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Prioritäten der dänischen EU-Präsidentschaft in der Wettbewerbspolitik

EU Präsidentschaft Dänemark Prioriäten Fusionskontrolle

Programme of the Danish EU Presidency

 

Seit 1. Juli hat Dänemark bis zum 31. Dezember 2025 die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union inne. Unter dem Motto „A strong Europe in a changing world“ will sich der dänische Ratsvorsitz für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und grünes Europa einsetzen.

 

Demnach will sich die dänische EU-Ratspräsidentschaft für eine starke und entschlossene EU einsetzen, die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und für die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit übernimmt. Auch sei die grüne Transformation für den Aufbau eines sichereren und wettbewerbsfähigeren Europas unerlässlich. Das Programm betont, dass die Stärke der EU u. a. in der europäischen Einheit, einem soliden wirtschaftlichen Fundament, stabilen Demokratien und sozial ausgewogenen Gesellschaften liege. Es gelte, diese Stärke weiter auszubauen und zu nutzen, um sowohl europäische Interessen als auch die internationale Rechtsordnung zu fördern und zu verteidigen.

 

In wirtschaftlicher Hinsicht möchte sich die dänische Präsidentschaft auf Bürokratieabbau und eine bessere Rechtsetzung in der EU konzentrieren, eine Industriepolitik vorantreiben, den grünen Wandel, Investitionen und Technologieentwicklung in ganz Europa fördert. Bei kritischen Technologien wie künstlicher Intelligenz, Quanten-, Bio- und Raumfahrttechnologie soll die europäische Innovationslücke geschlossen werden. Die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für exzellente Forschung und Innovation habe Priorität.

 

Wettbewerbspolitik

 

Das Programm enthält nur wenige Aussagen zur Wettbewerbspolitik:

 

„In competition policy, the Presidency will steer discussions on the Commission’s future state aid rules for social and affordable housing. To safeguard competition, the focus will be on closing merger loopholes effectively and efficiently.” (S. 32)

 

Die Referenz zu den “Lücken in der Fusionskontrolle“ bezieht sich auf das Kernanliegen der EU-Kommission nach der vom EuGH (Rechtssache Illumina/Grail) gekippten Praxis, im Verweisungswege (Art. 22 FKVO), sog. „Killer-Akquisitionen“ prüfen und ggf. verhindern zu können, also den Erwerb von kleinen Unternehmen mit dem primären Ziel, deren Wettbewerbspotenzial nicht auszunutzen, um sich selbst als Erwerber vor Wettbewerbsdruck zu schützen. Diese Probleme sollen nun anscheinend auch nach dem Willen der dänischen Ratspräsidentschaft einer Lösung auf EU-Ebene zugeführt werden. Näheres – ob dies möglicherweise in Form eines Transaktionsschwellenwerts oder in Gestalt einer „Call in“-Befugnis zugunsten der Kommission zum Tragen kommen soll – ist nicht bekannt.

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