Beihilfenrecht: Acht Mitgliedstaaten wollen Reform der Definition der „Unternehmen in Schwierigkeiten“

EU Kommission Beihilfenpolitik Unternehmen in Schwierigkeiten Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen AGVO

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9630-2026-INIT/en/pdf

 

Eine Gruppe von acht Mitgliedstaaten – angeführt von den Niederlanden und unterstützt von Tschechien, Deutschland, Lettland, Luxemburg, Polen, der Slowakei und Spanien – hat im Vorfeld des Wettbewerbsfähigkeitsrates (28. Mai 2026) eine Überarbeitung der Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten („Undertakings in Difficulty“, UID) im EU‑Beihilferecht gefordert.

 

Ausgangspunkt ist die laufende Revision des Beihilferahmens, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), aber auch der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbehilfen. In einer gemeinsamen Note vom 27. Mai kritisieren die Staaten, dass die derzeitige UID‑Definition in ihrer praktischen Anwendung zu systematischen Fehlanreizen und Fehlklassifizierungen führe. Nach Auffassung der unterzeichnenden Regierungen hat die bestehende Definition „unbeabsichtigte Folgen“ für bestimmte Unternehmensgruppen, insbesondere für KMU, Start-ups, Scale-ups, technologieintensive Unternehmen und Sozialunternehmen. Diese würden häufig formell als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ eingestuft, obwohl sie über erhebliche Wachstums- und Innovationspotenziale verfügten.

 

Als zentraler Punkt wird hervorgehoben, dass junge und wachstumsorientierte Unternehmen trotz nachweisbarer Kapitalmarktfähigkeit – etwa durch die Einwerbung von quasi‑Eigenkapital – unter die UID‑Kriterien fallen können. Dies verzerrt aus Sicht der Mitgliedstaaten die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Zudem wird auf den administrativen Aufwand verwiesen: Die aktuellen Regeln verursachten sowohl für Unternehmen als auch für Behörden „unnötige Komplexität“. Eine Anpassung der UID‑Definition müsse zudem dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, Innovation zu fördern und die strategische Autonomie der EU zu sichern. Darüber hinaus wird eine Vereinfachung der administrativen Verfahren angestrebt.

 

Im Zentrum der Vorschläge steht insbesondere:

 

  • Einbeziehung von quasi‑Eigenkapital in die Bewertung der finanziellen Situation eines Unternehmens, um moderne Finanzierungsstrukturen besser abzubilden;

 

  • Vermeidung von Fehlklassifizierungen, die dazu führen, dass wirtschaftlich tragfähige Unternehmen als förderunfähig gelten;

 

  • Verbesserung der Proportionalität und Zweckmäßigkeit der Regeln, insbesondere im Hinblick auf junge, wachstumsorientierte Unternehmen sowie soziale Unternehmen.