{"id":6142,"date":"2016-08-03T02:00:00","date_gmt":"2016-08-03T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/eu-kommission-uebersendet-weitere-beschwerdepunkte-im-google-verfahren\/"},"modified":"2016-08-03T02:00:00","modified_gmt":"2016-08-03T00:00:00","slug":"eu-kommission-uebersendet-weitere-beschwerdepunkte-im-google-verfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/eu-kommission-uebersendet-weitere-beschwerdepunkte-im-google-verfahren\/","title":{"rendered":"EU-Kommission \u00fcbersendet weitere Beschwerdepunkte im Google-Verfahren"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">03.08.2016<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">EU<br \/>Kommission<br \/>Kartellverfahren<br \/>Internet\u00f6konomie<br \/>Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Im laufenden Verfahren der EU-Kommission gegen Google hat die EU-Kommission am 14. Juli 2016 Google und auch der Muttergesellschaft Googles Alphabet zwei neue Mitteilungen der Beschwerdepunkte \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Erste erg\u00e4nzende Mitteilung: <\/span><\/p>\n<p>Eine von den beiden Mitteilungen ist eine erg\u00e4nzende Mitteilung der Beschwerdepunkte zu der bereits im April 2015 \u00fcbersandten Mitteilung der Beschwerdepunkte zum Vorwurf des Marktmissbrauchs durch eine systematische Bevorzugung des Google-eigenen Preisvergleichsdienstes (vgl. FIW-Berichte vom 20.04.16 und 05.09.16). Damit bekr\u00e4ftigt die Kommission ihre urspr\u00fcngliche Ansicht, an dem Missbrauchsvorwurf festhalten zu wollen. Die Kommission hatte zwischenzeitlich weitere Ermittlungen vorgenommen und hat in der Mitteilung zus\u00e4tzliche Beweismittel und Daten dargelegt, die die vorl\u00e4ufige Schlussfolgerung der Kommission untermauern sollen, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die zus\u00e4tzlichen Beweismittel beziehen sich unter anderem auf die Art und Weise, wie Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegen\u00fcber entsprechenden Diensten von Wettbewerbern bevorzugt, die Auswirkungen der Platzierung einer Website auf den Suchergebnisseiten von Google auf die Zahl der Aufrufe und die Entwicklung der Aufrufe des Preisvergleichsdienstes von Google im Vergleich zu den Diensten seiner Wettbewerber. Die Kommission \u00e4u\u00dfert die Bef\u00fcrchtung, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht notwendigerweise die f\u00fcr sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen. Sie ist dar\u00fcber hinaus &#8211; anders als Google &#8211; der Ansicht, dass Preisvergleichsdienste und H\u00e4ndlerplattformen zu unterschiedlichen M\u00e4rkten geh\u00f6ren. Allerdings gelangt die Kommission, selbst bei Einbeziehung der H\u00e4ndlerplattformen in den von relevanten Markt, zu derselben Ansicht, dass \u201e<em>Google durch sein Verhalten den Wettbewerb vonseiten seiner wettbewerblich n\u00e4chsten Konkurrenten geschw\u00e4cht oder sogar fast beseitigt hat<\/em>&#8222;.<\/p>\n<p>Google hat nun Zeit, innerhalb von acht Wochen zu der erg\u00e4nzenden Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Neue (zweite) Mitteilung:<\/span><\/p>\n<p>Die zweite Mitteilung ist eine von dem vorigen Vorwurf getrennte Mitteilung, in der die Kommission Google ihre vorl\u00e4ufige Auffassung mitteilt, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auch dadurch missbraucht habe, dass es die M\u00f6glichkeiten Dritter, z.B. anderer Suchdienste und Online-Werbeplattformen, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen, k\u00fcnstlich beschr\u00e4nke, indem es diesen Dritten<strong> <\/strong>Beschr\u00e4nkungen auferlege. Dies erfolge vor allem \u00fcber die von Google genutzte Plattform \u201eAdSense for Search&#8220;. Durch diese Praktiken habe Google &#8211; so die Kommission &#8211; seine beherrschende Stellung bei der Vermittlung von Suchmaschinenwerbung aufrechterhalten k\u00f6nnen. Insbesondere hat die Kommission Bedenken dahingehende ge\u00e4u\u00dfert, dass<\/p>\n<ul type=\"disc\">\n<li>Dritte keine<strong> <\/strong>Suchmaschinenwerbung von      Wettbewerbern Googles beziehen d\u00fcrften (Exklusivit\u00e4t)<\/li>\n<li>Dritte von Google eine Mindestzahl von      Suchmaschinenanzeigen abnehmen und daf\u00fcr einen \u201eam besten sichtbaren      Platz&#8220; auf ihrer Ergebnisseite reservieren m\u00fcssten (Premium-Platzierung)<\/li>\n<li>Dritte eine Genehmigung Googles br\u00e4uchten, bevor      sie etwas an der Darstellung der Suchmaschinenwerbung der Wettbewerber      \u00e4ndern d\u00fcrften (Genehmigungsvorbehalt).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Google hat nun Zeit, innerhalb von 10 Wochen zu der Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Hintergrund: <\/span><\/p>\n<p>Die EU-Kommission hatte bereits im November 2010 ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Am 15. April 2015 war in Sachen Preisvergleichsdienste ein f\u00f6rmliches Verfahren gegen Google er\u00f6ffnet worden. Vorgeworfen wurde Google, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auf den M\u00e4rkten f\u00fcr allgemeine Internet-Suchdienste im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum missbr\u00e4uchlich ausnutze, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzuge. Die Kommission ging von Marktanteilen Googles in H\u00f6he von 90 Prozent % (jedenfalls in den meisten EWR-L\u00e4ndern) bei der Bereitstellung allgemeiner Online-Suchdienste aus. Mit solchen Preisvergleichsdiensten k\u00f6nnen Verbraucher auf Websites f\u00fcr Online-Shopping nach Produkten suchen und die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen. Google bietet diese Dienste seit 2002 an. Die Kommission hatte vor allem Bedenken, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht unbedingt die f\u00fcr sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen. Das w\u00fcrde den Verbrauchern und konkurrierenden Preisvergleichsdiensten schaden und Innovationen bremsen. Die von Google zuvor angebotenen Verpflichtungszusagen waren als nicht ausreichend angesehen worden. Die Beschwerdepunkte der Kommission betrafen zun\u00e4chst nur das erste von vier Bedenken. Die anderen Bedenken wurden weiter von der Kommission untersucht und wurden nun teilweise in der zweiten Mitteilung der Beschwerdepunkte adressiert.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EUKommissionKartellverfahrenInternet\u00f6konomieMissbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Im laufenden Verfahren der EU-Kommission gegen Google hat die EU-Kommission am 14. 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