{"id":6104,"date":"2017-11-16T01:00:00","date_gmt":"2017-11-16T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/veranstaltung-des-bdi-zu-private-kartellrechtsdurchsetzung-in-deutschland-u-s-amerikanisierung-oder-effektivierung\/"},"modified":"2017-11-16T01:00:00","modified_gmt":"2017-11-16T00:00:00","slug":"veranstaltung-des-bdi-zu-private-kartellrechtsdurchsetzung-in-deutschland-u-s-amerikanisierung-oder-effektivierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/veranstaltung-des-bdi-zu-private-kartellrechtsdurchsetzung-in-deutschland-u-s-amerikanisierung-oder-effektivierung\/","title":{"rendered":"Veranstaltung des BDI zu \u201ePrivate Kartellrechtsdurchsetzung in Deutschland \u2013 U.S. Amerikanisierung oder Effektivierung?\u201c"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">16.11.2017<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>BDI<br \/>Veranstaltung<br \/>Private Rechtsverfolgung<br \/>Sammelklagen<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Am 12. Oktober wurden in Berlin auf einer vom BDI organisierten Veranstaltung die Balance zwischen privater und beh\u00f6rdlicher Kartellrechtsdurchsetzung u. a. vor dem Hintergrund der derzeit diskutierten kartellrechtlichen Sammelklagen thematisiert. Bei der Diskussion kamen Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft mit dem Pr\u00e4sidenten des Bundeskartellamts zusammen. Die Veranstaltung beleuchtete die aktuelle Dynamik von Kartellschadensersatzklagen in Deutschland im Nachgang der 9. GWB-Novelle, die dazu beitragen soll, dass Unternehmen und Verbraucher effektiver Schadensersatzanspr\u00fcche durchsetzen k\u00f6nnen, wenn sie durch einen Kartellversto\u00df gesch\u00e4digt wurden. Es wurde diskutiert, ob die Voraussetzungen f\u00fcr Schadensersatzklagen, vor allem das Verfahren zur Geltendmachung der Anspr\u00fcche, mit Inkrafttreten der GWB-Novelle tats\u00e4chlich einfacher geworden seien, so dass aller Erwartung nach k\u00fcnftig erheblich mehr Gesch\u00e4digte Schadensersatzklagen gegen Kartellanten einreichen und durchfechten werden. \u00dcber die Bandbreite, Effektivit\u00e4t und Risiken privater Rechtsverfolgung haben folgende Experten gesprochen und diskutiert:<\/p>\n<ul>\n<li><em>Dr. Till Schreiber, Managing Director, Cartel Damage Claims <\/em><\/li>\n<li><em><em>Prof. Dr. Fabian Stancke, Brunswick European Law School <\/em><\/em><\/li>\n<li><em><em><em>Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des BKartA <\/em><\/em><\/em><\/li>\n<li><em><em><em><em>Michaela Kay, Leiterin der Rechtsabteilung, Bombardier <\/em><\/em><\/em><\/em><\/li>\n<li><em><em><em><em><em>Prof. Dr. Bechtold, Stuttgart <\/em><\/em><\/em><\/em><\/em><\/li>\n<li><em><em><em><em><em><em>R\u00fcdiger Sch\u00fctt, DOJ, Washington D.C.<\/em><\/em><\/em><\/em><\/em><\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Veranstaltungsverlauf: <\/span><\/p>\n<p>Die Veranstaltung wurde durch den Rechtsabteilungsleiter des BDI, <span style=\"text-decoration: underline;\">Niels Lau<\/span>, er\u00f6ffnet, der davor warnte eine Sammelklage nach US-Amerikanischem Modell einzuf\u00fchren, weil das dortige System Missbrauch beg\u00fcnstige, etwa \u00fcber den hohen Vergleichsdruck. Auch in Europa st\u00fcnden die Verbraucher den Ausw\u00fcchsen von Sammelklagen kritisch gegen\u00fcber. Die Position der Wirtschaft sei einfach: Die Missbrauchsm\u00f6glichkeiten aus den USA sollen nicht nach Europa importiert werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Prof. Dr. Rainer Bechtold<\/span> stellte dar, wie die \u201eschleichende Versch\u00e4rfung&#8220; des materiellen Kartellrechts und der Bu\u00dfgeldhaftung sich auf die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen auswirkt. Die Kombination von europarechtlich vorausgesetzter Konzernhaftung, Zusammenfassung ggf. als Einzelakt nicht einmal zu beanstandender Hand-lungen zu einer einzigen und fortgesetzten (nunmehr rechtswidrigen) Handlung, Ausdehnung des Kartellverbots insbesondere auf F\u00e4lle des Informationsaustauschs, die nicht zwangsl\u00e4ufig mit einer Verhaltenskoordinierung einhergehen sowie der Tatsache, dass die bezweckte Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung keinerlei tats\u00e4chlichen Auswirkungen voraussetze, f\u00fchre dazu, dass eine kartellbeh\u00f6rdliche Bu\u00dfgeldentscheidung keinerlei Aussagen \u00fcber einen etwaig erlittenen, zivilrechtlich relevanten Schaden treffen k\u00f6nne. Vor diesem Hintergrund erscheine die eingef\u00fchrte widerlegliche Schadensvermutung als zu weitgehend.<\/p>\n<p>Im Anschluss berichtete <span style=\"text-decoration: underline;\">Dr. Till Schreiber<\/span>, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Cartel Damage Claims, wie die 9. GWB-Novelle zwar die Rechte der Kl\u00e4ger st\u00e4rke, aber nicht den Gerichtsstandort Deutschland. Deutschland sei aus seiner ehemals vorhandenen Vorreiterrolle zur\u00fcckgefallen. In Zukunft sei zu erwarten, dass bei Cross-Border-F\u00e4llen eher au\u00dferhalb von Deutschland geklagt werde. Innerhalb von Deutschland seien lange Verfahren zu erwarten, die zwar mit fundierten Urteilen enden w\u00fcrden. Angesichts der Arbeitsbelastung der Gerichte und deren f\u00fcr Prozesse dieser Komplexit\u00e4t eher unzureichenden Ausstattung solle aber \u00fcberlegt werden, ob nicht auch in Deutschland Sonderzust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr Kartellschadensersatzstreitigkeiten eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnten. Auch sei kollektiver Rechtsschutz notwendig, wenn auch die Musterfeststellungsklage aus Kl\u00e4gersicht aufgrund der notwendigen Beweisstruktur problematisch erscheine.<\/p>\n<p>Als n\u00e4chster Redner warf <span style=\"text-decoration: underline;\">Prof. Dr. Fabian Stancke<\/span>, Brunswick European Law School, die Frage nach der \u201eIndustrialisierung&#8220; der privaten Kartellrechtsdurchsetzung auf. Der Trend zur Industrialisierung zeige sich an der Zunahme von Ph\u00e4nomenen wie Prozessfinanzierern, \u00d6ffentlichkeitsarbeit, fr\u00fchen Vergleichsaufforderungen und <em>forum-shopping<\/em>. Parallel lie\u00dfe sich ein Trend zur Schadenspauschalierung feststellen. Die Entkoppelung vom individuellen Schaden f\u00fchre zum gr\u00f6\u00dften Zielkonflikt im deutschen Kartellrecht.<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts, <span style=\"text-decoration: underline;\">Andreas Mundt<\/span>, erl\u00e4uterte die beh\u00f6rdliche Sicht. Die zentrale Frage sei, wie das Gesamtgef\u00fcge austariert werde &#8211; es m\u00fcsse eine Balance gefunden werden zwischen beh\u00f6rdlicher und privater Kartellrechtsdurchsetzung. Insoweit machte er deutlich, dass die \u201e<em>private <\/em>[Kartellrechtsdurchsetzung] <em>zu 100 Prozent von der beh\u00f6rdlichen<\/em>&#8220; abh\u00e4ngt. Bei einem \u00dcberwiegen der privaten Kartellrechtsdurchsetzung leide die beh\u00f6rdliche Kartellrechtsdurchsetzung. Dies k\u00f6nne Auswirkungen auf die Bonusregelung haben. Ziel sei, in jedem Fall die Aufdeckungsm\u00f6glichkeiten hoch zu halten. Ein anderes Konfliktfeld sei, dass nunmehr auch schon Schadensersatzanspr\u00fcche gegen Unternehmen anh\u00e4ngig seien, die Verpflichtungszusagen &#8211; \u201e<em>einer simplen \u00c4nderung des Gesch\u00e4ftsgebarens<\/em>&#8220; &#8211; abgegeben haben. Dies sei \u201e<em>neu im Bewusstsein<\/em>&#8220; und insoweit glaube er, \u201e<em>dass die Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abnehmen<\/em>&#8220; k\u00f6nne. Problematisch sei auch, dass die Beschr\u00e4nkung der Akteneinsicht auf den Bu\u00dfgeldbescheid mit den allgemeinen Einsichtsrechten nach dem Informationsfreiheitsgesetzt kollidiere. Im Zusammenhang mit der Sensibilisierung f\u00fcr die Folgen einer Selbstanzeige sei auch das Wettbewerbsregister eine \u201e<em>Bombe mit enormer Sprengkraft<\/em>&#8222;. Die damit m\u00f6glich gewordenen fakultativen Vergabesperren k\u00e4men f\u00fcr einige Unternehmen einer \u201e<em>Todesstrafe<\/em>&#8220; gleich &#8211; die vom Bundeskartellamt nie beabsichtigt worden sei. Vor diesem Hintergrund erwartet Mundt eine \u201e<em>Delle<\/em>&#8220; in der Anzahl der Bonusantr\u00e4ge. Auch diese habe ein enormes Loch in die Kartellverfolgung gerissen. Das Bundeskartellamt k\u00f6nne indes aber andere Ermittlungsmethoden st\u00e4rken, etwa das anonyme BKMS-Hinweisgebersystem oder Vergabestellen sensibilisieren. Nicht zu untersch\u00e4tzen sei auch die M\u00f6glichkeit eines Screenings&#8220; &#8211; ein solches habe in der Vergangenheit (neben anderen Beweismitteln) bereits einen Durchsuchungsbeschluss gest\u00fctzt.<\/p>\n<p>Im letzten Vortrag skizzierte <span style=\"text-decoration: underline;\">R\u00fcdiger Sch\u00fctt<\/span> vom US-Department of Justice die Perspektive der Vereinigten Staaten. Sch\u00fctt sieht &#8211; anders als der Titel der Veranstaltung &#8211; keine Dichotomie zwischen Effektivierung und U.S.-Amerikanisierung. Insoweit sei zu beachten, dass das U.S.-amerikanische System insgesamt anders ausgestaltet sei als die europ\u00e4ischen Systeme. Des Weiteren w\u00fcrden bestimmte Merkmale des U.S.-Systems das Kartellrecht gerade effektiv werden lassen, z. B. die <em>Pre-Trial-Discovery<\/em>. Andere Elemente wie <em>Class Actions <\/em>w\u00fcrden auch in den USA kontrovers gesehen. Aber auch Sammelklagen h\u00e4tten Vorteile, etwa bei kleineren einzelnen Streitwerten, wenn sonst gar kein Verfahren zustande k\u00e4me. Er gestand zu, dass gerade Sammelklagen auch Raum f\u00fcr Missbrauch er\u00f6ffneten. Etwaige Missbrauchsm\u00f6glichkeiten und tats\u00e4chliche Missbr\u00e4uche k\u00f6nnten aber korrigiert werden, entweder durch den Gesetzgeber (hier nannte Sch\u00fctt etwa den <em>Class Action Fairness Act<\/em>) oder durch die Rechtsprechung.<\/p>\n<p>Es folgte eine von <span style=\"text-decoration: underline;\">Dr. Karenfort<\/span>, Dentons, moderierte Podiumsdiskussion, an der zus\u00e4tzlich Michaela Kay, Bombardier Transportation, teilnahm. Diskutiert wurde u. a. \u00fcber die Rechtsabteilung als Profit-Center und Auswirkungen der GWB-Novelle auf <em>Due-Diligence<\/em>-Prozesse in M&amp;A-Transaktionen.<\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBDIVeranstaltungPrivate RechtsverfolgungSammelklagen Am 12. 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