Ribera zur Reform der Fusionskontrollleitlinien
Redetext: Dynamic Effects in Merger Control
Die Europäische Kommission will die neuen Fusionskontrollleitlinien noch vor Ende 2026 verabschieden. Dies kündigte die für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera am 7. September 2026 auf der OECD-Konferenz „Modernising merger control for an evolving world“ in Paris an. Die Leitlinien sollen die Fusionskontrolle an veränderte wirtschaftliche und geopolitische Rahmenbedingungen anpassen, ohne die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts abzuschwächen (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 08.05.2026 – Entwurf EU-Fusionskontrollleitlinien – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung).
Ribera zufolge sei der im April 2026 veröffentlichte Leitlinienentwurf in der öffentlichen Konsultation auf eine breite und differenzierte Resonanz gestoßen. Sie verwies insbesondere auf den technologischen Wandel, die Entwicklung künstlicher Intelligenz, die Dekarbonisierung sowie geopolitische Spannungen und wachsende Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von Lieferketten. Diese Veränderungen wirkten sich auf Märkte, Geschäftsmodelle und die Beurteilung von Zusammenschlüssen aus. Unternehmen seien zugleich auf vorhersehbare und stabile Regeln angewiesen.
Ein Schwerpunkt ihrer Rede lag auf dem Verhältnis von Größe, Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit. Größenvorteile könnten Unternehmen helfen, zu investieren, Innovationen voranzutreiben und auf internationalen Märkten zu bestehen. Größe sei jedoch kein eigenständiges Ziel und auch keine Erfolgsgarantie. Eine pauschale Erleichterung von Zusammenschlüssen würde nach Auffassung Riberas weder die europäische Wettbewerbsfähigkeit sichern noch den Interessen von Verbrauchern und Unternehmen dienen. Erforderlich sei vielmehr Größe dort, wo sie Investitionen und Innovationen ermögliche, und Wettbewerb dort, wo er die hierfür notwendigen Anreize schaffe.
Auch zwischen Wettbewerbspolitik und ökologischem Wandel sah Ribera keinen Gegensatz. Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung könnten Innovationen auslösen, Investitionen in saubere Technologien fördern und zu effizienteren Produktionsverfahren führen. Im Rahmen der Fusionskontrolle müssten geltend gemachte Umweltvorteile jedoch tatsächlich existieren, überprüfbar sein, durch den Zusammenschluss hervorgerufen werden („merger-specific“) und den Verbrauchern zugutekommen. Die bloße Verringerung der Produktion könne nicht als solche als fusionsbedingte Nachhaltigkeitseffizienz anerkannt werden. Zudem solle das Verbraucherwohl nicht durch politische Ziele ersetzt werden. Anzuerkennen sei jedoch, dass Resilienz, Versorgungssicherheit und grüne Innovation Bestandteile langfristigen Verbraucherwohls und der Qualität von Märkten sein könnten. Die Prüfung solle weiterhin auf objektiven Kriterien und belastbarer ökonomischer Evidenz beruhen.
Besonders hervorgehoben hat Ribera den im Entwurf vorgesehenen „Innovation Shield“. Dieser soll eine schnellere Freigabe von Zusammenschlüssen innovativer Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten ermöglichen, sofern keine wettbewerblichen Bedenken bestehen. Damit sollen insbesondere Start-ups und innovative Unternehmen größere Vorhersehbarkeit erhalten, wenn sie eine Übernahme zur Finanzierung ihrer weiteren Entwicklung in Betracht ziehen.
Als weiteren Baustein nannte Ribera die stärkere Berücksichtigung von Effizienzvorteilen im Rahmen einer „Theory of Benefit“. Die Kommission wolle frühzeitig und ernsthaft mit den Unternehmen über mögliche Vorteile eines Zusammenschlusses sprechen. Zugleich müssten in die Zukunft gerichtete Vorteile durch glaubhafte und überprüfbare Belege untermauert werden. Dies gelte insbesondere für behauptete Vorteile aufgrund größerer Skalierung, zusätzlicher Innovationen oder verbesserter Nachhaltigkeit.
Auf Grundlage der Konsultation werde die Kommission den Entwurf weiter präzisieren. Erstens solle deutlicher erläutert werden, welche Rolle Resilienz in der Wettbewerbsanalyse spielen kann. Maßgeblich sei dabei nicht die Widerstandsfähigkeit eines einzelnen Unternehmens, sondern die Resilienz der europäischen Märkte. Die Prüfung bleibe auf die Auswirkungen im betroffenen Markt gerichtet und erfolge unabhängig davon, wo die beteiligten Unternehmen ihren Sitz haben.
Zweitens wolle die Kommission klarer darstellen, unter welchen Voraussetzungen eine größere Unternehmensgröße den Wettbewerb im Binnenmarkt fördern oder beeinträchtigen könne. Die Bewertung solle auf einer einzelfallbezogenen ökonomischen Analyse beruhen. Drittens wolle die Kommission klarere Grenzen für die Bewertung dynamischer Fusionseffekte ziehen und insbesondere den „Innovation Shield“ klarer und praktisch anwendbar ausgestalten. Viertens seien konkretere Hinweise dazu vorgesehen, wie Unternehmen Effizienzvorteile nachweisen können. Geplant seien unter anderem Erläuterungen zu geeigneten Beweismitteln, zur Darstellung und Substantiierung entsprechender Vorbringen sowie zur möglichen Überprüfung von Effizienzbehauptungen bei Marktteilnehmern. Als Beispiel für eine bereits praktizierte frühzeitige Erörterung von Effizienzen führte Ribera die jüngste Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Airbus und Air France im Bereich von Komponenten an.
Ulrike Suchsland
