Entwurf EU-Fusionskontrollleitlinien

EU Kommission Fusionskontrolle Leitlinien

Commission opens consultation on draft of new Merger Guidelines

Die Europäische Kommission hat am 30. April 2026 einen Entwurf neuer Leitlinien zur Fusionskontrolle zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht (Frist: 26. Juni 2026). Ergänzend ist für den 10. Juni 2026 ein Stakeholder‑Workshop angekündigt. Zudem hat die Kommission eine externe Studie zu dynamischen Effekten in der Fusionskontrolle in Auftrag gegeben, deren Veröffentlichung für September 2026 vorgesehen ist. Der Leitlinienentwurf wird von einer Übersicht der wesentlichen Änderungen gegenüber den bislang geltenden horizontalen und nicht‑horizontalen Leitlinien begleitet.

Künftig soll ein einheitlicher Leitlinienrahmen für horizontale, vertikale und konglomerate Zusammenschlüsse gelten. Eine Differenzierung wie bisher ist nicht mehr vorgesehen (vgl. hierzu auch FIW-Bericht vom 12.05.26: EU: Konsultation zu Leitlinien in der Fusionskontrolle hat begonnen – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung)

Inhaltlich stellt der Entwurf eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Leitlinien dar. Neben der Analyse wettbewerbsschädlicher Wirkungen („Theory of harm“) sollen positive Effekte eines Zusammenschlusses („Theory of benefit“) künftig gleichrangig und früher im Verfahren berücksichtigt werden, sofern sie von den beteiligten Unternehmen substantiiert dargelegt werden. Zudem kündigt die Kommission an, dynamische Wettbewerbsentwicklungen stärker in die Prüfung einzubeziehen. Insgesamt erweitert der Entwurf den Argumentationsrahmen für die Rechtfertigung von Zusammenschlüssen, ohne den Anspruch einer strengen wettbewerblichen Prüfung aufzugeben. Entscheidend wird die konkrete Anwendung der Leitlinien in der Entscheidungspraxis der Kommission sein.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Punkte:

  • Größe, Skalierung und Konsolidierung: Industrielle Größe und Skalierung werden ausdrücklich als potenziell wettbewerbsfördernd anerkannt, etwa im Hinblick auf globale Wettbewerbsfähigkeit oder die Tragfähigkeit von Innovationsrisiken. Wettbewerbsfördernde Skalierung wird dabei von wettbewerbsschädlicher Marktmacht abgegrenzt.

  • Resilienz und Sicherheit: Aspekte wie die Resilienz von Lieferketten, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen sowie der Zugang zu kritischen Inputs und die Verringerung strategischer Abhängigkeiten werden erstmals als relevante positive Faktoren in die Fusionskontrollprüfung einbezogen.

  • Wettbewerbsparameter: Die Leitlinien lösen sich von einer primär preisbezogenen Betrachtung. Nicht‑preisliche Parameter wie Qualität, Auswahl, Innovationsfähigkeit, Investitionen, Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit, Datenschutz und Versorgungssicherheit werden ausdrücklich als relevante Wettbewerbsdimensionen anerkannt.

  • Effizienzgewinne („Theory of benefit“): Effizienzgewinne sollen künftig stärker berücksichtigt werden, einschließlich dynamischer Effekte mit langfristigen Innovations- oder Investitionswirkungen. Die bisherigen Voraussetzungen (Verifizierbarkeit, Fusionsspezifität, Vorteil für Verbraucher) bleiben bestehen.

  • Innovation Shield: Neu eingeführt wird ein Safe‑Harbour‑Ansatz für bestimmte Übernahmen kleiner innovativer Unternehmen, der Start‑up‑Akquisitionen unter definierten Voraussetzungen erleichtern soll.

  • Marktmachtanalyse: Die Kommission betont, dass Marktanteile und Konzentrationskennzahlen allein nicht immer aussagekräftig sind, und bezieht zusätzliche innovations- und investitionsbezogene Faktoren in die Bewertung des „dynamischen Wettbewerbspotenzials“ ein.

  • Schadenstheorien: Gleichzeitig werden die Leitlinien um detaillierte – teilweise neue – Schadenstheorien ergänzt, u.a. zu Innovations- und Investitionshemmnissen, Marktabschottung, Netzwerkeffekten, Datenzugang sowie Marktmacht auf Arbeitsmärkten (Monopsonie).