Britische Wettbewerbsaufsicht: Weitere Umsetzung des Digitalmarkt-Regimes

UK Competition and Markets Authority (CMA) Digitalmärkte Strategic Market Status (SMS) Plattformregulierung Wettbewerb Innovation

Mit weiterführenden Links (Verfahrensupdates): Promoting competition and innovation in digital markets – GOV.UK

How the UK’s digital markets competition regime works – GOV.UK

 

Mit neuen Verfahren gegen Microsoft am 16. Oktober 2026 und einer Konsultation zur NFC-Schnittstelle von Apple am 20. Oktober 2026 treibt die britische Competition and Markets Authority (CMA) die Umsetzung ihres Digitalmarkt-Regimes voran. Die aktuellen Schritte zeigen, wie die Behörde ihre neuen Befugnisse nutzt, um Wettbewerb und Innovation in digitalen Märkten zu stärken. Grundlage dafür ist das Regelwerk für Unternehmen mit besonderer Marktmacht, das seit Januar 2025 angewendet wird.

 

Adressaten der Regelungen und Anwendungsbereich

 

Die CMA prüft innerhalb eines gesetzlichen Zeitraums von neun Monaten, ob ein Unternehmen den Status „Strategic Market Status“ (SMS) erhalten soll. Für eine SMS-Einstufung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: ein Umsatz von mehr als 1 Milliarde Pfund im Vereinigten Königreich oder mehr als 25 Milliarden Pfund weltweit, erhebliche und verfestigte Marktmacht in einer digitalen Tätigkeit sowie eine strategisch bedeutende Marktstellung. Die Behörde bewertet dabei in einer vorausschauenden Fünfjahresanalyse, ob ein Unternehmen dauerhaft über starken Markteinfluss verfügt. Strategische Bedeutung liegt beispielsweise vor, wenn eine große Zahl anderer Unternehmen auf die jeweilige digitale Dienstleistung angewiesen ist, ein Anbieter seine Marktmacht auf weitere Märkte ausdehnen kann oder erheblichen Einfluss auf das Verhalten anderer Marktteilnehmer ausübt. SMS-Untersuchungen folgen einem festgelegten Verfahren mit Einleitung, Konsultationsphasen, vorläufiger Entscheidung und endgültigem Beschluss innerhalb von neun Monaten.

 

Wird ein Unternehmen als SMS-Unternehmen eingestuft, kann die CMA zwei zentrale Instrumente einsetzen. Erstens kann sie sogenannte Conduct Requirements festlegen. Dabei handelt es sich um maßgeschneiderte Verhaltensanforderungen, die faire Geschäftsbedingungen, offene Wahlmöglichkeiten sowie Vertrauen und Transparenz fördern sollen. Zweitens kann die Behörde Pro-Competition Interventions durchführen. Diese wettbewerbsfördernden Eingriffe kommen zum Einsatz, wenn konkrete Wettbewerbsprobleme festgestellt werden. Die CMA nennt als Beispiele einen einfacheren Datentransfer zwischen Anbietern oder Anforderungen an die Interoperabilität digitaler Dienste.

 

Nach Einschätzung der Behörde erleichtern solche Maßnahmen Innovationen und verbessern die Chancen neuer Marktteilnehmer. Aktuelle Verfahren gegen Microsoft im Bereich Business Software und Cloud-Dienste sowie gegen Apple bei mobilen Plattformen zeigen, wie diese Instrumente inzwischen praktisch angewendet werden.

 

Zusätzlich sieht das Regime besondere Meldepflichten für SMS-eingestufte Unternehmen vor. Geplante Übernahmen mit Bezug zum Vereinigten Königreich und einem Transaktionswert von mindestens 25 Millionen Pfund müssen der CMA vor ihrem Abschluss gemeldet werden. Bestehen wettbewerbliche Bedenken, kann die Behörde ein reguläres Fusionskontrollverfahren einleiten. Aus Sicht der CMA verbessert dieser Mechanismus die Transparenz in digitalen Märkten und ermöglicht ein früheres Eingreifen bei potenziell problematischen Zusammenschlüssen. Die Behörde verweist darauf, dass viele digitale Märkte von wenigen großen Plattformen geprägt seien und Übernahmen deshalb erhebliche Auswirkungen auf Innovation und Wettbewerb haben könnten.

 

Die CMA hebt hervor, dass zahlreiche Fragestellungen in digitalen Märkten grenzüberschreitenden Charakter haben. Deshalb arbeitet sie mit nationalen und internationalen Regulierungsbehörden zusammen und überprüft fortlaufend die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen. Nach Auffassung der Behörde schafft das Regime einen Rahmen, der Wettbewerb in schnelllebigen digitalen Märkten stärkt und gleichzeitig Investitionen sowie Innovation ermöglicht. Die Einstufung richtet sich ausschließlich an die größten Digitalunternehmen und wird nach spätestens fünf Jahren erneut überprüft.

 

                                                                                                                                                                         Ulrike Suchsland