{"id":6138,"date":"2016-08-04T02:00:00","date_gmt":"2016-08-04T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/antwort-der-bundesregierung-auf-kleine-anfrage-der-gruenen-zu-rekommunalisierung-und-ceta\/"},"modified":"2016-08-04T02:00:00","modified_gmt":"2016-08-04T00:00:00","slug":"antwort-der-bundesregierung-auf-kleine-anfrage-der-gruenen-zu-rekommunalisierung-und-ceta","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/antwort-der-bundesregierung-auf-kleine-anfrage-der-gruenen-zu-rekommunalisierung-und-ceta\/","title":{"rendered":"Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Gr\u00fcnen zu Rekommunalisierung und CETA"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">04.08.2016<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">EU<br \/>Freihandelsabkommen<br \/>Wettbewerb<br \/>Daseinsvorsorge<br \/>Liberalisierung<br \/>Rekommunalisierung<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Am 1. August 2016 wurde die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 18\/9193 vom 15.07.16) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen (BT-Drucksache 18\/8807) zu ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><strong>Wirtschaft und Energie\/Antwort<\/strong><\/p>\n<p>Berlin: (hib\/HLE) Auch nach Inkrafttreten des zwischen der Europ\u00e4ischen Union und Kanada vorgesehenen Freihandelsabkommens CETA bleiben Rekommunalisierungen in Deutschland m\u00f6glich. Dies erkl\u00e4rt die Bundesregierung in ihrer Antwort (<a href=\"https:\/\/dip.bundestag.de\/btd\/18\/091\/1809193.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Die PDF-Datei Drucksache 18\/9193 \u00f6ffnet sich in einem neuen Fenster\">18\/9193<\/a>) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen (<a href=\"https:\/\/dip.bundestag.de\/btd\/18\/088\/1808807.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Die PDF-Datei Drucksache 18\/8807 \u00f6ffnet sich in einem neuen Fenster\">18\/8807<\/a>). W\u00f6rtlich hei\u00dft es: &#8222;Deutschland hat keine Verpflichtung \u00fcbernommen, die es verbietet, Privatisierungen zuvor \u00f6ffentlich-rechtlicher Aufgaben und Verm\u00f6gen wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen und die betroffenen Aufgaben erneut in kommunale Tr\u00e4gerschaft zu \u00fcbergeben.&#8220; Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe sie darauf geachtet, &#8222;dass die EU und Deutschland im Rahmen von CETA den Spielraum behalten, Ma\u00dfnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Umwelt (u. a. Wasser), Kultur und Medien aufrecht zu erhalten und auch zuk\u00fcnftig zu ergreifen&#8220;. Die R\u00fccknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen worden seien, m\u00fcsse insofern m\u00f6glich sein. &#8222;CETA stellt diesen Spielraum sicher&#8220;, versichert die Bundesregierung.<\/p>\n<p>Die technischen Verhandlungen \u00fcber CETA sind im August 2014 beendet worden. Auf dem EU-Kanada Gipfel am 26. September in Ottawa wurde der Abschluss der Verhandlungen feierlich gew\u00fcrdigt. Die durch die EU-Kommission und Kanada durchgef\u00fchrte mehrmonatige Rechtsf\u00f6rmlichkeitspr\u00fcfung wurde Ende Februar 2016 abgeschlossen. Danach wurde der finale Abkommenstext durch die EU-Kommission <a href=\"https:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2016\/february\/tradoc_154329.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Link \u00f6ffnet in einem neuen Fenster.\">hier (PDF: 5,6 MB, in englischer Sprache)<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Seit dem <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/DE\/Presse\/pressemitteilungen,did=773382.html\" target=\"_self\">8. Juli 2016<\/a> steht ebenfalls der auf Deutsch \u00fcbersetzte Vertragstext zur Verf\u00fcgung. Den Haupttext des Abkommens finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Redaktion\/PDF\/C-D\/ceta-vorschlag-fuer-einen-beschluss-ueber-die-unterzeichnung-des-wirtschafts-und-handelsabkommens-zwischen-kanada-und-der-eu,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf\" target=\"_blank\">hier (PDF: 10 MB)<\/a>. Das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie hat die Texte des Abkommens an den Bundestag und den Bundesrat \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><strong>EU-Kommission schl\u00e4gt gemischtes Abkommen vor<\/strong><\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2016 <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/DE\/Presse\/pressemitteilungen,did=772820.html\" target=\"_self\">dem europ\u00e4ischen Rat vorgeschlagen<\/a>, das geplante Freihandelsabkommen CETA als ein &#8222;gemischtes Abkommen&#8220; abzuschlie\u00dfen. &#8222;Gemischt&#8220; bedeutet: Teile des CETA-Abkommens fallen unter die Zust\u00e4ndigkeit der EU-Mitgliedsstaaten &#8211; in diesem Fall m\u00fcssen auch die nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen. Neben Kanada und der Europ\u00e4ischen Union werden damit auch die EU-Mitgliedsstaaten Vertragsparteien sein. Eine Unterzeichnung des Abkommens durch die Mitgliedstaaten wird im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels Ende Oktober angestrebt.<\/p>\n<p>Auf Grundlage des Lissaboner Vertrags entscheiden die Mitgliedsstaaten im EU-Rat auch \u00fcber die vorl\u00e4ufige Anwendung von CETA. Dies ist im EU-Prim\u00e4rrecht ausdr\u00fccklich geregelt [Art. 218 Abs. 5 AEUV]. Es geht dabei nur um eine vorl\u00e4ufige Anwendung all jener Regelungsbereiche, die unbestritten in alleiniger EU-Zust\u00e4ndigkeit liegen. Vorl\u00e4ufig angewendet werden k\u00f6nnen z.B. die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur \u00f6ffentlichen Auftragsvergabe. Ihre vorl\u00e4ufige Anwendung w\u00fcrde es erm\u00f6glichen, dass EU-Unternehmen so schnell wie m\u00f6glich von den neuen CETA-Regelungen profitieren k\u00f6nnen. Welche Teile von CETA die vorl\u00e4ufige Anwendung konkret umfasst, wird durch die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten gepr\u00fcft und danach &#8211; genau wie die Unterzeichnung &#8211; im Ratsbeschluss festgelegt. Nach Auffassung der Bundesregierung sind beispielsweise die Vorschriften \u00fcber Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren von der vorl\u00e4ufigen Anwendung auszunehmen.<\/p>\n<p>Eine vorl\u00e4ufige Anwendung tritt erst nach Zustimmung des EP ein. Dies ist zwar nicht im Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der europ\u00e4ischen Union (AEUV) vorgeschrieben, entspricht aber st\u00e4ndiger Praxis und verschafft dem Abkommen eine demokratische Legitimation auf EU-Ebene. Die vorl\u00e4ufige Anwendung k\u00f6nnte in der ersten Jahresh\u00e4lfte 2017 wirksam werden. Die Teile des CETA-Vertrages, die nicht von der vorl\u00e4ufigen Anwendung umfasst sind, k\u00f6nnen erst nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten der EU in Kraft treten.<\/p>\n<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat zu dieser Frage ein <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Redaktion\/PDF\/C-D\/ceta-gutachten-einstufung-als-gemischtes-abkommen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Link \u00f6ffnet in einem neuen Fenster.\">Gutachten (PDF: 309 KB)<\/a> in Auftrag gegeben, das die Ansicht der Bundesregierung best\u00e4tigt. In einem Brief <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Redaktion\/PDF\/C-D\/ceta-gutachten-schreiben-bm-gabriel,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Link \u00f6ffnet in einem neuen Fenster.\">(PDF: 1 MB)<\/a> hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auch die Fraktionen im Bundestag \u00fcber das Gutachten informiert. Eine englischsprachige Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Redaktion\/PDF\/C-D\/ceta-gutachten-investitionsschutz-zusammenfassung-englisch,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Link \u00f6ffnet in einem neuen Fenster.\">hier (PDF: 9 KB)<\/a>.<\/p>\n<p>CETA- Vertragstext: \u00a0<a href=\"https:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2014\/september\/tradoc_152806.pdf\">https:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2014\/september\/tradoc_152806.pdf<\/a>;<\/p>\n<p>Zusammenfassungen und Hintergr\u00fcnde: <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/trade\/policy\/in-focus\/ceta\/\">https:\/\/ec.europa.eu\/trade\/policy\/in-focus\/ceta\/<\/a>)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/DE\/Themen\/Aussenwirtschaft\/Handelspolitik\/europaeische-handelspolitik,did=643010.html\">https:\/\/www.bmwi.de\/DE\/Themen\/Aussenwirtschaft\/Handelspolitik\/europaeische-handelspolitik,did=643010.html<\/a><\/p>\n<p>Die Verhandlungen zu einem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europ\u00e4ischen Union und Kanada (<em>Comprehensive Economic and Trade Agreement<\/em>, CETA) wurden bereits im August 2014 abgeschlossen. Auf dem EU-Kanada Gipfel am 26. September wurde der Abschluss der Verhandlungen feierlich gew\u00fcrdigt. Der konsolidierte CETA-Text wurde am gleichen Tag von der EU-Kommission ver\u00f6ffentlicht. Dieser muss nun auch von Deutschland als \u201egemischtes Abkommen&#8220; ratifiziert werden. Zurzeit wird der Text einer mehrmonatigen Rechtsf\u00f6rmlichkeitspr\u00fcfung unterzogen und im Anschluss in alle Amtssprachen der EU \u00fcbersetzt. Diese technischen Arbeiten werden voraussichtlich erst Mitte 2015 abgeschlossen sein. Danach muss der Rat einen Beschluss \u00fcber die Unterzeichnung des Abkommens fassen. Anschlie\u00dfend holt der Rat die Zustimmung des Europ\u00e4ischen Parlaments ein.<\/p>\n<p>Ziel von CETA ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsr\u00e4umen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang f\u00fcr Industrieg\u00fcter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. CETA gilt vielfach als \u201eBlaupause&#8220; f\u00fcr das Transatlantische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Kapitel Wettbewerb, \u00f6ffentliche Unternehmen und Subventionen:\u00a0<\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Wettbewerbspolitik (Kapitel 19)\u00a0 <\/span><\/p>\n<p>CETA legt in den Grundz\u00fcgen fest, dass die Vertragsparteien durch bestehende und neue Regelungen wettbewerbsbeschr\u00e4nkendes Verhalten in ihren Handelsbeziehungen durch Kartelle, marktm\u00e4chtige Unternehmen und Zusammenschl\u00fcsse unterbinden sollten. Bezug genommen wird im Kapitel zur Wettbewerbspolitik auch auf das bereits bestehendes Abkommen (Agreement between the European Communities and the Government of Canada Regarding the Application of their Competition Law vom 17.06.1999), das umfangreiche Pflichten zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit enth\u00e4lt. Dar\u00fcber hinaus sollen die Prinzipien der Transparenz, Nichtdiskriminierung (Gleichbehandlung) und der Verfahrensgerechtigkeit zur Anwendung gelangen. Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Kartellrechts sollen der jeweils anderweitigen Vertragspartei mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen in der Europ\u00e4ische Union, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, wird klargestellt, dass die vereinbarten Wettbewerbsregeln nur insoweit gelten, als dass ihre Anwendung nicht die Erf\u00fcllung der ihnen \u00fcbertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tats\u00e4chlich verhindert. Damit bleibt CETA nicht hinter dem geltenden Recht der Europ\u00e4ischen Union zur\u00fcck, geht aber vor allem auch nicht mit weiteren Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln dar\u00fcber hinaus.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsunternehmen, Monopole und mit speziellen Rechten ausgestattete Unternehmen (Kapitel 20)<\/span><\/p>\n<p>CETA soll garantieren, dass Monopole und staatliche Unternehmen in einer nicht-diskriminierenden Weise agieren und im Einklang mit wirtschaftlichen Erw\u00e4gungen stehen. Gleichzeitig werden die Vertragsparteien nicht gehindert, Monopole oder staatliche Unternehmen zu gr\u00fcnden oder zu behalten. Diese Verpflichtungen sollen den <em>status quo<\/em> sicherstellen und souver\u00e4ne Handlungsspielr\u00e4ume bewahren. Diesen Weg h\u00e4lt der BDI f\u00fcr richtig.<\/p>\n<p>F\u00fcr kritische beziehungsweise sensible Bereiche schreibt CETA die M\u00f6glichkeit fest, gegen\u00fcber der jeweils anderen Vertragspartei diskriminierende Ma\u00dfnahmen im Sinne der Ungleichbehandlung zu ergreifen, die sich auch auf staatliche Monopole und exklusive Rechte f\u00fcr \u00f6ffentliche Einrichtungen (\u201epublic utilities&#8220;) beziehen k\u00f6nnen. Dies ber\u00fchrt damit auch die Leistungen der so genannten Daseinsvorsorge, sofern sie von der \u00f6ffentlichen Hand erbracht werden. Hier bestehen keine \u00d6ffnungsverpflichtungen. Die Vertragsparteien k\u00f6nnen somit den Marktzugang ausl\u00e4ndischer Investoren im Bereich \u00f6ffentlicher Dienstleistungen einschr\u00e4nken, d\u00fcrfen jedoch nicht die bereits im Markt t\u00e4tigen Unternehmen aufgrund ihrer Nationalit\u00e4t diskriminieren.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Subventionen (Kapitel 9)<\/span><\/p>\n<p>CETA sieht vor, dass die Vertragsparteien alle 2 Jahre allgemeine Informationen \u00fcber geleistete Subventionen (Rechtsgrundlage, Art und H\u00f6he der Subvention) austauschen. Sofern eine Partei ihre Interessen durch eine Subvention der anderen Partei beeintr\u00e4chtigt sieht, kann sie weitere Informationen anfordern. Die andere Vertragspartei soll sich bem\u00fchen, die nachteilige Auswirkung der Subvention zu beseitigen oder zu minimieren. Diese Vorgabe unterliegt jedoch nicht den schiedsgerichtlichen Vorschriften des Abkommens. Die Regelungen nehmen Bezug auf die einschl\u00e4gigen WTO-Vorschriften.<\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EUFreihandelsabkommenWettbewerbDaseinsvorsorgeLiberalisierungRekommunalisierung Am 1. 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