{"id":8969,"date":"2026-03-04T15:37:15","date_gmt":"2026-03-04T14:37:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fiwonline.de\/?p=8969"},"modified":"2026-03-04T15:38:05","modified_gmt":"2026-03-04T14:38:05","slug":"kurzbericht-zum-59-symposion-des-fiw-18-02-2026-bis-20-02-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/kurzbericht-zum-59-symposion-des-fiw-18-02-2026-bis-20-02-2026\/","title":{"rendered":"Kurzbericht zum 59. Symposion des FIW &#8211; 18.02.2026 bis 20.02.2026"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"8969\" class=\"elementor elementor-8969\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dafef7e e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"dafef7e\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\r\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\r\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-36171e4a flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"36171e4a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-18b5caf flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-thegem-template-post-info\" data-id=\"18b5caf\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"thegem-template-post-info.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"thegem-te-post-info post-info--modern post-info--horizontal post-info--left post-info--divider-show\">\r\n\t\t\t\t<div class=\"post-info\"><div class=\"post-info-item post-info-item-date title-h5\"><a class=\"date\" href=\"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/2026\/03\/04\/\">04.03.2026<\/a><\/div><\/div>\r\n\t\t\t<\/div>\r\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-33cfaf79 flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-thegem-template-post-title\" data-id=\"33cfaf79\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"thegem-template-post-title.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"thegem-te-post-title\"> <h3 class=\"post-title\"> <span>Kurzbericht zum 59. Symposion des FIW &#8211; 18.02.2026 bis 20.02.2026<\/span> <\/h3> <\/div>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5d37058d e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"5d37058d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;gradient&quot;}\">\r\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-276dfa1a flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"276dfa1a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;thegem_custom_css&quot;:&quot;.title-h6 {\\n    font-size: 12pt; \\\/* 16px converted to points *\\\/\\n    line-height: 18.75pt; \\\/* 25px converted to points *\\\/\\n    font-weight: bold; \\\/* Bold text *\\\/\\n    text-align: left; \\\/* Left-align the text *\\\/\\n    display: inline-block; \\\/* Keeps the content within a block *\\\/\\n    white-space: pre-line; \\\/* Ensure line breaks are respected *\\\/\\n    color: #393D50;\\n}&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\">\r\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"title-h6\">D\nFIW\n59. FIW-Symposion\nKartellrecht\n<\/div>\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\r\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-22cddb65 e-flex e-con-boxed e-con e-child\" data-id=\"22cddb65\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\r\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\r\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-658aa84a custom-text-editor flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"658aa84a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;thegem_custom_css&quot;:&quot;\\\/* Target only the specific Text Editor component with the custom class *\\\/\\n.custom-text-editor .MsoNormal {\\n    margin: 0 !important;              \\\/* Override any margin *\\\/\\n    padding: 0 !important;             \\\/* Override any padding *\\\/\\n    line-height: normal !important;    \\\/* Ensure normal line-height *\\\/\\n    font-size: inherit !important;     \\\/* Inherit font size from theme *\\\/\\n    font-family: inherit !important;   \\\/* Inherit font family from theme *\\\/\\n    color: inherit !important;         \\\/* Inherit text color from theme *\\\/\\n    text-align: inherit !important;    \\\/* Inherit text alignment *\\\/\\n}\\n\\n\\\/* Ensure proper spacing between consecutive paragraphs *\\\/\\n.custom-text-editor .MsoNormal + .MsoNormal {\\n    margin-top: 1em !important;        \\\/* Force spacing between consecutive paragraphs *\\\/\\n}\\n\\n\\\/* Style links inside MsoNormal within specific Text Editor *\\\/\\n.custom-text-editor .MsoNormal a {\\n    color: #1D7CE2 !important;          \\\/* Set link color *\\\/\\n    text-decoration: none !important;   \\\/* Remove underline *\\\/\\n    cursor: pointer !important;         \\\/* Ensure pointer cursor on hover *\\\/\\n}\\n\\n\\\/* Ensure visited links maintain color *\\\/\\n.custom-text-editor .MsoNormal a:visited {\\n    color: #1D7CE2 !important;          \\\/* Set visited link color *\\\/\\n}\\n\\n\\\/* Remove unwanted styling from child elements of MsoNormal *\\\/\\n.custom-text-editor .MsoNormal * {\\n    margin: 0 !important;              \\\/* Remove margin *\\\/\\n    padding: 0 !important;             \\\/* Remove padding *\\\/\\n    font-size: inherit !important;     \\\/* Force inherit font size *\\\/\\n    font-family: inherit !important;   \\\/* Force inherit font family *\\\/\\n    color: inherit !important;         \\\/* Inherit text color *\\\/\\n    line-height: normal !important;    \\\/* Ensure normal line-height *\\\/\\n    text-align: inherit !important;    \\\/* Inherit text alignment *\\\/\\n}\\n\\n\\\/* Apply styling to all text content inside the specific Text Editor *\\\/\\n.custom-text-editor p, \\n.custom-text-editor div, \\n.custom-text-editor span, \\n.custom-text-editor h1, \\n.custom-text-editor h2, \\n.custom-text-editor h3, \\n.custom-text-editor h4, \\n.custom-text-editor h5, \\n.custom-text-editor h6, \\n.custom-text-editor ul, \\n.custom-text-editor ol, \\n.custom-text-editor li {\\n    margin: 0 !important;              \\\/* Remove all margins *\\\/\\n    padding: 0 !important;             \\\/* Remove all paddings *\\\/\\n    line-height: normal !important;    \\\/* Set default line height *\\\/\\n    font-size: inherit !important;     \\\/* Inherit font size from theme *\\\/\\n    font-family: inherit !important;   \\\/* Inherit font family from theme *\\\/\\n    color: inherit !important;         \\\/* Inherit text color *\\\/\\n    text-align: inherit !important;    \\\/* Inherit text alignment *\\\/\\n}\\n\\n\\\/* Style links within unstyled content in the specific Text Editor *\\\/\\n.custom-text-editor a {\\n    color: #1D7CE2 !important;          \\\/* Set link color *\\\/\\n    text-decoration: none !important;   \\\/* Remove underline *\\\/\\n}\\n\\n\\\/* Ensure visited links maintain color *\\\/\\n.custom-text-editor a:visited {\\n    color: #1D7CE2 !important;          \\\/* Set visited link color *\\\/\\n}&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\">\r\n\t\t\t\t\t\t<p>Das diesj\u00e4hrige Symposion des FIW fand vom 18. Februar bis zum 20. Februar 2026 in Potsdam statt. Die Veranstaltung bot zum 59. Mal f\u00fchrenden Vertretern der Wirtschaft, Anwaltschaft, Verwaltung und Justiz ein Forum \u00fcber Fragen der Wirtschaftsverfassung und der Wettbewerbspolitik.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Donnerstag &#8211; 19.02.2026<\/strong><\/p><p>\u00a0<\/p><p><em>Janpeter Horn<\/em>, Vorsitzender des FIW e.V, begr\u00fc\u00dfte die Teilnehmer.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Horn <\/strong>f\u00fchrte aus: Aktuelle Fragestellungen seien die Leistungsf\u00e4higkeit Deutschlands, die Zukunft des Wirtschaftsstandorts und die Frage, wie viel Staat der Markt ben\u00f6tige. Deutschland habe bereits 1957 vor einer ordnungspolitischen Grundentscheidung gestanden und sich f\u00fcr klare Regeln, offene M\u00e4rkte, Freiheit und einen verl\u00e4sslichen Ordnungsrahmen entschieden. Das GWB sei nicht nur ein Gesetz, sondern ein Bekenntnis zu dieser Haltung. Wohlstand entstehe dort, wo Unternehmen handeln k\u00f6nnten, und diese Grundentscheidung pr\u00e4ge das Handeln bis heute. Zugleich wies Horn darauf hin, dass sich das Umfeld ver\u00e4ndert habe \u2013 durch Subventionsprogramme, industriepolitische Ma\u00dfnahmen und geopolitische Spannungen \u2013, w\u00e4hrend es an echter Wettbewerbsf\u00e4higkeit fehle. Wettbewerbsf\u00e4higkeit sei das Ziel, und Wettbewerb sei das zentrale Prinzip, er sei aber kein Selbstzweck. Verl\u00e4ssliche Regeln und Innovation w\u00fcrden nicht durch Abschottung oder dauerhafte Subventionen geschaffen. Das Wettbewerbsrecht sei ein wesentliches Mittel, um die Wettbewerbsordnung durchzusetzen; Industriepolitik m\u00fcsse stets in diese Ordnung eingebettet bleiben.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Aktuelle Herausforderungen in der Wettbewerbspolitik: Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamts<\/strong><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><em>Siehe hierzu den separat eingestellten Bericht auf der FIW-Website: <a href=\"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/59-fiw-symposion-18-bis-20-februar-2026-andreas-mundt-aktuelle-herausforderungen-in-der-wettbewerbspolitik\/\">59. FIW-Symposion 18. bis 20. Februar 2026 \u2013 Andreas Mundt, Aktuelle Herausforderungen in der Wettbewerbspolitik \u2013 FIW Forschungsinstitut f\u00fcr Wirtschaftsverfassung<\/a><\/em><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>Wettbewerbsf\u00e4higkeit \u2013 der Beitrag von Wirtschaftsverfassung und Wettbewerbsordnung: Dialog &#8211; Tanja G\u00f6nner, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Dr. Janpeter HORN, Vorsitzender des FIW<\/strong><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>Frau <strong>G\u00f6nner<\/strong> wies zu Beginn ihres Impulses darauf hin, dass die R\u00fcckkehr zu echter Wettbewerbsf\u00e4higkeit eine zentrale Aufgabe sei und alle Akteure in ihren jeweiligen Rollen dazu beitragen m\u00fcssten. Wettbewerbspolitik sei zugleich Ordnungspolitik und Standortpolitik. Sie erl\u00e4uterte, dass der BDI hierzu einen Diskussionsprozess \u00fcber grundlegende ordnungspolitische Fragen gestartet habe. Zentral sei dabei, ob Deutschland vor allem ein Erkenntnis- oder ein Umsetzungsproblem habe; nach ihrer Einsch\u00e4tzung liege das Hauptproblem in der Politik eher bei der Umsetzung. Zielkonflikte sowie eine Vielzahl teilweise widerspr\u00fcchlicher Instrumente erschwerten zus\u00e4tzlich den Fortschritt. Notwendig sei zudem eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft.<\/p><p>Mit Blick auf den <em>Draghi<\/em>-Bericht betonte sie, dass Marktdefinitionen k\u00fcnftig anders verstanden werden m\u00fcssten \u2013 etwa in dynamischen Technologiem\u00e4rkten wie der Telekommunikation, in denen sich Wettbewerbsbedingungen schneller ver\u00e4nderten als fr\u00fcher. Die Europ\u00e4ische Kommission agiere dabei teilweise sehr kleinteilig und mit hoher Eingriffstiefe; dies betreffe besonders regulierte Zukunftsbereiche. Sicherheit und Resilienz m\u00fcssten angesichts geopolitischer Entwicklungen grundlegend neu diskutiert werden. Der vormals gut strukturierte, regelbasierte Welthandel werde zunehmend infrage gestellt, da wichtige internationale Partner st\u00e4rker auf protektionistische Industriepolitik setzten.<\/p><p>G\u00f6nner wies darauf hin, dass Deutschland sich traditionell mit Industriepolitik schwertue, diese jedoch in einzelnen strategischen Bereichen dennoch erforderlich sei. Entscheidend sei nicht das Ob, sondern das Wie. Gleichzeitig reguliere die Politik zu viel, w\u00e4hrend Unternehmen sich eher Zur\u00fcckhaltung w\u00fcnschten. Der Abbau von B\u00fcrokratie sei dringend notwendig: Allein im vergangenen Jahr h\u00e4tten Unternehmen 325.000 zus\u00e4tzliche Besch\u00e4ftigte eingestellt, lediglich um neue regulatorische Anforderungen zu erf\u00fcllen \u2013 eine Zahl als Ausdruck \u00fcberbordenden Regelungsdichte.<\/p><p>Beim Verh\u00e4ltnis von ex post\u2011 zu ex ante\u2011Regulierung m\u00fcsse gefragt werden, ob diese zunehmende Vorverlagerung staatlicher Eingriffe richtig sei. Gerade in der K\u00fcnstlichen Intelligenz m\u00fcsse Entwicklung zun\u00e4chst zugelassen werden \u2013 eine zu fr\u00fche Regulierung k\u00f6nne Innovation ausbremsen, da andere L\u00e4nder wesentlich schneller agierten. Die Politik d\u00fcrfe sich nicht als \u201eRegulierungspapst\u201c verstehen und m\u00fcsse gelegentlich auch ordnungsfremde Elemente umsetze, die nicht mit klassischer Ordnungspolitik vereinbar seien.<\/p><p>Die Soziale Marktwirtschaft Deutschlands bleibe st\u00e4rkstes Erfolgsmodell. F\u00fcr die Zukunft ben\u00f6tige es eines strategisch handelnden Staates, der jedoch nicht dirigistisch werde. Deregulierung k\u00f6nne durchaus durch Impulse von au\u00dfen bef\u00f6rdert werden und m\u00fcsse wieder st\u00e4rker am ordnungspolitischen Leitbild ausgerichtet sein.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Im anschlie\u00dfenden <strong>Dialog <\/strong>wurde hervorgehoben, dass der deutsche Standort an Wettbewerbsf\u00e4higkeit verliere und sich im internationalen Ranking kontinuierlich verschlechtere. Investitionen w\u00fcrden zunehmend ins Ausland verlagert, w\u00e4hrend Steuerbelastung und regulatorische Anforderungen \u00fcber dem Durchschnitt anderer Industriel\u00e4nder l\u00e4gen. Zugleich pr\u00e4gten geopolitische Spannungen, Protektionismus und industriepolitische Strategien anderer Staaten das Umfeld; Deutschland und Europa reagierten darauf oft zu langsam oder uneinheitlich.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Betont wurde der hohe Investitionsbedarf \u2013 insbesondere in physische und digitale Infrastruktur \u2013 sowie die Notwendigkeit, Standortpolitik grundlegend zu erneuern. Industriepolitik werde von au\u00dfen an Europa herangetragen, etwa durch die Buy\u2011European\u2011Debatte, deren Ausgestaltung sorgf\u00e4ltig abgewogen werden m\u00fcsse. Eingriffe in M\u00e4rkte verursachten Kosten und sollten daher differenziert eingesetzt werden.<\/p><p>Im Hinblick auf soziale Sicherungssysteme stehe deren Finanzierung zunehmend unter Druck; ohne strukturelle Reformen blieben diese nicht tragf\u00e4hig. Wohlstand k\u00f6nne ohne wirtschaftliches Wachstum nicht erhalten werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Mit Blick auf den internationalen Wettbewerb wurde konstatiert, dass andere L\u00e4nder schneller skalierten, staatlich gelenkte Innovationsprozesse nutzten und Deutschland Gefahr laufe, aufgrund kleinteiliger Regulierung an Dynamik zu verlieren. Es sei ein grundlegender Reformbedarf erkennbar. Abschlie\u00dfend wurde hervorgehoben, dass Wettbewerbspolitik zentral f\u00fcr die Zukunftsf\u00e4higkeit des Wirtschaftsstandorts bleibe. Kooperationen gew\u00e4nnen an Bedeutung, technologische Entwicklungen entst\u00fcnden zunehmend im Verbund, und das Wettbewerbsrecht m\u00fcsse Innovation, Effizienz und die globale Wettbewerbssituation angemessen ber\u00fccksichtigen. Werde der Ordnungsrahmen richtig weiterentwickelt, k\u00f6nne Wettbewerbspolitik ein Standortvorteil werden; bleibe die Anpassung aus, drohe sie zum Hemmnis zu werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Aktuelle Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik &#8211; Dr. Thorsten K\u00e4seberg, Bundesministerin f\u00fcr Wirtschaft und Energie<\/strong><\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>K\u00e4seberg<\/strong> stellte fest, dass die Wettbewerbspolitik sich in einer Phase tiefgreifender Ver\u00e4nderung befinde. Neue sicherheitspolitische Anforderungen f\u00fchrten dazu, dass Kooperationen und Joint Ventures im Verteidigungsbereich h\u00e4ufiger notwendig w\u00fcrden, weil bestimmte F\u00e4higkeiten oder Wertsch\u00f6pfungsanteile nur gemeinsam erbracht werden k\u00f6nnten. Zugleich nehme die Fragmentierung internationaler M\u00e4rkte zu, was zus\u00e4tzliche Kosten verursache und st\u00e4rker in wettbewerbspolitische Analysen einflie\u00dfen m\u00fcsse, etwa bei Marktdefinitionen, Schadenstheorien oder Resilienzbewertungen. Erg\u00e4nzend verwies er darauf, dass die deutsche Wirtschaft seit Jahren unter struktureller Wachstumsschw\u00e4che leide und die leichte Erholung aktuell stark durch staatliche Impulse getragen werde, ohne dass sich die strukturellen Herausforderungen bereits verbessert h\u00e4tten.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Vor diesem Hintergrund r\u00fcckten Fragen der europ\u00e4ischen Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rker in den Fokus. Diskussionen um eine europ\u00e4ische Pr\u00e4ferenzpolitik (\u201eBuy European\u201c \/ \u201eMade with Europe\u201c) spielten insbesondere in kritischen Sektoren eine zunehmende Rolle. Solche Instrumente seien jedoch nur praktikabel, wenn sie auf klar definierte Produktgruppen begrenzt und mit verbindlichen Labels oder Produktlisten hinterlegt w\u00fcrden. Auch auf EU\u2011Ebene seien weitere Reformen in Gang, etwa die \u00dcberarbeitung der Fusionskontrollleitlinien, in denen potenzieller Wettbewerb, Effizienzen und alternative Schadenstheorien eine gr\u00f6\u00dfere Rolle spielen k\u00f6nnten. Parallel werde die Drittstaatensubventionsverordnung \u00fcberpr\u00fcft, wobei die Bundesregierung f\u00fcr ein vereinfachtes Verfahren mit st\u00e4rkerer Konzentration auf strategisch relevante F\u00e4lle pl\u00e4diere.<\/p><p>Im Bereich der K\u00fcnstlichen Intelligenz verwies Dr. K\u00e4seberg auf Empfehlungen der Kommission Wettbewerb &amp; KI, die unter anderem eine bessere Auslastung und Finanzierung der digitalen Infrastruktur, vereinfachten Datenschutz, den Aufbau qualitativ hochwertiger Datenr\u00e4ume sowie eine regulatorische Atempause vors\u00e4hen, um Innovationen nicht zu fr\u00fch auszubremsen. Zugleich m\u00fcsse der DMA konsequent durchgesetzt werden, um Abh\u00e4ngigkeiten zu reduzieren und offenen Wettbewerb zu sichern.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Besonders hob K\u00e4seberg die positive Evaluation von \u00a7\u202f19a GWB hervor. Diese Bestimmung habe das Bundeskartellamt in die Lage versetzt, fr\u00fchzeitig und effektiv gegen gro\u00dfe digitale Plattformunternehmen vorzugehen und die Verfahren zugleich deutlich zu beschleunigen. \u00a7\u202f19a GWB sei damit ein flexibles und wirkungsvolles Instrument neben dem DMA.<\/p><p>K\u00e4seberg skizzierte kurz die Ziele der bevorstehenden 12. GWB\u2011Novelle (\u201eCliffhanger\u201c), die Entlastung, bessere Verfahren und mehr Rechtssicherheit schaffen solle. Der Referentenentwurf solle zur Jahresmitte ver\u00f6ffentlicht werden, das Inkrafttreten sei Anfang 2027 geplant. Ein <em>Call\u2011In<\/em>\u2011Mechanismus werde bewusst nicht aufgenommen, weil er keine ausreichende Rechtssicherheit biete. Stattdessen seien eine Weiterentwicklung der Transaktionswertschwelle, ein schlankes Anzeigeverfahren und verpflichtende elektronische Anmeldungen ab 2028 vorgesehen. Zudem solle die gerichtliche Kontrolle im Ministererlaubnisverfahren und dadurch dessen Ausnahmecharakter durch Wiedereinf\u00fchrung der Drittklagebefugnis gest\u00e4rkt werden. Weitere verfahrensbezogene Verbesserungen seien ebenfalls geplant, darunter eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde, erweiterte Beratungsm\u00f6glichkeiten bei vertikalen Kooperationen, mehr Transparenz durch zus\u00e4tzliche Ver\u00f6ffentlichungspflichten sowie eine Modernisierung einzelner technischer Regelungen und des Geb\u00fchrenrahmens.<\/p><p>In der Aussprache wies K\u00e4seberg darauf hin, dass einige Vorschriften wie \u00a7\u202f32f GWB lange Erprobungszeitr\u00e4ume h\u00e4tten und nur wenige F\u00e4lle zu erwarten seien; eine \u00c4nderung sei daher nicht geplant. Daf\u00fcr sei \u00a7 34 GWB bereits angewandt worden. Eine nationale Nachhaltigkeitsregelung und der Verbraucherschutz werde in der Novelle nicht weiterverfolgt, da ihr Mehrwert begrenzt sei.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>Wirtschaft \u2013 Macht \u2013 Gesellschaft &#8211; Professor Dr. Lars Feld, Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t, Freiburg<\/strong><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>Feld<\/strong> zeigte in seinem Vortrag auf, dass Macht seit Beginn der \u00f6konomischen Theorie ein zentrales Erkenntnisinteresse sei \u2013 von Adam Smith \u00fcber Cournot und B\u00f6hm bis zur Freiburger Schule um Eucken, die das Verh\u00e4ltnis wirtschaftlicher und politischer Macht grundlegend analysiert h\u00e4tten. Er betonte, dass wirtschaftliche Macht auf Marktposition, Eigentums- und Kontrollrechten sowie struktureller Gestaltungsmacht beruhe und sowohl Allokation als auch Regeln beeinflussen k\u00f6nne. Die Freiburger Schule habe bereits in den 1930er\u2011 und 1950er\u2011Jahren darauf hingewiesen, dass eine zu enge Verflechtung wirtschaftlicher Gruppen mit dem Staat den Staat schw\u00e4chen und wirtschaftliche Macht wirksam werden lassen k\u00f6nne. Das seien Entwicklungen, die historisch etwa in der Weimarer Republik und ihrer Folgezeit zu beobachten gewesen seien.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Anhand klassischer ordnungs\u00f6konomischer Grunds\u00e4tze Euckens erl\u00e4uterte Feld, dass eine funktionsf\u00e4hige Wettbewerbsordnung Macht begrenze, Marktprozesse offenhalte und Monopolbildungen kontrolliere. Er zeigte auf, wie das Kartellrecht Marktmacht fasst \u2013 \u00fcber Marktbeherrschung, relative und \u00fcberlegene Marktmacht \u2013 und wie insbesondere digitale Plattformen neue Formen von Macht erzeugen, d.h. weniger \u00fcber Preise, sondern \u00fcber Zugang, Schnittstellen, Daten und Sichtbarkeit. Diese Plattformen b\u00fcndelten Netzwerkeffekte, steuerten Aufmerksamkeit und schafften Abh\u00e4ngigkeiten, was klassische Wettbewerbspolitik vor neue Herausforderungen stelle.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Feld diskutierte zudem, wie Informationsmacht zur Meinungsmacht werden k\u00f6nne, etwa durch Rankings, Voreinstellungen oder algorithmische Empfehlungen. Dies k\u00f6nne Verhalten lenken, ohne Preise zu \u00e4ndern. Wo Informationsmacht und Marktmacht zusammenfallen, entstehe Einfluss auf politische Prozesse, etwa durch Lobbying, Drohung mit Standortverlagerungen oder durch wirtschaftliche Gr\u00f6\u00dfe. Beispiele aus der Plattformregulierung und geopolitischen Konflikten zeigten, dass wirtschaftliche Macht sich bis in die Regelsetzung hinein auswirken k\u00f6nne. Abschlie\u00dfend fasste Feld ordnungspolitische Maximen zusammen. Er verwies dabei auf den Wettbewerb als zentrales Entmachtungsinstrument, klare Regeln f\u00fcr Schnittstellen, Interoperabilit\u00e4t und Datenportabilit\u00e4t, St\u00e4rkung der Bestreitbarkeit von M\u00e4rkten, fr\u00fchzeitige Kontrolle strategischer \u00dcbernahmen sowie transparente und unabh\u00e4ngige Regelsetzung. Nur eine konsequente ordnungspolitische Rahmensetzung k\u00f6nne verhindern, dass wirtschaftliche Macht politische Macht untergrabe und demokratische Entscheidungsprozesse verzerre.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Kartellrecht und Regulierungsrecht im Spannungsfeld \u2013 am Beispiel der Energiewirtschaft \u2013 Podiumsdiskussion: Carolin Blau, Bundeskartellamt; Alexander Gebhardt, Bundesnetzagentur; Professor Dr. Torsten K\u00f6rber, Universit\u00e4t zu K\u00f6ln; Dr. Stefan Lochner, Frontier Economics Ltd.<\/strong><\/p><p>\u00a0<\/p><p>Die Podiumsdiskussion zeigte, dass Kartellrecht und Regulierungsrecht in der Energiewirtschaft zunehmend ineinandergreifen, weil die Branche durch Energiewende, neue Infrastruktur und h\u00f6here Dynamik stark im Wandel steht.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>K\u00f6rber<\/strong> betonte, dass Regulierung und Kartellrecht zwar unterschiedliche Traditionen h\u00e4tten, aber beide auf die Begrenzung von Marktmacht und funktionsf\u00e4higen Wettbewerb abzielten. In der aktuellen Transformationsphase m\u00fcsse Regulierung so gestaltet werden, dass sie Innovationen nicht behindere und neue Gesch\u00e4ftsmodelle zulasse. Besonders in der Fernw\u00e4rme und im W\u00e4rmemarkt sah er gro\u00dfe strukturelle Herausforderungen, da Dekarbonisierungsziele nur durch massiven Netzausbau und hohe Anschlussquoten erreichbar seien. Anschluss- und Benutzungszw\u00e4nge seien ordnungspolitisch problematisch und erzeugten Akzeptanzprobleme sowie potenziell ineffiziente Kostenstrukturen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Blau<\/strong> hob hervor, dass Fernw\u00e4rme einer der letzten unregulierten Bereiche sei und aufgrund fehlender Wechselm\u00f6glichkeiten und geringer Preistransparenz regelm\u00e4\u00dfig Gegenstand der Missbrauchsaufsicht sei. Kartellrechtliche Verfahren h\u00e4tten bereits mehrfach zu R\u00fcckerstattungen gef\u00fchrt, weshalb das Instrumentarium wirksam sei, aber an konzeptionelle Grenzen sto\u00dfe. Sie begr\u00fc\u00dfte daher Transparenzpflichten und eine Ausweitung von \u00a7\u202f29\u202fGWB, sah aber keinen Anlass f\u00fcr ex-ante Regulierung oder Drittzugang. Kommunale Anbieter neigten in Reaktion auf Regulierungsdruck zur Flucht ins Geb\u00fchrenrecht, was neue Probleme schaffen k\u00f6nne.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>Gebhardt<\/strong> erl\u00e4uterte die Funktion der Netzentflechtung in Strom und Gas: Ziel sei ein diskriminierungsfreier Zugang, der durch eigentumsrechtliche, buchhalterische oder operationelle Trennung gesichert werde. Ladeinfrastruktur sei rechtlich den Letztverbrauchern zugeordnet, weshalb Netzbetreiber sie nicht betreiben d\u00fcrften. Eine ex-ante Regulierung gebe es dort nicht, weil verschiedene Mobilit\u00e4tsformen im Wettbewerb st\u00fcnden. Zur Fernw\u00e4rme habe die Bundesnetzagentur mangels Zust\u00e4ndigkeit keine Position; Gebhardt best\u00e4tigte aber die strukturelle Besonderheit dieses Bereichs.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Lochner<\/strong> argumentierte, dass Wettbewerb das zentrale Ordnungsprinzip sei und staatliche Eingriffe nur bei eindeutigem Marktversagen n\u00f6tig w\u00e4ren. Die klassische Rollenteilung \u2013 Regulierung f\u00fcr nat\u00fcrliche Monopole, Kartellrecht f\u00fcr Missbrauch und Fusionen \u2013 habe in der statischen Phase der Energiewirtschaft gut funktioniert, lasse sich aber nicht ohne Weiteres auf neue dynamische Sektoren wie Wasserstoff oder Ladeinfrastruktur \u00fcbertragen. Eine fr\u00fche ex-ante-Regulierung k\u00f6nne Strukturen verfestigen, Investitionen verz\u00f6gern und Innovationen einschr\u00e4nken. Lochner pl\u00e4dierte daher daf\u00fcr, neue M\u00e4rkte zun\u00e4chst st\u00e4rker dem Wettbewerb zu \u00fcberlassen und ex-post \u00fcber die Wettbewerbsaufsicht zu steuern.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>In der Diskussion wurde deutlich, dass k\u00fcnftige Entscheidungen stark davon abh\u00e4ngen, wie viel Regulierung neue M\u00e4rkte vertragen, ohne Innovationen zu behindern. Zugleich wurde klar, dass Verbraucherinteressen \u2013 besonders im Fernw\u00e4rmebereich \u2013 ein schlagkr\u00e4ftiges kartellrechtliches Instrumentarium ben\u00f6tigen, w\u00e4hrend politisch gesetzte Dekarbonisierungsziele, wie K\u00f6rber betonte, Zielkonflikte schafften, die eine differenzierte Abw\u00e4gung zwischen Regulierung, Wettbewerb und Investitionsanreizen verlangen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Freitag &#8211; 20.02.2026<\/strong><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kartellrecht &#8211; Dr. Stefanie Roloff, Bundesgerichtshof<\/strong><\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Roloff<\/strong> stellte vier aktuelle kartellrechtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor, die unterschiedliche Facetten der Missbrauchsaufsicht, der Bindungswirkung europ\u00e4ischer Entscheidungen sowie der Fusionskontrolle in digitalen M\u00e4rkten verdeutlichten. Sie begann ihre Ausf\u00fchrungen mit dem sogenannten <em>Steinbruch-<\/em>Fall (BGH-Urteil vom 28. M\u00e4rz 2025, KZR 73\/23), in dem der BGH die Kriterien zur r\u00e4umlichen Marktdefinition bei lokal gebundenen G\u00fctern pr\u00e4zisiert habe. Sie erkl\u00e4rte, dass Transportkosten und Lieferdistanzen entscheidend daf\u00fcr seien, dass M\u00e4rkte in diesem Bereich sehr kleinr\u00e4umig abzugrenzen seien. Dies f\u00fchre dazu, dass Unternehmen bereits aufgrund regionaler Besonderheiten marktbeherrschende Stellungen einnehmen k\u00f6nnten, sodass missbr\u00e4uchliches Verhalten \u2013 etwa \u00fcberh\u00f6hte Preise oder diskriminierende Vertragsgestaltungen \u2013 streng zu pr\u00fcfen sei.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Die Entscheidung zum <em>LKW\u2011Kartell VI<\/em> (BGH-Urteil vom 8. April 2025, KZR 71\/23) sei ein Beispiel f\u00fcr die praxisrelevante Durchsetzung privater Kartellschadensersatzanspr\u00fcche. Der BGH habe erneut best\u00e4tigt, dass die Feststellung der Europ\u00e4ischen Kommission f\u00fcr nationale Gerichte bindend sei und Unternehmen sich nicht erneut gegen die Feststellung des Kartellversto\u00dfes verteidigen k\u00f6nnten. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung habe die Anforderungen an die Darlegung der Kausalit\u00e4t und an die Schadenssch\u00e4tzung weiter konkretisiert und klargestellt, dass auch mittelbare Abnehmer und Flottenbetreiber die M\u00f6glichkeit h\u00e4tten, Anspr\u00fcche geltend zu machen. Sie betonte, dass der BGH in diesen Verfahren die Grunds\u00e4tze der prozess\u00f6konomischen Schadenssch\u00e4tzung gest\u00e4rkte habe und damit zu einer effektiven Rechtsdurchsetzung beitrage.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>In den Verfahren nach \u00a7 19a GWB (z. B. <em>Apple <\/em>und<em> Amazon<\/em>, BGH KVB 61\/23 und KVB 56\/22) habe es verschiedene Vorentscheidungen im Zusammenhang mit Plattformbeschr\u00e4nkungen gegeben, bei denen es u.a. darum ging, inwieweit vertikale Vereinbarungen gro\u00dfer Plattformen \u2013 etwa Beschr\u00e4nkungen des Produktvertriebs auf Online-Marktpl\u00e4tzen \u2013 den Wettbewerb beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen. Der BGH habe in diesem Kontext deutlich gemacht, dass Plattformregeln gro\u00dfer, potenziell marktm\u00e4chtiger Unternehmen besonders sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen seien, weil sie den Zugang f\u00fcr Drittanbieter sp\u00fcrbar beeinflussen k\u00f6nnten. Dabei spielten Datenzugang, Sichtbarkeit des Rankings und die Rolle von Plattformen als \u201eGatekeeper\u201c eine immer gr\u00f6\u00dfere Rolle.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Abschlie\u00dfend ging Roloff noch kurz auf den Fall <em>Meta\/Kustomer<\/em> ein (BGH-Beschluss vom 17. Juni 2025, KVR 77\/22) ein, in dem es um die \u00dcbernahme eines innovativen Anbieters von Kundenservice-Software durch Meta ging. Der Fall zeige, wie stark sich die Fusionskontrolle in dynamischen Technologie- und Plattformm\u00e4rkten weiterentwickle. Der BGH habe hervorgehoben, dass neben aktuellen Marktanteilen zunehmend auch potenzielle Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen, Innovationswettbewerb und Datenvorteile eine Rolle spielten. Dies gelte insbesondere dort, wo gro\u00dfe Plattformunternehmen kleinere, innovative Anbieter \u00fcbernehmen, die k\u00fcnftig zu wichtigen Wettbewerbern h\u00e4tten werden k\u00f6nnen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Aktuelle Teilrevision des Schweizer Kartellgesetzes \u2013 Beseitigung der Bu\u00dfgeld-Sanktionen bei bestimmten Preisabsprachen? &#8211; Professor Dr. Roger Z\u00e4ch,<br \/>em. Ordinarius f\u00fcr Privat-, Wirtschafts- und Europarecht<\/strong><\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Z\u00e4ch<\/strong>, der kurzfristig f\u00fcr die WEKO\u2011Vizepr\u00e4sidentin W\u00fcthrich\u2011Meyer eingesprungen war, erl\u00e4uterte, dass die laufende Teilrevision des schweizerischen Kartellgesetzes nur im historischen Kontext verst\u00e4ndlich sei. Nach der Totalrevision von 1995 seien Sanktionen zun\u00e4chst nur indirekt vorgesehen gewesen. Direkte Geldbu\u00dfen seien erst 2003 eingef\u00fchrt worden, die politisch umstritten und bewusst auf besonders gravierende Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen begrenzt gewesen seien.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Als wesentlichen Ausl\u00f6ser der heutigen Revision nannte Z\u00e4ch den <em>Badewannenfall<\/em> (2016). Die WEKO habe darin Preisabreden als \u201eBruttopreisabsprachen\u201c sanktioniert. Das Bundesgericht habe jedoch entschieden, dass solche Abreden nicht unter die direkt sanktionierbaren Tatbest\u00e4nde fielen, weil der Sanktionsbegriff zu weit ausgelegt worden sei. Strafrechtsnahe Normen unterl\u00e4gen dem Bestimmtheitsgebot, weshalb eine extensive Auslegung unzul\u00e4ssig sei. Dadurch blieben gewisse nach Art.\u202f5 KG unzul\u00e4ssige Abreden zwar verboten, konnten aber nicht mehr mit Geldbu\u00dfen belegt werden \u2013 ein Ergebnis, das in der Praxis breite Kritik ausgel\u00f6st habe. Vor diesem Hintergrund habe der Gesetzgeber das Erheblichkeitskriterium des Art.\u202f5 Abs.\u202f1 KG \u00fcberarbeitet. Die nun verabschiedete L\u00f6sung setze auf eine wirkungsorientierte Pr\u00fcfung. Entscheidend sei nicht mehr die Form einer Abrede, sondern ihre tats\u00e4chliche F\u00e4higkeit, den Wettbewerb erheblich zu beeintr\u00e4chtigen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Ein weiterer Kernpunkt sei die Neufassung der direkt sanktionierbaren Preisabreden nach Art.\u202f5 Abs.\u202f3 KG. K\u00fcnftig seien nur noch Mindest\u2011, Fest\u2011 und nachfrageseitige H\u00f6chstpreisabreden sanktionierbar. Bruttopreisabreden blieben unzul\u00e4ssig, seien aber nicht mehr sanktionierbar. Z\u00e4ch betonte, dass dies zu weniger sanktionierbaren, jedoch nicht zu weniger verbotenen Abreden f\u00fchre. Der St\u00e4nderat habe diese Pr\u00e4zisierung nach Anh\u00f6rungen unterst\u00fctzt. Die Revision diene vor allem der Rechtsklarheit, Systemkoh\u00e4renz und rechtsstaatlichen Pr\u00e4zision und f\u00fchre das schweizerische Recht zugleich n\u00e4her an europ\u00e4ische Standards heran.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>Aktuelle Entwicklungen im \u00f6sterreichischen Kartellrecht und Bericht aus der OECD &#8211; Dr. Lukas Cavada, Bundeswettbewerbsbeh\u00f6rde (BWB)<\/strong><\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Cavada<\/strong> berichtete aus dem \u201eMaschinenraum\u201c der BWB. Er betonte, dass Wettbewerbspolitik eine ausgepr\u00e4gte internationale Dimension habe. Ausgehend von der Frage, warum man \u00fcberhaupt Wettbewerbsbeh\u00f6rden brauche, verwies er auf Peter Thiels Satz: \u201eCompetition is for losers\u201c und erl\u00e4uterte, dass Monopole zwar f\u00fcr marktm\u00e4chtige Unternehmen attraktiv seien, f\u00fcr Verbraucher, KMU und die Gesellschaft jedoch erhebliche Nachteile erzeugten. \u00d6sterreich sei ein KMU\u2011Land. \u00dcber 90 Prozent der Betriebe geh\u00f6rten diesem Segment an, und mehr als 40\u202fProzent h\u00e4tten von konkreten Wettbewerbsproblemen wie hohen Preisen und unfairen Marktbedingungen berichtet. Wettbewerb sei daher essenziell f\u00fcr Innovationsf\u00e4higkeit und Wettbewerbsf\u00e4higkeit kleiner Unternehmen. Vor diesem Hintergrund lehnte Cavada die Idee k\u00fcnstlich geschaffener \u201eEuropean Champions\u201c aus KMU\u2011Perspektive ab. Weder Politik noch Wettbewerbsbeh\u00f6rden sollten entscheiden, wer Champion sei; entscheidend sei das Vertrauen in M\u00e4rkte und Institutionen. Zu weitgehende industriepolitische Eingriffe k\u00f6nnten dieses Vertrauen und letztlich auch die freiheitlich\u2011demokratische Grundordnung besch\u00e4digen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Mit Blick auf die OECD hob Cavada hervor, dass Wettbewerbsbeh\u00f6rden volkswirtschaftlich einen klaren Mehrwert erzeugten. Studien zeigten, dass der Verbrauchernutzen der Durchsetzung ein Vielfaches des Beh\u00f6rdenbudgets ausmache. In \u00d6sterreich fl\u00f6ssen s\u00e4mtliche BWB\u2011Bu\u00dfgelder direkt in den Bundeshaushalt. Das Kronzeugensystem funktioniere unver\u00e4ndert gut (acht Antr\u00e4ge 2025). Steigende Marktkonzentration f\u00fchre zu mehr Missbrauchsverfahren, Branchenuntersuchungen und Kartellf\u00e4llen. Besonders im Bausektor seien gro\u00dffl\u00e4chige Bieterabsprachen untersucht worden. In der Fusionskontrolle pr\u00fcfe die BWB j\u00e4hrlich 20 bis 30 Zusammenschl\u00fcsse unterhalb der Transaktionswertschwelle. Zur europ\u00e4ischen Praxis erkl\u00e4rte Cavada, dass \u00d6sterreich \u2013 wie Deutschland \u2013 Verweisungen nach Art.\u202f22 FKVO nur dann bef\u00fcrwortet habe, wenn der Zusammenschluss im Inland anmeldepflichtig gewesen sei; als Beispiel nannte er <em>Meta\/Kustomer<\/em>.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Mit Blick auf Resilienz und Wettbewerbsf\u00e4higkeit betonte Cavada, dass es keine empirischen Hinweise gebe, wonach die europ\u00e4ische Fusionskontrolle ein Wachstumshindernis darstelle. Schwierigkeiten bereite hingegen das Doppelbestrafungsverbot, insbesondere bei Bieterabsprachen. Ein j\u00fcngst deutlich erh\u00f6htes Bu\u00dfgeldniveau \u2013 eine Entscheidung des OGH im Lebensmittelhandel \u2013 l\u00f6se Diskussionen \u00fcber ein konsistentes Sanktionssystem aus. Zudem wies er darauf hin, dass der Fernw\u00e4rmemarkt in \u00d6sterreich weitgehend unreguliert sei und vielerorts nat\u00fcrliche Monopole best\u00fcnden. Abschlie\u00dfend wandte er sich der Reform der VO\u202f1\/2003 zu und betonte, dass \u00d6sterreich eine vollst\u00e4ndige Harmonisierung unilateralen Verhaltens ablehne, da das Land auf das Konzept der relativen Marktmacht nicht verzichten wolle. Eine strikte Harmonisierung w\u00fcrde die Missbrauchsaufsicht in wichtigen F\u00e4llen schw\u00e4chen.<\/p><p>\u00a0<\/p>\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\r\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-16a22db6 flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"16a22db6\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-71f21c2f elementor-hidden-mobile e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"71f21c2f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\r\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\r\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a6f029c flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-thegem-template-post-navigation\" data-id=\"a6f029c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"thegem-template-post-navigation.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"thegem-te-post-navigation post-nav--justified post-label--hide post-arrows--simple\"> <nav class=\"navigation post-navigation\" aria-label=\"Posts\"> <h2 class=\"screen-reader-text\">Post navigation<\/h2> <div class=\"nav-links\"><div class=\"nav-previous\"><a href=\"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/beihilferecht-neuentwurf-der-agvo\/\" rel=\"prev\"><i class=\"meta-icon\"><\/i><span class=\"meta-nav\" aria-hidden=\"true\"><span class=\"post-title\"><span class=\"title-h5\">Beihilferecht: Neuentwurf der AGVO<\/span><\/span><\/span><\/a><\/div><div class=\"nav-next\"><a href=\"https:\/\/www.fiwonline.de\/en\/territorial-supply-constraints-tsc\/\" rel=\"next\"><span class=\"meta-nav\" aria-hidden=\"true\"><span class=\"post-title\"><span class=\"title-h5\">Territorial Supply Constraints (TSC)<\/span><\/span><\/span><i class=\"meta-icon\"><\/i><\/a><\/div><\/div> <\/nav> <\/div>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4282ebe3 flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"4282ebe3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>04.03.2026 Kurzbericht zum 59. 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