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EU-Arbeitsprogramm für 2026: Fokus auf Souveränität und Binnenmarkt

EU Kommission Arbeitsprogramm 2026 Wettbewerb Kartellrecht Fusionskontrolle

Commission work programme 2026 – European Commission

 

Am 21. Oktober 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 unter dem Leitmotiv „Europas Moment der Unabhängigkeit“. Angesichts globaler Unsicherheiten und geopolitischer Spannungen betont die Kommission die Notwendigkeit, Europas Eigenständigkeit zu stärken. Ziel ist es, die europäische Zukunft aktiv zu gestalten – insbesondere durch die Förderung der Industrie, die Unterstützung von Start-ups und KMU sowie durch eine Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen.

 

Ein zentrales rechtspolitisches Vorhaben ist die umfassende Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts. Die Kommission bekräftigt ihr Ziel, dessen volles Potenzial bis zum Jahr 2028 auszuschöpfen. Bereits in der Rede zur Lage der Union am 10. September 2025 hatte Präsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, eine „Single Market Roadmap“ vorzulegen. Diese soll sich auf die Bereiche Kapitalmärkte, Dienstleistungen, Energie, Telekommunikation sowie das sogenannte 28. Regime konzentrieren. Zudem wird die Einführung einer fünften Grundfreiheit – für Wissen und Innovation – angestrebt, die über den Europäischen Forschungsraum (ERA) realisiert werden soll.

 

Ankündigungen im Bereich des Wettbewerbsrechts

 

Im Bereich des Wettbewerbsrechts plant die Kommission eine Aktualisierung der Leitlinien zur Bewertung von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontroll-Leitlinien). Ziel ist es, Unternehmen klarere und zeitgemäße Orientierung zu bieten, insbesondere hinsichtlich der Förderung von Innovation, Widerstandsfähigkeit und Investitionen. Gleichzeitig sollen die grundlegenden Prinzipien des Fusionskontrollrechts – der Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher – gewahrt bleiben.

 

Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Verfahrensregeln für Kartellverfahren vorgesehen. Dies betrifft insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sowie die Verordnung (EG) Nr. 773/2004, die die Durchführung von Verfahren nach den Artikeln 101 und 102 AEUV regeln. Diese Reformen sollen die Effizienz und Transparenz der kartellrechtlichen Verfahren verbessern und an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden.

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