Scroll Top

Monopolkommission: Sektorgutachten Schienennetz Bahn

D Monopolkommission Sondergutachten Bahn Sondervermögen Infrastruktur Strukturelle Entflechtung

Volltext: 10 Sektorgutachten Bahn_2025.pdf

Pressemitteilung

 

Die Monopolkommission hat am 13. Juni 2025 ihr 10. Sektorgutachten „Bahn 2025: Sondervermögen Schiene: Jetzt die Weichen richtig stellen!“ zur Wettbewerbssituation in der Eisenbahninfrastruktur veröffentlicht und darin unter anderem Vorschläge zur Umsetzung des geplanten Sondervermögens Infrastruktur zur Modernisierung des deutschen Schienennetzes vorgelegt.

 

Die Monopolkommission stellt fest, dass sich die Eisenbahninfrastruktur in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, was einen effizienten Betrieb auf der Schiene verhindere und sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs auswirke. Aus Sicht der Monopolkommission bedarf es grundlegender, struktureller Veränderungen, damit das Sondervermögen wettbewerbsorientiert und kosteneffizient im Schienennetz ankommen könne. Die wesentlichen Empfehlungen der Monopolkommission sind:

 

  • Zweckgebundene Mittel für Modernisierung und Digitalisierung: Die Bundesregierung sollte das Sondervermögen für die Schiene ausschließlich für zukunftsgerichtete Maßnahmen verwenden. Dafür bedürfe es klarer Ziele, wettbewerblicher Vergabeprozesse und struktureller Reformen. Neben der Modernisierung des Schienennetzes sollte die Bundesregierung besonders die Digitalisierung von Abläufen und der Infrastruktur vorantreiben. Durch eine höhere Effizienz bei den Abläufen verringerten sich die Trassenpreise für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit die Ticketpreise.
  • Transparenz und fachkompetente Kontrolle: Eine Steuerungs- und Monitoringstelle sollte die Finanzflüsse kontrollieren. Die Monopolkommission tritt auch dafür ein, dass der Bund und nicht die DB AG über die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen entscheiden sollte.
  • Strukturelle Entflechtung: Die Monopolkommission wiederholt ihre langjährige Forderung, Netz und Betrieb der Bahn eigentumsrechtlich voneinander zu trennen. In der Zwischenzeit dürfe es nicht zu Quersubventionierungen in andere Bereiche kommen. Daher sollten die bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge zwischen der DB AG und der DB InfraGO AG gekündigt werden. Sämtliche Zuständigkeiten für die Infrastruktur sollten bei der DB InfraGO AG angesiedelt werden.
  • Vorübergehende Absenkung der Eigenkapitalverzinsung bei der DB InfraGO AG, um die Trassenpreise abzubremsen. Zu hohe Trassenpreise seien eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors; sie erschwerten auch das Wachstum der Wettbewerber und verhindere Markteintritte. Vorübergehend solle daher an einer Trassenpreisförderung festgehalten werden.

Richtige Anreizsetzung für eine bessere Verteilung der Verkehre auf das Netz für eine höhere Qualität und Pünktlichkeit in der Eisenbahninfrastruktur. Auch sollte sich das Erreichen wesentlicher Kennzahlen, z. B. Pünktlichkeit, auf die Vergütung des Managements auswirken.

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.