{"id":6165,"date":"2016-09-22T02:00:00","date_gmt":"2016-09-22T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/eu-kommission-veroeffentlicht-zwischenbericht-zur-sektoruntersuchung-im-elektroni-schen-handel-frist-zur-stellungnahme-18-11-16\/"},"modified":"2016-09-22T02:00:00","modified_gmt":"2016-09-22T00:00:00","slug":"eu-kommission-veroeffentlicht-zwischenbericht-zur-sektoruntersuchung-im-elektroni-schen-handel-frist-zur-stellungnahme-18-11-16","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/eu-kommission-veroeffentlicht-zwischenbericht-zur-sektoruntersuchung-im-elektroni-schen-handel-frist-zur-stellungnahme-18-11-16\/","title":{"rendered":"EU-Kommission ver\u00f6ffentlicht Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung im elektroni-schen Handel \u2013 Frist zur Stellungnahme: 18.11.16"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-post\">\n                <!-- \n\n<div class=\"elementor-date\" style=\"font-size: 14px; color: #666;\">22.09.2016<\/div>\n\n --><\/p>\n<div class=\"elementor-keywords\">\n<div class=\"keywords-container\" style=\"background: linear-gradient(to bottom, #eee, #f5f5f5); box-shadow: 2px 2px 10px rgba(0, 0, 0, 0.28); padding: 1em 0em 1em 1em; margin: 1em 0 2em 0; border-radius: 1px; line-height: 1.5;\">\n<div class=\"title-h6\" style=\"font-size: 12pt; line-height: 18.75pt; font-weight: bold; text-align: left; color: #393D50;\">EU<br \/>EU-Kommission<br \/>Sektoruntersuchung<br \/>E-Commerce<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"elementor-content\" style=\"font-size: 16px; line-height: 1.5;\">\n<p>Bericht: <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/sector_inquiry_preliminary_report_en.pdf\">https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/sector_inquiry_preliminary_report_en.pdf<\/a><\/p>\n<p>Factsheet: <a href=\"https:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-16-2966_de.htm\">https:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-16-2966_de.htm<\/a><\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat am 15. September 2016 einen <span style=\"text-decoration: underline;\">Zwischenbericht<\/span> zu ihrer kartellrechtlichen Sektoruntersuchung im elektronischen Handel ver\u00f6ffentlicht. Daneben hat sie wesentliche Ergebnisse in einem Factsheet zusammengefasst. F\u00fcr die Abgabe von Stellungnahmen hat die EU-Kommission eine Frist bis zum 18. November 2016 gesetzt.<\/p>\n<p>Die Sektoruntersuchung war im Mai 2015 eingeleitet worden, um zu pr\u00fcfen, ob im elektronischen Handel in Europa Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht (<em>vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 08.05.15, 01.07.15 und 21.03.16<\/em>). Die Kommission hat insgesamt 1.800 H\u00e4ndler befragt und ca. 8.000 Vertriebsvereinbarungen gepr\u00fcft, um R\u00fcckschl\u00fcsse auf m\u00f6gliche Wettbewerbshindernisse auf den europ\u00e4ischen M\u00e4rkten f\u00fcr den elektronischen zu ziehen. Mit der Sektoruntersuchung m\u00f6chte sie einen \u00dcberblick \u00fcber die herrschenden Markttrends im elektronischen Handel gewinnen, potenzielle Wettbewerbsschranken im Zusammenhang mit dem Wachstum des elektronischen Handels aufzeigen und Aufschluss geben \u00fcber die Verbreitung bestimmter potenziell wettbewerbssch\u00e4digender Gesch\u00e4ftspraktiken und ihrer Ursachen. Im M\u00e4rz 2016 hatte die Kommission bereits erste Ergebnisse zum Bereich des Geoblocking ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Wesentlicher Inhalt des Zwischenberichts: <\/span><\/p>\n<p>Der Zwischenbericht best\u00e4tigt die wachsende Bedeutung des elektronischen Handels. Im Jahr 2015 habe mehr als die H\u00e4lfte aller EU-B\u00fcrger Verbrauchsg\u00fcter oder Dienstleistungen im Internet bestellt, in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 80\u00a0%.<\/p>\n<p>Der Zwischenbericht zeigt zudem bestimmte Gesch\u00e4ftspraktiken auf, die den Wettbewerb im Internet beschr\u00e4nken k\u00f6nnten. Aus Sicht der Kommission sollten Unternehmen ihn zum Anlass nehmen, um ihre Vertriebsvertr\u00e4ge zu \u00fcberpr\u00fcfen und erforderlichenfalls in Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu bringen. Die Kommission beh\u00e4lt sich vor, Einzelpr\u00fcfungen bestimmter Vertriebsvereinbarungen vorzunehmen.<\/p>\n<p>Beim <span style=\"text-decoration: underline;\">elektronischen Handel mit Verbrauchsg\u00fctern <\/span>herrsche eine hohe Preistransparenz. 53 % der befragten Einzelh\u00e4ndler verfolgten die Online-Preise von Wettbewerbern, und sieben von zehn nutzten daf\u00fcr automatische Softwareprogramme. Laut Kommission sei eine Zunahme vertraglicher Verkaufsbeschr\u00e4nkungen in den Vertriebsvereinbarungen zwischen Herstellern und H\u00e4ndlern festzustellen. Laut Zwischenbericht unterl\u00e4gen mehr als 40 % der Einzelh\u00e4ndler in der EU einer Preisempfehlung oder einer Preisvorgabe des Herstellers und ca. 20 % der Einzelh\u00e4ndler einer vertraglichen Beschr\u00e4nkung in Bezug auf den Verkauf auf Online-Marktpl\u00e4tzen. Nahezu 10 % der Einzelh\u00e4ndler unterl\u00e4gen Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf die Nutzung von Preisvergleichsinstrumenten und mehr als 10 % der Einzelh\u00e4ndler h\u00e4tten angegeben, an Beschr\u00e4nkungen des grenz\u00fcberschreitenden Verkaufs gebunden zu sein. Diese Praktiken k\u00f6nnten &#8211; so die Kommission &#8211; grenz\u00fcberschreitende Eink\u00e4ufe und Online-Eink\u00e4ufe ganz allgemein erschweren und die Verbraucher daran hindern, eine gr\u00f6\u00dfere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise im elektronischen Handel zu nutzen.<\/p>\n<p><em>Beim <\/em><span style=\"text-decoration: underline;\">elektronischen Handel mit digitalen Inhalten <\/span>spiele die Verf\u00fcgbarkeit von Urheberrechtslizenzen eine zentrale Rolle. Diese seien \u00e4u\u00dferst komplex und enthielten h\u00e4ufig Ausschlie\u00dflichkeitsvereinbarungen. Dies hatte die Kommission auch bereits in ihrem Zwischenbericht zum Geoblocking im M\u00e4rz 2016 festgestellt. \u00dcber 60 % der von Rechteinhabern \u00fcbermittelten Lizenzvereinbarungen beschr\u00e4nken sich auf das Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats. Fast 60 % der Anbieter digitaler Inhalte h\u00e4tten au\u00dferdem mit den Rechteinhabern Geoblocking vereinbart. Wenn Geoblocking auf Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Vertriebsunternehmen zur\u00fcckgehe, k\u00f6nne dies Wettbewerbsprobleme aufwerfen. Ob solche Vereinbarungen den allerdings Wettbewerb auf dem Binnenmarkt beeintr\u00e4chtigen, muss<strong> <\/strong>jeweils im Rahmen einer Einzelfallpr\u00fcfung beurteilt werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Hintergrund: <\/span><\/p>\n<p>Auch Sicht der EU-Kommission bestand der Verdacht, dass der Wettbewerb beim elektronischen Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht gut funktioniere. Vestager hatte zuvor bereits beklagt, dass der grenz\u00fcberschreitende Online-Handel innerhalb der EU nur langsam zunehme. Es gebe daf\u00fcr zwar unterschiedliche Gr\u00fcnde, wie Sprachbarrieren, unterschiedliche Verbraucherpr\u00e4ferenzen und Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten. Allerdings gebe es auch Hinweise darauf, dass einige Unternehmen m\u00f6glicherweise Ma\u00dfnahmen treffen, um den grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel einzuschr\u00e4nken. Hierzu geh\u00f6rten neben rechtlichen Hindernissen oftmals auch vertragliche Vereinbarungen zwischen Herstellern und H\u00e4ndlern, durch die M\u00e4rkte aufgeteilt werden und der Wettbewerb beschr\u00e4nkt werde. Das Hauptaugenmerk der Sektoruntersuchung soll auf den von Wirtschaftsbeteiligten errichteten Schranken und insbesondere auf vertraglichen Hemmnissen f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel mit Waren und digitalen Inhalten liegen. Dabei soll ein spezieller Fokus auf dem elektronischen Handel mit Bekleidung, Schuhen, Elektronik sowie digitalen Inhalten stehen, die nach Angaben der Kommission besonders h\u00e4ufig \u00fcber das Internet vertrieben w\u00fcrden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">N\u00e4chste Schritte: <\/span><\/p>\n<p>Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erscheinen. Anhand der Ergebnisse der Untersuchung will die Kommission entscheiden, ob sie kartellrechtliche Verfahren gegen einzelne Unternehmen einleiten wird.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EUEU-KommissionSektoruntersuchungE-Commerce Bericht: https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/sector_inquiry_preliminary_report_en.pdf Factsheet: https:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-16-2966_de.htm Die EU-Kommission hat am 15. 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