{"id":6141,"date":"2016-06-27T02:00:00","date_gmt":"2016-06-27T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/bkarta-legt-jahresbericht-2015-vor\/"},"modified":"2016-06-27T02:00:00","modified_gmt":"2016-06-27T00:00:00","slug":"bkarta-legt-jahresbericht-2015-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/bkarta-legt-jahresbericht-2015-vor\/","title":{"rendered":"BKartA legt Jahresbericht 2015 vor"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">27.06.2016<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">D<br \/>BKartA<br \/>Jahresbericht 2015<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Am 22. Juni 2016 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen Jahresbericht vorgestellt. Darin werden die Arbeitsschwerpunkte des Amtes im Jahr 2015 sowie der einzelnen Beschlussabteilungen dargestellt sowie die Arbeit der Vergabekammern und der Markttransparenzstelle f\u00fcr Kraftstoffe vorgestellt.<\/p>\n<p>1) Kartellrecht<\/p>\n<p>Im Bereich des <span style=\"text-decoration: underline;\">Kartellrechts<\/span> wird die statistische Gr\u00f6\u00dfenordnung der Bu\u00dfgelder des Jahres 2015, die das Amt verh\u00e4ngt hat, genannt: So hat das Amt in insgesamt elf Kartellverfahren rund 208 Millionen Euro Bu\u00dfgelder wegen verbotener Absprachen verh\u00e4ngt. Die Bu\u00dfgelder betreffen 45 Unternehmen und 24 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen verschiedene Sektoren (z. B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten, Hersteller von Fertiggaragen). Auch im sogenannten Vertikalfall, bei dem Absprachen \u00fcber die Ladenverkaufspreise zwischen Herstellern und H\u00e4ndlern von Lebensmitteln verfolgt werden, wurden 2015 erste Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngt. In den ersten Monaten des Jahres 2016 sind zudem nahezu alle Verfahrenskomplexe abgeschlossen worden, wie das Amt mitteilte.<\/p>\n<p>Erw\u00e4hnt wird in dem Zusammenhang auch der Leitfaden f\u00fcr den station\u00e4ren Lebensmittelhandel, der der sogenannten \u201eHandreichung&#8220; folgen und demn\u00e4chst ver\u00f6ffentlicht werden soll. Dieser Leitfaden soll anhand von Beispielen erl\u00e4utern, wo die Grenze zwischen verbotenem und erlaubtem Verhalten verl\u00e4uft (z.B. in Hinblick auf die Reichweite des Preisbindungsverbots).<\/p>\n<p>Verfahren im Bereich der Missbrauchskontrolle habe man 2015 20 abgeschlossen und 14 neu aufgenommen.<\/p>\n<p>Mit Blick auf die anstehende <span style=\"text-decoration: underline;\">9. GWB-Novelle<\/span> bringt der Jahresbericht die politische Zielrichtung zum Ausdruck, \u201eSchlupfl\u00f6cher&#8220; zu schlie\u00dfen, die bei der Verh\u00e4ngung von Bu\u00dfgeldern gegen Unternehmen best\u00fcnden. Das Amt spielt auf die F\u00e4lle gesellschaftlicher Umstrukturierungen an, um einer Bu\u00dfgeldhaftung zu entgehen (sog. \u201eWurstl\u00fccke&#8220;). Eine Begr\u00fcndung dazu findet sich hier (S. 9):<\/p>\n<p>\u201e<em>Um zu verhindern, dass eine effektive Sanktionierung gerade gro\u00dfer, als Konzern strukturierter Unternehmen gef\u00e4hrdet wird, sollte aus Sicht des Bundeskartellamtes eine Regelung geschaffen werden, die in Angleichung an das europ\u00e4ische Recht eine Verantwortlichkeit des Gesamtunternehmens begr\u00fcndet<\/em>.&#8220;<\/p>\n<p>2) Fusionskontrolle<\/p>\n<p>Im Jahresbericht wird mitgeteilt, dass im Jahr 2015 das Bundeskartellamt 1169 Fusionskontrollentscheidungen getroffen habe. Davon seien insgesamt 13 Verfahren nach einer vertieften Pr\u00fcfung, der sog. Zweiten Phase entschieden worden. Ein Vorhaben sei untersagt (Edeka\/Kaiser&#8217;s Tengelmann) worden, das sp\u00e4ter als Ministererlaubnis erlaubt worden sei, und eines sei nur unter Bedingungen freigegeben worden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird mitgeteilt, dass das Amt derzeit einen Leitfaden \u00fcber Zusagen in der Fusionskontrolle erarbeitet, der in K\u00fcrze im Rahmen einer Konsultation ver\u00f6ffentlicht werde. Der Leitfaden soll die wichtigsten Arten von Zusagen erl\u00e4utern, mit denen Unternehmen die Untersagung eines Zusammenschlusses vermeiden k\u00f6nnten, sowie das Treuh\u00e4nderverfahren.<\/p>\n<p>3) Markttransparenzstelle f\u00fcr Kraftstoffe<\/p>\n<p>Die Markttransparenzstelle f\u00fcr Kraftstoffe (MTS-K), die am 1. Dezember 2013 ihren Regelbetrieb aufgenommen hatte, erm\u00f6glicht es den Verbrauchern, sich \u00fcber die aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren. Das Amt teilt mit, dass im Berichtszeitraum \u00fcber 14700 Tankstellen in Deutschland ihre Preis\u00e4nderungen an die MTS-K gemeldet h\u00e4tten, was einer \u201eweitestgehenden Marktabdeckung&#8220; entspreche. Auch seien rund 150 Verbraucher-Informationsdienste zugelassen.<\/p>\n<p><em>Anm.: Die Markttransparenzstelle f\u00fcr den Gro\u00dfhandel mit Strom und Gas ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt, deren Aufgaben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt einvernehmlich wahrnehmen.<\/em><\/p>\n<p>4) Internetwirtschaft<\/p>\n<p>Viel Raum nimmt die Internetwirtschaft im Bericht ein. Um deren Bedeutung Rechnung zu tragen, hat das Bundeskartellamt Anfang 2015 eine Task Force Internetplattformen eingerichtet. Dieser Think Tank habe bereits wettbewerbsrechtliche Konzepte entwickelt, die bereits in die Pr\u00fcfung konkreter Fusionsvorhaben eingegangen seien, so das Amt. Der Bericht wiederholt, was das Kartellamt an anderer Stelle immer wieder betont hat, n\u00e4mlich dass das Kartellrecht aufgrund seiner offenen Tatbest\u00e4nde grunds\u00e4tzlich gut geeignet sei, die Ph\u00e4nomene der Internetwirtschaft zu erfassen und zu sanktionieren. Allerdings propagiert das Kartellamt auch, an einzelnen Stellen Anpassungen des gesetzlichen Rahmens vorzunehmen, \u201eum die Arbeit der Beh\u00f6rden zu vereinfachen und abzusichern&#8220;. Dies zielt zum einen auf eine st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung von internetspezifischen Marktmachtkriterien und zum anderen auf eine Klarstellung, dass die Unentgeltlichkeit von Austauschbeziehungen der Annahme eines Marktes nicht entgegenst\u00fcnde. Schlie\u00dflich soll in der Fusionskontrolle auf Anraten des Amtes ein zus\u00e4tzliches auf den Transaktionswert bezogenes Kriterium eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>5) Sektoruntersuchungen<\/p>\n<p>Derzeit f\u00fchrt das Amt drei Sektoruntersuchungen durch. Im Juli 2015 hatte es eine Sektoruntersuchung im Bereich \u201eSubmetering&#8220; eingeleitet, welche die verbrauchsabh\u00e4ngige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Geb\u00e4uden sowie die \u00dcberlassung der daf\u00fcr ben\u00f6tigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder W\u00e4rme- und Wasserz\u00e4hler umfasst.<\/p>\n<p>Im Fr\u00fchjahr 2016 wurde eine Sektoruntersuchung Haushaltsabfallerfassung eingeleitet, bei der die Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr die Entsorgungsunternehmen, die Marktstrukturen und die Ausschreibungsergebnisse im Bereich der Erfassung (= Sammlung an der Anfallstelle und Transport zu Umschlagstelle oder Verwertungsanlage) von Haushaltsabf\u00e4llen im Auftrag \u00f6ffentlich-rechtlicher Entsorgungstr\u00e4ger und dualer Systeme untersucht werde.<\/p>\n<p>Die dritte Sektoruntersuchung von Ende Mai 2016 betrifft den Krankenhaussektor, um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen in dieser Branche aufzuarbeiten und zu analysieren.<\/p>\n<p>(Vgl. zu dieser Sektoruntersuchung auch: <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2016\/31_05_2016_Sektoruntersuchung_Krankenhaeuser.html\">https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2016\/31_05_2016_Sektoruntersuchung_Krankenhaeuser.html<\/a>)<\/p>\n<p>6) \u00dcberpr\u00fcfung der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge des Bundes<\/p>\n<p>Beim Bundeskartellamt sind derzeit zwei Vergabekammern des Bundes eingerichtet, bei denen ein Nachpr\u00fcfungsverfahren auf der Grundlage der \u00a7\u00a7 107 ff. GWB beantragt werden kann. Das Amt gibt bekannt, dass 2015 138 Nachpr\u00fcfungsantr\u00e4ge beim Bundeskartellamt eingegangen seien. Den Antr\u00e4gen sei in 22 F\u00e4llen entsprochen worden, 28 Antr\u00e4ge seien zur\u00fcckgewiesen worden. Das kumulierte Auftragsvolumen, \u00fcber das die Vergabekammern des Bundes zu entscheiden hatten, habe 2015 bei \u00fcber f\u00fcnf Milliarden Euro gelegen.<\/p>\n<p>Erst ab Mitte 2016 werde sich die Rechtsprechung der Vergabekammern auch intensiv mit dem neuen vergaberechtlichen Rechtsrahmen befassen. Das Vergaberecht wurde zuletzt im Fr\u00fchjahr 2016 umfassend ge\u00e4ndert.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBKartAJahresbericht 2015 \u00a0 Am 22. Juni 2016 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen Jahresbericht vorgestellt. 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