{"id":6134,"date":"2016-03-21T01:00:00","date_gmt":"2016-03-21T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/eu-kommission-veroeffentlicht-erste-ergebnisse-der-sektoruntersuchung-fuer-den-online-handel-geoblocking\/"},"modified":"2016-03-21T01:00:00","modified_gmt":"2016-03-21T00:00:00","slug":"eu-kommission-veroeffentlicht-erste-ergebnisse-der-sektoruntersuchung-fuer-den-online-handel-geoblocking","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/eu-kommission-veroeffentlicht-erste-ergebnisse-der-sektoruntersuchung-fuer-den-online-handel-geoblocking\/","title":{"rendered":"EU-Kommission ver\u00f6ffentlicht erste Ergebnisse der Sektoruntersuchung f\u00fcr den Online-Handel (Geoblocking)"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">21.03.2016<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">EU<br \/>Kommission<br \/>Sektoruntersuchung<br \/>Online-Handel<br \/>Geoblocking<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Bericht: <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/ecommerce_swd_en.pdf\">https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/ecommerce_swd_en.pdf<\/a><\/p>\n<p>Fact sheet: <a href=\"https:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-16-882_en.htm\">https:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-16-882_en.htm<\/a><\/p>\n<p>Am 18. M\u00e4rz 2016 hat die EU-Kommission im Rahmen der am 6. Mai 2015 eingeleiteten kartellrechtlichen Sektoruntersuchung im Bereich des elektronischen Handels nun erste Ergebnisse f\u00fcr den Bereich Geoblocking in Form eines Berichts und Factsheets ver\u00f6ffentlicht (<em>vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 08.05.15 und 01.07.15<\/em>).<\/p>\n<p>Geoblocking:<\/p>\n<p>Beim Geoblocking hindern Anbieter digitaler Inhalte Verbraucher daran, Gebrauchsg\u00fcter im Internet zu kaufen oder auf digitale Inhalte online zuzugreifen, weil der potenzielle K\u00e4ufer sich im Ausland befindet oder dort seinen Wohnsitz hat. Dadurch wird der grenz\u00fcberschreitende elektronische Handel eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Sektoruntersuchung: <\/span><\/p>\n<p>Die Sektoruntersuchung war eingeleitet worden, nachdem die Kommission festgestellt hatte, dass der grenz\u00fcberschreitende Online-Handel innerhalb der EU nur langsam wachse. Grund daf\u00fcr seien aus Sicht der Kommission neben rechtlichen Hindernissen oftmals auch vertragliche Vereinbarungen zwischen Herstellern und H\u00e4ndlern, durch die M\u00e4rkte aufgeteilt werden und der Wettbewerb beschr\u00e4nkt wird. Im Rahmen ihrer Sektoruntersuchung will die Kommission die n\u00f6tigen Informationen sammeln, um zu ermitteln, ob und in welchem Ausma\u00df etwaige von Unternehmen errichtete Hindernisse die europ\u00e4ischen M\u00e4rkte f\u00fcr elektronischen Handel beeintr\u00e4chtigen. Geoblocking ist einer der von der Sektoruntersuchung abgedeckten Aspekte. Die Kommission hat nach eigenen Angaben Antworten von mehr als 1400 Einzelh\u00e4ndlern und Anbietern digitaler Online-Inhalte aus allen 28 Mitgliedstaaten der EU erhalten. Sie betont, dass die am 18. M\u00e4rz 2016 ver\u00f6ffentlichten Fakten und Angaben zum Geoblocking nur vorl\u00e4ufiger Natur seien und nicht der Feststellung wettbewerbsrechtlicher Bedenken oder der Einleitung kartellrechtlicher Ermittlungen vorgriffen. Die Erkenntnisse w\u00fcrden in die im Rahmen der Sektoruntersuchung durchgef\u00fchrte laufende Analyse der Kommission zur Feststellung etwaiger Wettbewerbsbedenken einflie\u00dfen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Vorl\u00e4ufige Feststellungen zum Geoblocking: <\/span><\/p>\n<p>Die vorl\u00e4ufigen Feststellungen der Europ\u00e4ischen Kommission belaufen sich darauf, dass Geoblocking in der EU eine weit verbreitete Praxis sei. Diese sei teils auf einseitige Entscheidungen von Unternehmen zur\u00fcckzuf\u00fchren, nicht ins Ausland zu verkaufen, teils verhinderten aber auch bestimmte Vertragsklauseln zwischen Unternehmen, dass Verbraucher \u00fcber das Internet aus anderen EU-L\u00e4ndern Waren beziehen k\u00f6nnen. Insbesondere h\u00e4tte sich ergeben, dass Geoblocking sowohl beim Verkauf von Gebrauchsg\u00fctern als auch beim Zugang zu digitalen Inhalten in der gesamten EU an der Tagesordnung sei. So h\u00e4tten 38\u00a0Prozent der Gebrauchsg\u00fcter verkaufenden Einzelh\u00e4ndler, die sich an der Untersuchung beteiligten, und 68\u00a0Prozent der Anbieter digitaler Online-Inhalte angegeben, Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch Geoblocking auszuschlie\u00dfen. Bei diesen Produkten erfolge Geoblocking meist, indem die Lieferung ins Ausland verweigert werde. Au\u00dferdem werde teilweise die Annahme von Zahlungen aus dem Ausland abgelehnt oder in selteneren F\u00e4llen auf Website-Umleitungen oder Verweigerung des Zugangs zu einer Website zur\u00fcckgegriffen. In technischer Hinsicht erfolge dies meist durch Erkennung der IP-Adresse des Nutzers, durch die der Standort eines Computers oder Smartphones ermittelt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Kartellrechtlich bedenklich kann Geoblocking allerdings nur im Falle einer einseitigen Gesch\u00e4ftsentscheidung eines Unternehmens sein, sofern dies marktbeherrschend ist, oder wenn diese Praxis<em> <\/em>vertraglich <em>ausgestaltet ist. Die Kommission hat offenbar einige F\u00e4lle identifiziert, bei denen G<\/em>eoblocking auf Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Vertreibern zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Ob solche Vereinbarungen den allerdings Wettbewerb auf dem Binnenmarkt beeintr\u00e4chtigen, muss<strong> <\/strong>jeweils im Rahmen einer Einzelfallpr\u00fcfung beurteilt werden. Bei kartellrechtlich unbedenklichen Konstruktionen des Geoblocking sieht die Kommission es dennoch als eine ihrer Hauptpriorit\u00e4ten an, dann zumindest legislative Ma\u00dfnahmen im Rahmen ihrer Strategie f\u00fcr einen digitalen Binnenmarkt zu ergreifen, um ungerechtfertigte Hindernisse f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel zu beseitigen; hierzu will sie im Mai weitere Vorschl\u00e4ge vorlegen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">N\u00e4chste Schritte: <\/span><\/p>\n<p>Ein vorl\u00e4ufiger Bericht zur Sektoruntersuchung wird voraussichtlich Mitte 2016 ver\u00f6ffentlicht werden. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erscheinen. Anhand der Ergebnisse der Untersuchung will die Kommission entscheiden, ob sie kartellrechtliche Verfahren gegen einzelne Unternehmen einleiten wird.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EUKommissionSektoruntersuchungOnline-HandelGeoblocking Bericht: https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/ecommerce_swd_en.pdf Fact sheet: https:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-16-882_en.htm Am 18. M\u00e4rz 2016 hat die EU-Kommission im Rahmen der am 6. 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