Jahresrückblick des Bundeskartellamts
Bundeskartellamt – Homepage – Jahresrückblick des Bundeskartellamtes 2025
Das Bundeskartellamt zog am 22. Dezember mit seinem Jahresrückblick eine erste Bilanz für das Jahr 2025: So hat die Behörde laut eigenen Angaben in zahlreichen Schlüsselbereichen eingegriffen, um fairen Wettbewerb zu sichern und Marktstrukturen zu überwachen. Im Mittelpunkt hätten die Bekämpfung von Kartellen, die Kontrolle marktbeherrschender Plattformen sowie die Überprüfung kritischer Branchen wie Energie, Mineralöl und Lebensmittelhandel gestanden.
Kartellverfolgung als Kernaufgabe
Auch 2025 sei die Aufdeckung und Ahndung verbotener Absprachen ein Schwerpunkt geblieben. Insgesamt seien Bußgelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro verhängt worden. Grundlage seien unter anderem Hinweise aus dem anonymen Meldesystem gewesen, das sich erneut als wirksames Instrument erwiesen habe. Auf Basis von rund 600 Meldungen sowie weiteren externen Hinweisen habe das Amt neue Verfahren eingeleitet und zehn unangekündigte Durchsuchungen durchgeführt – teilweise in Zusammenarbeit mit internationalen Wettbewerbsbehörden.
Digitalwirtschaft weiter unter Beobachtung
Die großen Plattformunternehmen Apple, Google, Amazon und Meta standen auch 2025 im Fokus der Missbrauchsaufsicht. Bei Apple sei ein Markttest zu vorgeschlagenen Änderungen im App-Ökosystem durchgeführt worden. Amazon habe eine Abmahnung wegen möglicher Preiskontrollmechanismen erhalten. Verfahren gegen Google im Bereich Automotive Services und Kartenplattformen konnten nach Zusagen des Unternehmens abgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt sieht diese Verfahren als entscheidend für faire Wettbewerbsbedingungen an, insbesondere angesichts neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz, die die Marktmacht großer Plattformen weiter verstärken könnten. Die Behörde werde auch künftig neue Technologien und Marktentwicklungen aufmerksam begleiten und konsequent gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen.
Energiepreisbremsen und Mineralölmärkte
Die Überprüfung der Energiepreisbremsen habe zur Rückführung von rund 200 Millionen Euro an den Bundeshaushalt geführt. Die Mehrheit der geprüften Unternehmen habe sich aber regelkonform verhalten Im Mineralölsektor hat das Amt eine umfassende Untersuchung abgeschlossen und ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet, um strukturelle Wettbewerbsprobleme im Kraftstoffgroßhandel zu adressieren. Dieses Instrument ermöglicht es der Behörde, erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen auch dann zu prüfen und abzustellen, wenn kein konkreter Rechtsverstoß festgestellt wurde.
Missbrauchsaufsicht in Schlüsselbranchen
Neben Energie- und Telekommunikationsmärkten hat das Amt den durch eine hohe Konzentration geprägten Lebensmitteleinzelhandel überwacht. Verfahren gegen Coca-Cola und die Edeka-Gruppe sollen klären, ob Rabatt- und Konditionenpraktiken den Wettbewerb einschränken. Zudem prüft die Behörde Vorgaben zur Preisgestaltung bei Temu sowie mögliche Behinderungen des Markteintritts von 1&1 durch Vodafone und Vantage Towers.
Fusionskontrolle
Rund 900 Zusammenschlussvorhaben seien geprüft worden, die meisten jedoch im Vorprüfverfahren freigegeben worden. Eine geplante Übernahme von drei Schlachthöfen durch die Tönnies-Gruppe sei wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken untersagt worden. Darüber habe die Behörde die Rethmann-Gruppe verpflichtet, auch Zusammenschlüsse unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen für drei Jahre anzumelden, um künftige Wettbewerbspotenziale zu sichern.
Vergaberecht und Wettbewerbsregister
Die Vergabekammern des Bundes hätten etwa 130 Nachprüfungsanträge bearbeitet, vor allem bei großen Infrastrukturprojekten. Das Wettbewerbsregister sei intensiv genutzt worden: Täglich seien rund 1100 Abfragen erfolgt. Insgesamt seien etwa 27.000 Eintragungen verzeichnet worden. In 21 Fällen seien Löschungen nach erfolgreicher Selbstreinigung genehmigt worden.
