Evaluierung des Digital Markets Act

EU EU-Kommission Plattformökonomie Gatekeeper Digital Markets Act Evaluierung

PM: Überprüfung zeigt: Gesetz über digitale Märkte nach wie vor zweckmäßig und hat positive Auswirkungen

 

Bericht: DMA Review Report_COM_2026_178_1_EN.pdf

 

Arbeitsunterlage: DMA Review – Staff Working Document | Digital Markets Act (DMA)

 

Die Europäische Kommission hat am 28. April 2026 den Bericht über die Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) veröffentlicht. Die Evaluierung erstreckt sich auf die ersten beiden Jahre der Anwendung des DMA und erfolgt auf Grundlage der in der Verordnung vorgesehenen regelmäßigen Überprüfungspflicht. Sie bestätigt den DMA als zentrales Instrument der europäischen Digitalregulierung. Sie wird von einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen begleitet.

 

Wesentliche Schlussfolgerungen der EU-Kommission

 

Die Kommission bescheinigt dem DMA insgesamt eine positive Resonanz sowie messbare Wirkungen auf Nutzer, Unternehmen und die Marktstruktur digitaler Ökosysteme. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass der DMA weiterhin „fit for purpose“ sei und seine zentralen regulatorischen Ziele (Fairness und Bestreitbarkeit digitaler Märkte) grundsätzlich erreicht habe. Ein gesetzgeberischer Änderungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. Vielmehr liegt der Schwerpunkt nach Auffassung der Kommission auf der konsequenten und kohärenten Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens.

 

Nach Darstellung der Kommission hat der DMA in verschiedenen Bereichen zu konkret überprüfbaren Verbesserungen geführt:

 

  • Datenportabilität: Nutzer können ihre Daten beim Wechsel zwischen Diensten und Endgeräten effektiver übertragen.

  • Wahlfreiheit bei Voreinstellungen: Alternative Suchmaschinen und Webbrowser werden zunehmend aktiv als Standardoptionen gewählt.

  • Kontrolle über personenbezogene Daten: Nutzer erhalten eine reale Entscheidungsbefugnis darüber, ob Gatekeeper personenbezogene Daten dienstübergreifend kombinieren dürfen; unzulässigem Profiling wird damit wirksamer begegnet.

 

Die Evaluierung bestätigt nach Ansicht der Kommission auch, dass der DMA zur Öffnung bislang abgeschlossener Gatekeeper‑Ökosysteme beigetragen und neue Wettbewerbschancen eröffnet habe:

 

  • Hersteller vernetzter Geräte (z. B. Wearables, Kopfhörer) profitierten von erweiterter Interoperabilität mit Gatekeeper‑Betriebssystemen.

  • Alternative App‑Stores hätten infolge der Öffnung mobiler Betriebssysteme für Drittanbieter eingeführt werden können.

  • Neue Messaging‑Dienste seien aufgrund der Interoperabilitätsverpflichtungen in den Markt eingetreten.

  • Alternative Browser‑ und Suchdienste gewönnen an Marktsichtbarkeit und Akzeptanz.

 

Mit Blick auf strukturelle Marktverschiebungen identifiziert die Kommission Cloud‑Computing‑Dienste und künstliche Intelligenz als strategische Schwerpunktbereiche der künftigen DMA‑Durchsetzung. Ziel sei es, auch hier frühzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang seien bereits Maßnahmen zur Interoperabilität von Cloud‑ und KI‑Diensten sowie zur Weitergabe von Suchdaten angestoßen worden, ohne jedoch den bestehenden Rechtsrahmen erweitern zu müssen.

 

Die Evaluierung unterstreicht ferner die Bedeutung vereinfachter und effizienterer Verfahren, höherer Transparenz in Durchsetzungs‑ und Dialogprozessen, verbesserter Methoden zur Wirkungsanalyse des DMA sowie eines kontinuierlichen Monitorings neuer digitaler Trends und Geschäftsmodelle. Diese Elemente sollen nach Auffassung der Kommission dazu beitragen, die Ziele des DMA auch ohne gesetzliche Anpassungen weiter zu unterstützen.