12. GWB-Novelle: Antrag von Bündnis90/Die Grünen
BT-Drucksache: https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108395.pdf
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 6. Oktober 2026 den Antrag „Fair und stark – Für ein Wettbewerbsrecht, das Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt“ vorgelegt (BT-Drs. 21/8395. Darin fordert sie, die laufende 12. GWB-Novelle um weitergehende Regelungen zur Marktstrukturkontrolle, zum Verbraucherschutz und zur Nachhaltigkeit zu ergänzen. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass die zunehmende Konzentration wirtschaftlicher Macht höhere Preise begünstige und insbesondere kleinere Unternehmen, Selbstständige sowie Verbraucher belaste. Der Regierungsentwurf enthalte zwar positive Elemente wie das geplante Vergabescreening, schaffe nach Auffassung der Grünen aber zugleich neue Schutzlücken, insbesondere in der Fusionskontrolle.
Verschärfung des § 32f GWB
Die Grünen wollen die Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts nach Sektoruntersuchungen noch weiter ausweiten. Die Hürden für strukturelle Maßnahmen bis hin zur Entflechtung als letztem Mittel sollen gesenkt und die Auskunfts- und Datenzugriffsrechte des Amtes präzisiert werden. Maßnahmen nach § 32f Abs. 3 GWB sollen auch gegen Unternehmen möglich sein, die einen Markt beeinflussen, ohne dort selbst im engeren Sinne tätig zu sein.
Keine pauschale Anhebung der Fusionskontrollschwellen
Die im Regierungsentwurf vorgesehene Erhöhung der Umsatzschwellen lehnt die Fraktion ab. Sie befürchtet, dass problematische Zusammenschlüsse auf kleinteiligen und regionalen Märkten, etwa bei Arztpraxen oder Bäckereien, nicht mehr erfasst werden. Auch die Einschränkung der Anmeldepflicht nach einer vereinfachten Anzeige soll zurückgenommen oder zumindest die Prüfungsfrist des Bundeskartellamts verlängert werden.
Bei der materiellen Prüfung sollen außerdem das Schadenspotenzial auf sämtlichen betroffenen Märkten und Marktstufen sowie vertikale Markt- und Nachfragemacht stärker berücksichtigt werden. Parallel soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine strengere Fusionskontrolle einsetzen.
Ministererlaubnis und Vorteilsabschöpfung
Im Ministererlaubnisverfahren soll der Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Lehnt dieser die Zustimmung ab, soll eine Ministererlaubnis nur mit Zustimmung der Bundesregierung erteilt werden können.
Zudem soll die Vorteilsabschöpfung erleichtert werden. Kartellbehörden und anspruchsberechtigte Verbände sollen nicht mehr nachweisen müssen, dass das betroffene Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Mehr Befugnisse im Verbraucherschutz
Bei erheblichen, dauerhaften oder wiederholten Verstößen insbesondere gegen das UWG oder das AGB-Recht soll das Bundeskartellamt künftig ermitteln, Verstöße abstellen, Rückerstattungen anordnen und Sanktionen verhängen können. Verbraucherverbände sollen die Einleitung von Ermittlungen beantragen sowie Anhörungs- und Beteiligungsrechte erhalten. Ihre eigene Rechtsdurchsetzung soll dadurch ergänzt, nicht ersetzt werden. Darüber hinaus soll der institutionelle Verbraucherschutz finanziell gestärkt werden. Die Finanzierung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den in den Bundeshaushalt geflossenen Kartellbußen und abgeschöpften Vorteilen stehen.
Nachhaltigkeit und weitere sektorale Instrumente
Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Externalisierung ökologischer und sozialer Kosten sollen ausdrücklich im Wettbewerbsrecht, insbesondere in der Missbrauchskontrolle, berücksichtigt werden. Daneben fordert die Fraktion transparentere Verbraucherinformationen und einen stärkeren Schutz vor Greenwashing und irreführender Umweltwerbung.
Ferner soll geprüft werden, ob die besondere Missbrauchskontrolle der Energiewirtschaft auf weitere Sektoren, etwa den Lebensmittelbereich, übertragen werden kann.
Medienvielfalt und institutionelle Ausstattung
Bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts sollen die besonderen medienrechtlichen Verpflichtungen von Rundfunkveranstaltern stärker berücksichtigt werden. Die Regelungen für Rundfunk, audiovisuelle Medien und Presse sollen auf Kohärenz überprüft und der Wettbewerbsdruck digitaler Plattformen bei der Abgrenzung von Werbemärkten stärker einbezogen werden.
Zur Umsetzung der vorgeschlagenen Erweiterungen sollen das Bundeskartellamt und die Monopolkommission personell gestärkt werden. Die Monopolkommission soll insbesondere vergangene Zusammenschlüsse systematischer evaluieren können.
Ulrike Suchsland
