{"id":6109,"date":"2017-07-05T02:00:00","date_gmt":"2017-07-05T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/bundeskartellamt-stellt-taetigkeitsbericht-2015-16-und-jahresbericht-2016-vor-stellungnahme-der-bundesregierung-zum-taetigkeitsbericht\/"},"modified":"2017-07-05T02:00:00","modified_gmt":"2017-07-05T00:00:00","slug":"bundeskartellamt-stellt-taetigkeitsbericht-2015-16-und-jahresbericht-2016-vor-stellungnahme-der-bundesregierung-zum-taetigkeitsbericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/bundeskartellamt-stellt-taetigkeitsbericht-2015-16-und-jahresbericht-2016-vor-stellungnahme-der-bundesregierung-zum-taetigkeitsbericht\/","title":{"rendered":"Bundeskartellamt stellt T\u00e4tigkeitsbericht 2015\/16 und Jahresbericht 2016 vor \u2013 Stellungnahme der Bundesregierung zum T\u00e4tigkeitsbericht"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">05.07.2017<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>BKartA<br \/>T\u00e4tigkeitsbericht<br \/>Jahresbericht<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>T\u00e4tigkeitsbericht und Stellungnahme der Bundesregierung:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Taetigkeitsberichte\/Bundeskartellamt%20-%20T%C3%A4tigkeitsbericht%202015_2016.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\">https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Taetigkeitsberichte\/Bundeskartellamt%20-%20T%C3%A4tigkeitsbericht%202015_2016.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3<\/a><\/p>\n<p>Jahresbericht: <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Taetigkeitsberichte\/Bundeskartellamt%20-%20T%C3%A4tigkeitsbericht%202015_2016.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\">https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Taetigkeitsberichte\/Bundeskartellamt%20-%20T%C3%A4tigkeitsbericht%202015_2016.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3<\/a><\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt hat am 28. Juni 2017 seinen T\u00e4tigkeitsbericht f\u00fcr die Jahre 2015\/2016 sowie seinen Jahresbericht 2016 \u00fcber seine Aktivit\u00e4ten in den Berichtszeitr\u00e4umen ver\u00f6ffentlicht. Der T\u00e4tigkeitsbericht ist als BT-Drucksache 18\/12760 (Datum:15.06.2017) einsehbar und ist mit einer Stellungnahme der Bundesregierung verbunden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Wesentlicher Inhalt der Berichte <\/span><\/p>\n<p>Im <span style=\"text-decoration: underline;\">Jahresbericht<\/span> werden die Themengebiete und die Arbeit der einzelnen Beschlussabteilungen n\u00e4her und in konzedierter Form aufgef\u00e4chert, w\u00e4hrend der <span style=\"text-decoration: underline;\">T\u00e4tigkeitsbericht<\/span> auf 186 Seiten die wettbewerbliche Entwicklungen und die wettbewerbspolitische Lage in Deutschland und Europa auff\u00e4chert und auch \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Vergabekammern berichtet.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">9. GWB-Novelle<\/span><\/p>\n<p>In beiden Berichten werden insbesondere die \u201eErrungenschaften&#8220; der 9. GWB-Novelle aus Sicht des Bundeskartellamts noch einmal hervorgehoben. Gelobt wird die Novelle insbesondere als die \u201eWurstl\u00fccke&#8220; \u201eweitestgehend&#8220; geschlossen wurde und im Bereich des Lebensmittelhandels die Missbrauchsvorschriften nachgesch\u00e4rft wurden. Das hinzugewonnene Instrumentarium im Bereich der Internetwirtschaft sieht das Amt ebenfalls positiv, zumal die der zunehmenden Digitalisierung geschuldeten \u00c4nderungen auf Anregungen des Amtes zur\u00fcckzuf\u00fchren gewesen seien und diese k\u00fcnftig zu mehr Rechtssicherheit f\u00fchrten. Hierzu z\u00e4hlten die Neuregelungen zur Bewertung von M\u00e4rkten und Marktpositionen sowie die kaufpreisbezogene Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle.<\/p>\n<p>Die dem Kartellamt einger\u00e4umten Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes (Sektoruntersuchungen, M\u00f6glichkeit zu Stellungnahmen in zivilgerichtlichen Verfahren als <em>amicus curiae<\/em>) werden als m\u00f6gliche Wegbereiter f\u00fcr weitere Kompetenzen im <span style=\"text-decoration: underline;\">Verbraucherschutz<\/span> verstanden. Damit soll laut Pr\u00e4sident Mundt ermittelt werden, in welchen Bereichen noch \u201eHandlungsbedarf besteht und ob vielleicht sogar weitere Schritte notwendig sind, das Amt mit Eingriffsbefugnissen im Verbraucherschutz auszustatten &#8211; ein Thema f\u00fcr die n\u00e4chste Legislaturperiode.&#8220;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Private Schadensersatzklagen <\/span><\/p>\n<p>Nach der mit der 9. GWB-Novelle vorgenommenen Um\u00adsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie 2014\/104 EU nimmt das Bundeskartellamt eine abwartende Haltung ein, inwieweit die Weite der Anspruchsberechtigung und die Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung von Zivilklagen k\u00fcnftig zu \u201eKlageteppichen&#8220; f\u00fchren k\u00f6nnten (\u201edownstream&#8220; oder \u201eupstream&#8220;). Das Amt vermerkt kritisch, dass jeden\u00adfalls nicht auszuschlie\u00dfen sei, dass \u201eder kaum noch abzusch\u00e4tzende Umfang der zivilrechtlichen Haftung kurz- und mittelfristig negative Auswirkungen auf die Durchschlagskraft der \u00f6ffentlichen Kartellrechtsdurch\u00adsetzung nach sich zieht&#8220;. Dies gelte insbesondere f\u00fcr die Attraktivit\u00e4t der Inanspruchnahme der Bonusregelung des Amtes und anderer Wettbewerbsbeh\u00f6rden, die derzeit einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung neuer Kartell\u00adverst\u00f6\u00dfe leisteten.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Fusionskontrolle<\/span><\/p>\n<p>Das Amt teilte mit, dass im Zeitraum 2015\/2016 insgesamt 2440 Zusammen\u00adschl\u00fcsse (2015: 1211, 2016: 1229 Anmeldungen) angemeldet worden seien. Gegen\u00fcber dem Zeitraum 2013\/2014 (2279 Anmeldungen) seien die Anmeldezahlen im Berichtszeitraum damit leicht angestiegen. Im Berichtszeitraum seien insgesamt f\u00fcnf Fusionsvorha\u00adben zu verzeichnen gewesen, die vom Bundeskartellamt untersagt oder nur mit Nebenbestimmungen freigegeben oder die aufgegeben worden seien. Nur in zwei dieser f\u00fcnf F\u00e4lle habe das Bundeskartellamt auf das Regelbeispiel der Entste\u00adhung oder Verst\u00e4rkung einer marktbeherrschenden Stel\u00adlung abgestellt. In den \u00fcbrigen drei F\u00e4llen habe es direkt das SIEC-Kriterium (erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs) angewandt, das erstmalig in der Praxis des Am\u00adtes gr\u00f6\u00dfere Bedeutung erlangt habe.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung \u00e4u\u00dferte in ihrer Stellungnahme zum T\u00e4tigkeitsbericht zur Bewertung des SIEC-Test die Auffassung, dass \u201eeine Un\u00adtersagung nach dem SIEC-Test keine Vorpr\u00fcfung mit dem Ergebnis voraus[<em>setzt<\/em>], dass keine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verst\u00e4rkt wird und ein sog.\u201eL\u00fccken&#8220;-Fall (gap case) vorliegt.&#8220; Demnach k\u00f6nne der SIEC-Test \u201e insoweit eine gewisse Versch\u00e4rfung der Fusionskontrolle mit sich bringen.&#8220;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Kartellverbot und Kartellverfolgung<\/span><\/p>\n<p>Bezogen auf beide Jahre 2015 und 2016 hatte das Bundeskartellamt in insgesamt achtzehn Kartellverfahren rund 332 Millionen Euro Bu\u00dfgelder wegen verbotener Kartellabsprachen verh\u00e4ngt. Die Bu\u00dfgelder verteilen sich auf insgesamt 69 Unternehmen und 29 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen, wie z. B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten, Hersteller von Fertiggaragen, den Sanit\u00e4rgro\u00dfhandel, die Spielzeugbranche oder TV-Studios sowie vertikale Absprachen zwischen Herstellern und H\u00e4ndlern von Lebensmitteln. Allein im Jahr 2015 hat das Bundeskartellamt wegen ver\u00adbotener Kartellabsprachen gegen die beteiligten Personen und Unternehmen Geldbu\u00dfen in H\u00f6he 208 Mio. Euro und im Jahr 2016 rund 124,6 Millionen Euro Bu\u00dfgelder gegen insgesamt 24 Unternehmen und 5 Privatpersonen verh\u00e4ngt (u.a. im Sanit\u00e4rgro\u00dfhandel, Spielzeugbranche oder TV-Studios und Lebensmittelbranche).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Internetwirtschaft<\/span><\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt teilte mir, dass es auf die zunehmende Bedeutung der gro\u00dfen Internetplattformen und den damit verbundenen ver\u00e4nderten kartellrechtlichen und \u00f6konomischen Fragestellungen fr\u00fchzeitig reagiert habe und dem Thema verst\u00e4rkt Ressourcen gewidmet habe. Auch habe es bereits zahlreiche \u201eInternet-F\u00e4lle&#8220; abgeschlossen.<\/p>\n<p>Nach Ansicht der Bundesregierung ist das Kartellrecht &#8211; nicht zuletzt seit der 9. GWB-Novelle &#8211; grunds\u00e4tzlich geeignet, wettbewerbliche Probleme in der Internet\u00f6konomie erfolgreich zu l\u00f6sen. Dies entspricht auch der Ansicht des Bundeskartellamts. Das bereits vorhandene Instrumentarium m\u00fcsse aber auch entsprechend eingesetzt werden, etwa mit dem Instru\u00adment von Verpflichtungszusagen. Die Bundesregierung teilt mit, dass sie derzeit pr\u00fcfe, welche M\u00f6glich\u00adkeiten f\u00fcr eine Verfahrensbeschleunigung best\u00fcnden und ob neue verfahrensrechtliche Instrumente n\u00f6tig seien. Dies be\u00adtreffe auch die Frage, ob die geltenden hohen gesetzlichen Anforderungen an den Erlass einstweiliger Ma\u00dfnahmen abzusenken seien. Aus Sicht des Bundeskartellamts sind die gesetzlichen Anforderun\u00adgen an einstweilige Ma\u00dfnahmen gegenw\u00e4rtig zu hoch und sollten abgesenkt werden.<\/p>\n<p>Eine allgemeine sektorspezifische Marktregulierung von Internetplattfor\u00admen ist auch aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht angezeigt. Die Bundesregierung will die weitere Entwicklung insbesondere aufgrund des Potentials digitaler Platt\u00adformen begleiten und \u201eweiter zu untersuchen, wie ein digitaler Ord\u00adnungsrahmen f\u00fcr die Wirtschaft gestaltet werden kann. Dabei wird es darauf ankommen, der Komplexit\u00e4t und den sich schnell und laufend ver\u00e4ndernden Gesch\u00e4ftsmodellen und unternehmerischer Verhaltensweisen in einer Weise Rechnung zu tragen, die m\u00f6glichen negativen Entwick\u00adlungen effektiv entgegenwirkt und zugleich die positiven innovationsf\u00f6rdernden Wirkungen eines internetbasierten Wettbewerbs m\u00f6glichst wenig einschr\u00e4nkt.&#8220;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Weitere Themen <\/span><\/p>\n<p>Weitere Themen des T\u00e4tigkeitsberichts sind neben Schilderungen der T\u00e4tigkeiten des Bundeskartellamts in Bezug auf das europ\u00e4ische Wettbewerbsrecht und sein internationalen Verflechtungen detaillierte Ausf\u00fchrungen zu den T\u00e4tigkeiten des Amtes nach einzelnen Wirtschaftsbereichen. Dar\u00fcber hinaus wird u. a. \u00fcber die Praxis der Markttransparenzstellen f\u00fcr Kraftstoffe und Strom und Gas berichtet. In einem zweiten Teil wird die Entscheidungspraxis der Vergabekammern des Bundes dargestellt. Erw\u00e4hnt wird auch das nicht in den Berichtszeitraum fallende Wettbewerbsregister, das der Bundestag am 1. Juni 2017 verab\u00adschiedet hatte und das k\u00fcnftig beim Bundeskartellamt gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBKartAT\u00e4tigkeitsberichtJahresbericht T\u00e4tigkeitsbericht und Stellungnahme der Bundesregierung: https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Taetigkeitsberichte\/Bundeskartellamt%20-%20T%C3%A4tigkeitsbericht%202015_2016.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3 Jahresbericht: https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Taetigkeitsberichte\/Bundeskartellamt%20-%20T%C3%A4tigkeitsbericht%202015_2016.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3 Das Bundeskartellamt hat am 28. 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