Neuer Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

EU EU-Kommission Wettbewerbspolitik Beihilferecht AGVO

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Neufassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die einen großen Teil staatlicher Beihilfen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der Kommission ausnimmt. Die derzeit geltende AGVO läuft Ende 2026 aus. Die Kommission möchte bis dahin eine neue Fassung vorlegen.

 

Nachdem Anfang 2026 ein erster Entwurf konsultiert worden war, liegt inzwischen eine überarbeitete Fassung vor, zu der die Mitgliedstaaten Stellung nehmen können (vgl. zum ersten Entwurf FIW-Artikel vom 03.03.2026: Beihilferecht: Neuentwurf der AGVO – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung).

 

Der neue Entwurf sieht Änderungen in zahlreichen Beihilfebereichen vor. Ein Schwerpunkt liegt auf der Anpassung finanzieller Schwellenwerte, die in vielen Fällen aufgrund der zwischenzeitlichen Inflation angehoben werden sollen. Im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation betrifft dies unter anderem die Förderhöchstbeträge für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Zudem enthält der Entwurf erstmals eine eigenständige Kategorie der „angewandten Forschung“.

 

Überarbeitet wurden auch die Regelungen zu Unternehmen in Schwierigkeiten. Vorgesehen sind zusätzliche Ausnahmen für innovative Start-ups während der ersten Jahre nach ihrer Gründung. Zugleich sollen neue Definitionen für innovative Start-ups und innovative Unternehmen eingeführt werden. Daneben enthält der Entwurf Änderungen bei Steuervergünstigungen nach der Energiesteuerrichtlinie. Diskutiert wird insbesondere, unter welchen Voraussetzungen entsprechende Begünstigungen künftig von der Gruppenfreistellung erfasst werden können.

 

Mehrere Anpassungen betreffen die praktischen Voraussetzungen der Beihilfegewährung. So sieht der Entwurf Erleichterungen für bestimmte Maßnahmen vor, die bereits vor Stellung eines Beihilfeantrags vorgenommen werden. Daneben werden Regelungen zu vereinfachten Kostenansätzen, Forschungsaktivitäten und einzelnen Nachweispflichten überarbeitet. Auch in den Bereichen Umwelt, Energie und Verkehr enthält die überarbeitete Fassung Änderungen. Hierzu gehören Anpassungen bei Umweltbeihilfen, Investitionsbeihilfen für emissionsfreie Fahrzeuge und Infrastrukturvorhaben sowie neue Fördertatbestände im Zusammenhang mit dem europäischen Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Darüber hinaus werden weitere Fördermöglichkeiten für aus Unionsprogrammen finanzierte Maßnahmen und einzelne neue Beihilfekategorien vorgeschlagen.