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Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des Wettbewerbs zwischen der EU und Großbritannien: Gemeinsame Erklärung

EU UK Kommission Kooperationsabkommen Wettbewerbsrecht

Pressemitteilung: EU-UK Competition Cooperation Agreement

Gemeinsame Erklärungen: UK_EU_Competition_Law_Cooperation.pdf und EUR-Lex – 52025PC0232 – EN – EUR-Lex

 

Am 19. Mai 2025 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich eine Gemeinsame Erklärung über ein gemeinsames Abkommen abgegeben, um ihre Zusammenarbeit zu erweitern und auf die Grundzüge einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft auszuweiten. Die erweiterte Zusammenarbeit stützt sich auf die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, zielt jedoch auf die Schaffung einer neuen strategischen Partnerschaft ab.

 

In der gemeinsamen Vereinbarung wird darauf hingewiesen, dass die Parteien die Verhandlungen über den Entwurf eines Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Bereich des Wettbewerbs abgeschlossen haben. Das Abkommen soll die wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Union und des Vereinigten Königreichs verbessern. Es soll einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten einerseits und der britischen Wettbewerbsbehörde (CMA – Competition and Markets Authority) andererseits bei der Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften aufsetzen. Wichtige Kartell- und Fusionsuntersuchungen sollen gegenseitig zur Kenntnis gebracht werden. Es werden zudem klare Grundsätze für die Zusammenarbeit festgesetzt, dies sich auch auf Untersuchungen beziehen. Für den Austausch vertraulicher Informationen soll weiterhin die Zustimmung des Unternehmens, das die Informationen zur Verfügung stellt, erforderlich sein.

 

Nächste Schritte

Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben. Als nächster Schritt wird der Rat ersucht, einen Beschluss zur förmlichen Unterzeichnung des Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich des Wettbewerbs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich anzunehmen.

 

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