Europäische Kommission: Überarbeitung der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen-Leitlinien im Beihilferecht
Konsultationsdokumente: State aid for companies in difficulty – revision of the Rescue & Restructuring guidelines.
Die Europäische Kommission führt bis zum 14. November 2025 eine Konsultation zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten („Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien“, „RuU-LL“) durch. Die aktuellen Leitlinien stammen aus 2014 und laufen Ende 2025 aus. Sie sollen zunächst um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert und anschließend aktualisiert werden. Veröffentlicht wurden ein Fragebogen sowie die Aufforderung zur Stellungnahme.
2020 hat die Kommission im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften eine Evaluierung der derzeitigen Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien durchgeführt. Diese ergab, dass Klarstellungen und Orientierungshilfen zu bestimmten Aspekten erforderlich sein könnten. Außerdem hätten sich der Markt und der geopolitische Kontext seit der Annahme der Leitlinien im Jahr 2014 verändert.
Hintergrund:
In den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Beihilfen für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten – insbesondere auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – als mit den EU-Vorschriften vereinbar angesehen werden können. Die Leitlinien definieren die Voraussetzungen, unter denen solche Beihilfen für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten zulässig sind. Derzeit sind alle Sektoren – mit Ausnahme des Steinkohle-, Stahl- und Finanzsektors – nach den Leitlinien förderfähig. Die Leitlinien unterscheiden drei Arten von Beihilfen: Rettungsbeihilfen, Umstrukturierungsbeihilfen und vorübergehende Umstrukturierungshilfen. Ob ein Unternehmen für eine Förderung infrage kommt, hängt davon ab, ob es die Kriterien der in den Leitlinien definierten Kategorie „Unternehmen in Schwierigkeiten“ erfüllt. Nur Unternehmen, die die Voraussetzungen für eine Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ erfüllen, können nach den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien Beihilfen erhalten. Da die Rentabilität dieser Unternehmen in Frage steht, dürfen sie in der Regel keine anderen Arten von Beihilfen erhalten.
Besonderer Fokus:
Im Rahmen der Überarbeitung bittet die Kommission insbesondere um Rückmeldungen zu folgenden Aspekten:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien auf den bislang ausgeschlossenen Stahlsektor;
- Änderung der Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ insbesondere im Hinblick auf innovative Start-ups mit spezifischen Wachstumsmodellen, um deren Zugang zu anderen Förderinstrumenten (Beihilferegelungen) zu erleichtern;
- Präzisierung einzelner Begriffe des „Unternehmens in Schwierigkeiten“, insbesondere des Begriffs „Eigenmittel“ und seines Zusammenhangs mit dem Eigenkapital und der finanziellen Stabilität von Unternehmen in Schwierigkeiten. Technische Änderungen, die sich aus mehreren Urteilen der EU-Gerichte ergeben haben.