UK: Überarbeitete Merger Assessment Guidelines
Die britische Competition and Markets Authority (CMA) hat am 3. September 2026 überarbeitete Merger Assessment Guidelines veröffentlicht. Geändert wurde im Wesentlichen der Abschnitt über fusionsbedingte Effizienzen. Die Merger Assessment Guidelines erläutern den materiellen Prüfungsansatz der CMA bei Zusammenschlüssen.
Hintergrund:
Die zuletzt seit März 2021 geltende Fassung hatte die Leitlinien aus dem Jahr 2010 abgelöst. Die damalige Neufassung reagierte insbesondere auf die Digitalisierung, Erkenntnisse aus der Entscheidungspraxis und Ex-post-Evaluierungen sowie auf die Sorge vor einer zu zurückhaltenden Fusionskontrolle in digitalen und dynamischen Märkten. Effizienzeinwände waren bereits 2021 anerkannt. Die CMA betonte jedoch, erwartete Synergien würden häufig nicht vollständig realisiert oder an die Abnehmer weitergegeben. Im Januar 2026 leitete sie daher eine gezielte Überprüfung ihrer Effizienzprüfung ein. Nach einem Aufruf zur Stellungnahme veröffentlichte die CMA am 3. Juni 2026 einen Konsultationsentwurf. Die Konsultation endete am 1. Juli 2026; die endgültige Fassung folgte am 3. September 2026.
Wesentliche Änderungen:
Die CMA unterscheidet weiterhin zwischen „rivalry-enhancing efficiencies“ und „relevant customer benefits“. Erstere stärken die Fähigkeit oder den Anreiz des zusammengeschlossenen Unternehmens, intensiver mit seinen Wettbewerbern zu konkurrieren, und werden bereits bei der Prüfung einer „substantial lessening of competition“ (SLC) berücksichtigt. „relevant customer benefits“ beseitigen eine SLC dagegen nicht, können aber gegen ihre nachteiligen Folgen abgewogen werden, insbesondere bei der Entscheidung über eine Verweisung in Phase 2 und bei der Ausgestaltung von Abhilfemaßnahmen. Sie dürfen auch auf anderen Märkten als dem unmittelbar von der SLC betroffenen Markt eintreten.
Die materiellen Voraussetzungen für wettbewerbsfördernde Effizienzen bleiben unverändert. Sie müssen den Wettbewerb bei den betroffenen Produkten stärken, rechtzeitig eintreten, wahrscheinlich und ausreichend sowie fusionsspezifisch sein und Abnehmern im Vereinigten Königreich zugutekommen. Neu sind vor allem ausführlichere Erläuterungen und Beispiele. Genannt werden Skalenvorteile, geringere Input- und Produktionskosten, Wissenstransfers, Vorteile aus der Verbindung komplementärer Produkte und die Beseitigung doppelter Gewinnaufschläge bei vertikalen Zusammenschlüssen.
Besonderes Gewicht legt die CMA auf dynamische Effizienzen. Ein Zusammenschluss kann den Wettbewerb fördern, wenn er die Fähigkeit oder die Anreize der Unternehmen zu Investitionen, Forschung und Innovation stärkt, etwa durch die Verbindung komplementärer Technologien oder Kenntnisse. Dabei muss nicht immer feststehen, welche konkrete Innovation entstehen wird. Es kann genügen, dass der Zusammenschluss den dynamischen Wettbewerbsprozess stärkt.
Auch längerfristige Effizienzen können berücksichtigt werden. Maßgeblich sind die Investitions- und Innovationszyklen des jeweiligen Marktes; zukünftige Vorteile sind allerdings abzuzinsen und mit dem Zeitpunkt möglicher Wettbewerbsnachteile abzugleichen. Treten die Vorteile erst später ein, kann nach Auffassung der CMA eine zeitlich begrenzte SLC vorliegen, der gegebenenfalls durch Abhilfemaßnahmen begegnet werden kann.
Bei der Fusionsspezifität genügt nicht schon der abstrakte Hinweis auf alternative Möglichkeiten zur Erzielung derselben Vorteile. Die CMA will auch deren praktische Umsetzbarkeit, Kosten, Risiken und wirtschaftliche Rationalität berücksichtigen. Effizienzargumente sollen möglichst bereits in der Anmeldung vorgetragen und durch interne Unterlagen belegt werden.
Verhältnis zur EU-Fusionskontrolle
Die Europäische Kommission hat am 30. April 2026 den Entwurf neuer einheitlicher Fusionskontrollleitlinien veröffentlicht, die die horizontalen Leitlinien von 2004 und die nicht-horizontalen Leitlinien von 2008 ersetzen sollen (vgl. dazu FIW-Bericht vom 08.05.2026 – Entwurf EU-Fusionskontrollleitlinien – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung). Der Entwurf erweitert die Ausführungen zu Innovation, Investitionen, Nachhaltigkeit, Resilienz und längerfristigen dynamischen Effizienzen. Daneben führt er das Konzept einer „theory of benefits“ ein und enthält Vorgaben zur Abwägung von Wettbewerbsnachteilen und Effizienzvorteilen. Die endgültigen Leitlinien sollen im vierten Quartal 2026 verabschiedet werden.
Im Ausgangspunkt bestehen deutliche Parallelen zur EU-Fusionskontrolle. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der britischen Kategorie der „relevant customer benefits“. Die Trennung zwischen wettbewerbsfördernden Effizienzen innerhalb der SLC-Prüfung und sonstigen Kundenvorteilen ist ausgeprägter als im bisherigen EU-Rahmen. Einen weiteren Akzent setzt die CMA beim Verfahren. Sie fordert Unternehmen ausdrücklich auf, Effizienzargumente frühzeitig vorzubringen, und stellt Rückmeldungen zu den erforderlichen Belegen und Analysen in Aussicht. Ob dies zu einer freigabefreundlicheren Entscheidungspraxis führt, bleibt abzuwarten.
CMA und Europäische Kommission bewegen sich damit in eine ähnliche Richtung. Effizienzen sollen früher, differenzierter und insbesondere bei Innovationen und längerfristigen Investitionen realitätsnäher geprüft werden. Die CMA bleibt allerdings enger an die Frage gebunden, ob die Vorteile den Wettbewerb auf dem von der SLC betroffenen Markt stärken oder als gesonderte „relevant customer benefits“ im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Der Entwurf der EU-Leitlinien geht insoweit weiter: Er erfasst neben direkten und dynamischen Effizienzen auch Resilienz- und Nachhaltigkeitsvorteile sowie unter bestimmten Voraussetzungen marktübergreifende und kollektive Vorteile.
Ulrike Suchsland
