sei das Schlie\u00dfen der Wurstl\u00fccke ein dringendes Thema gewesen. Dem Amt entgingen dadurch viele hundert Mio. Euro. Allerdings seien Vakanzen im Verbraucherschutz sp\u00fcrbar. Einzelklagen f\u00fchrten nicht zu Verhaltens\u00e4nderungen eines gro\u00dfen Players. Ein Einzelner habe keine Ermittlungsbefugnisse. Der Zivilrechtsschutz (im Bereich von AGB und UWG) sto\u00dfe damit insgesamt an Grenzen. Durch eine Handlung k\u00f6nnten Millionen von Verbrauchern gesch\u00e4digt werden und gro\u00dfer Schaden, auch f\u00fcr Unternehmen (Beispiel: falsches Ranking) entstehen. Eine beschr\u00e4nkte Kompetenz f\u00fcr das Bundeskartellamt k\u00f6nne daher segensreich wirken. Schadensersatzklagen f\u00fcr Private bewertete Mundt als \u201ezwiesp\u00e4ltig&#8220;. Es sei genau zu beobachten, ob Kronzeugenantr\u00e4ge in Folge der neuen Regelungen abn\u00e4hmen. Im Zivilrecht fehle auch der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz, weshalb man die Besorgnis der Unternehmen vor \u00dcberforderung verstehen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Auch im ECN m\u00fcsse man f\u00fcr die digitale Welt handhabbare Regelungen finden. Hier stelle sich angesichts weltweiter F\u00e4lle zum einen die Frage nach der richtigen Fallallokation (welche sei die am besten geeignete Beh\u00f6rde?). Gutes Beispiel sei daf\u00fcr der <em>Google<\/em>-Fall der Kommission, der auf einen \u00dcberweisungsfall zur\u00fcckgehe. Die Kommission sei <em>primus<\/em> <em>inter<\/em> <em>pares<\/em>, die nationalen Wettbewerbsbeh\u00f6rden seien aber ebenfalls geeignet, F\u00e4lle an sich zu ziehen. Dies zeige der gegenteilige Fall Amazon Marketplace, bei dem das Bundeskartellamt erfolgreich mit der OFT zusammengewirkt habe.<\/p>\n<p>Zum anderen stelle sich die Frage nach der richtigen Kooperation in laufenden F\u00e4llen. Die Kritik, dass das ECN nicht funktioniere, h\u00e4lt Mundt f\u00fcr \u201ehypothroph&#8220;. Es liefe alles \u201eganz vern\u00fcnftig&#8220;. Zu belegen sei dies zum Beispiel mit der gemeinsamen Einleitung eines Verfahrens durch Bundeskartellamt und Kommission im Fall der Exlusivit\u00e4tsvereinbarung zwischen <em>Audibel<\/em> und <em>Apple<\/em>.<\/p>\n<p>Die internationale Zusammenarbeit bleibe in jedem Fall wichtig, da auch der Wettbewerb global sei. Daher seien auch internationale Organisationen wichtig. Das ICN sei anf\u00e4nglich als eine Art \u201eSelbsthilfegruppe&#8220; gegr\u00fcndet worden, weil der Wettbewerb in multilateralen Abkommen (WTO) keine Ber\u00fccksichtigung gefunden habe. Das ICN sei allerdings kein Weltkartellamt. Sein Fokus liege auf Empfehlungen zur Rechts\u00e4nderung.<\/p>\n<p>Mundt gab einen Ausblick auf die Zukunft des Bundeskartellamts. Das Amt solle k\u00fcnftig weiter ausgebaut werden, eine zentrale Funktion in der digitalen Welt einnehmen und zielf\u00fchrende Verfahren f\u00fchren. Verbraucherschutz solle k\u00fcnftig ebenfalls eine Aufgabe des Amtes werden. Die Kartellverfolgung bleibe zentral. Das Verh\u00e4ltnis zwischen beh\u00f6rdlicher und privater Kartellverfolgung m\u00fcsse sehr genau beobachtet werden. Dar\u00fcber hinaus werde das Amt an der internationalen Vernetzung festhalten, da Wettbewerbsschutz ohne das ICN nicht denkbar w\u00e4re. Er werde deshalb weiter daran gearbeitet werden, weltweit ein <em>level playing field <\/em>aufsetzen.<\/p>\n<p>Auf Nachfrage in der anschlie\u00dfenden <span style=\"text-decoration: underline;\">Aussprache<\/span> erg\u00e4nzte Mundt zum Thema Verbraucherschutz, dass Wettbewerb der beste Verbraucherschutz sei, und ein umfassender beh\u00f6rdlicher Verbraucherschutz nicht gebraucht werde. Sofern Defizite identifiziert w\u00fcrden, m\u00fcssten diese auch behoben werden. Mundt sagte, er werbe daher nur f\u00fcr eine \u201eschmale Kompetenz&#8220;. Der Verbraucherschutz m\u00fcsse in der Beh\u00f6rde auch organisatorisch vom Wettbewerbsschutz getrennt werden, da jener auf einer anderen Rechtsgrundlage fu\u00dfe und eine andere Zielrichtung verfolge.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DFIWSymposionRedeBundeskartellamtMundt Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts, Wo steht der Wettbewerb? 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