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Beihilfenanzeiger 2025

EU Beihilfenpolitik Scoreboard

Beihilfenanzeiger: Scoreboard – Competition Policy – European Commission

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Pressemitteilung: Mitgliedstaaten konzentrierten sich 2024 – bei insgesamt geringeren Ausgaben – weiterhin auf die zentralen Prioritäten der EU

 

Am 15. Januar 2026 hat die EU-Kommission ihren Beihilfenanzeiger 2025 („Scoreboard“) veröffentlicht, der die staatlichen Ausgaben rückblickend für das Jahr 2024 beleuchtet. Im jährlich erscheinenden Beihilfenanzeiger werden die staatlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten zugunsten des verarbeitenden Gewerbes, des Dienstleistungssektors, der Landwirtschaft und der Fischerei aufgenommen. Ebenfalls erfasst werden Beihilfen für Finanzinstitute im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dagegen bleiben Beihilfen für den Schienenverkehr und für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unberücksichtigt.

 

Aus der diesjährigen Ausgabe des Beihilfenanzeigers geht hervor, dass die Gesamtausgaben zurückgegangen sind. 90 % aller Beihilfen entfielen auf Maßnahmen, die unmittelbar EU‑Prioritäten wie Umweltschutz, Energieeinsparungen, Forschung, Innovation oder regionale Entwicklung unterstützten.

 

Laut EU‑Vizepräsidentin Teresa Ribera zeigt die Datenlage, dass die Mitgliedstaaten ihre Beihilfepolitik weiterhin klar auf die Energiewende, die Dekarbonisierung und die digitale Transformation ausrichten. Umwelt‑ und Energieziele stellten – wie bereits im Vorjahr – die wichtigsten Ausgabenbereiche dar.

 

Die Gesamtausgaben für staatliche Beihilfen gingen 2024 markant auf 168,23 Mrd. Euro zurück (2023: 203,35 Mrd. Euro). Diese Reduktion habe vor allem auf dem weiteren Auslaufen krisenbezogener Beihilferahmen beruht, die während der COVID‑19‑Pandemie und als Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine eingeführt wurden. Trotz geringerer Gesamtmittel investierten die Mitgliedstaaten verstärkt in langfristige Prioritäten:

 

  • Umweltschutz und Energieeinsparungen (insgesamt 68,82 Mrd. Euro; 45 % der prioritätsbezogenen Beihilfen),
  • darunter 30,45 Mrd. Euro für Dekarbonisierung,
  • sowie 27,31 Mrd. Euro für Energieerzeugung und Infrastrukturmodernisierung.

 

Ein Teil der Beihilfen sei im Rahmen des Befristeten Krisen‑ und Transformationsrahmens zur Unterstützung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft eingesetzt worden (3,84 Mrd. Euro). Förderungen seien insbesondere in erneuerbare Energien, industrielle Dekarbonisierung und strategische Industrien geflossen, darunter die Halbleiterfertigung – mit Auszahlungen von 223,87 Mio. Euro (2023) und 352,85 Mio. Euro (2024).

 

Weitere zentrale Förderbereiche:

 

  • Forschung, Entwicklung und Innovation: 14,16 Mrd. Euro
  • Regionale Entwicklung: 13,42 Mrd. Euro
  • IPCEI‑Projekte: 2,62 Mrd. Euro
  • Breitbandausbau: 4,59 Mrd. Euro
  • Landwirtschaft, ländliche Entwicklung: 10,43 Mrd. Euro
  • Fischerei und Aquakultur: 212,87 Mio. Euro

 

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) habe weiter an Bedeutung gewonnen: 69 % aller laufenden Maßnahmen seien darüber umgesetzt worden; einschließlich anderer sektorspezifischer Gruppenfreistellungen seien 87 % aller Maßnahmen und 93 % aller neuen Maßnahmen auf freigestellte Beihilfen entfallen. Da es sich häufig um kleinere Förderinstrumente handelt, machten sie allerdings nur 36 % der Gesamtausgaben aus.

 

Die Krisenbeihilfen sanken 2024 um 67 % auf 16,33 Mrd. Euro. Sie hätten sich vor allem auf die Abfederung der weiterhin bestehenden Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine bezogen.

 

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