Wettbewerbsbehörden zu TSC (Territorial Supply Constraints)

EU EU-Kommission GD Grow Binnenmarkt Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen TSC

Quelle: Politico Pro, France and Germany side with big brands on TSC issue, 11. September 2026.

 

Deutschland und Frankreich haben sich laut Politico in einem gemeinsamen Non-Paper gegen die Schaffung eines neuen europäischen Rechtsinstruments zur Bekämpfung territorialer Angebotsbeschränkungen (Territorial Supply Constraints, TSC) ausgesprochen, wie am 11. September 2026 bekannt wurde. Darunter werden geografische Beschränkungen verstanden, durch die Lieferanten Einzel- und Großhändler daran hindern oder darin beschränken, Waren oder Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten zu beziehen und grenzüberschreitend weiterzuverkaufen. Nach Auffassung der beiden Mitgliedsstaaten sollte die Europäische Kommission vorrangig die bestehenden wettbewerbsrechtlichen Instrumente nutzen und regulatorische Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten abbauen. Das Non-Paper zu TSC wurde im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Kommission zu vorgelegt.

 

Deutschland und Frankreich erkennen an, dass TSC Auswirkungen auf Verbraucher haben können. Sie halten neue spezifische Rechtsvorschriften derzeit jedoch weder für erforderlich noch für verhältnismäßig. Nach ihrer Einschätzung lassen sich ungerechtfertigte Beschränkungen grundsätzlich mit den vorhandenen Instrumenten des europäischen Wettbewerbsrechts verfolgen. Das Non-Paper verweist insbesondere auf das Kartellverbot nach Art. 101 AEUV, das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV und die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung. Auch die bisherige Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und nationaler Wettbewerbsbehörden zeige, dass der bestehende Rechtsrahmen anwendbar sei. Häufige Änderungen des Rechtsrahmens könnten zusätzliche Kosten verursachen, Investitionsentscheidungen erschweren und langfristige Geschäftsbeziehungen belasten. Deutschland und Frankreich sprechen sich daher gegen die von der Kommission zur Diskussion gestellten legislativen Optionen aus.

 

Als verhältnismäßigere Ansätze nennen sie eine Selbstregulierungsinitiative der Marktteilnehmer und Leitlinien für nationale Wettbewerbsbehörden und Unternehmen. Solche Leitlinien könnten klarstellen, welche Verhaltensweisen nach geltendem Recht als ungerechtfertigt anzusehen sind und unter welchen Voraussetzungen Lieferbeschränkungen sachlich begründet sein können. Einen weiteren Schwerpunkt legt das Non-Paper auf Unterschiede bei Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Insbesondere voneinander abweichende nationale Kennzeichnungspflichten könnten grenzüberschreitende Lieferketten erschweren und der Entwicklung einheitlicher Produktgestaltungen entgegenstehen. Die beiden Mitgliedstaaten plädieren deshalb dafür, solche regulatorischen Unterschiede in den hierfür vorgesehenen europäischen Regelungsbereichen abzubauen, anstatt eine Harmonisierung mittelbar über ein neues TSC-Instrument herbeizuführen. Bei Verpackungen seien außerdem unterschiedliche Verbraucherpräferenzen in den nationalen Märkten zu berücksichtigen.

Eine andere Einschätzung hatten die Wettbewerbsbehörden aus Österreich, Belgien, den Niederlanden, Griechenland, Portugal und Tschechien in einem gemeinsamen Schreiben vom 15. Juli 2026 vertreten. Sie sehen insbesondere bei einseitigen Maßnahmen nicht marktbeherrschender Unternehmen eine Lücke im bestehenden Rechtsrahmen und befürworten eine harmonisierte europäische Regelung gegen ungerechtfertigte TSC (näher hierzu der FIW-Artikel vom 21. August 2026 zur Konsultation über Territorial Supply Constraints).

 

Hintergrund

 

Die Europäische Kommission hatte am 28. Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zu möglichen Maßnahmen gegen ungerechtfertigte territoriale Angebotsbeschränkungen eingeleitet. Nach der Veröffentlichung sämtlicher EU-Sprachfassungen wurde die ursprünglich auf zwölf Wochen angelegte Konsultationsfrist neu in Gang gesetzt. Sie läuft bis zum 29. September 2026. Neben Selbstregulierung und Leitlinien prüft die Kommission gesetzliche Ansätze, die entweder an die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Abnehmers anknüpfen oder bestimmte Praktiken unter Berücksichtigung möglicher Rechtfertigungsgründe untersagen könnten. Bereits vom 5. März bis zum 24. April 2026 hatte sie eine Sondierung durchgeführt (siehe hierzu auch den FIW-Artikel vom 16. März 2026 zu Territorial Supply Constraints und vom 21.08.2026:- Konsultation zu TSC (Territorial Supply Constraints) – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung).

 

Die Initiative ist Teil der Binnenmarktstrategie der Kommission und wird von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) vorangetrieben. TSC sind Praktiken, durch die bestimmte Hersteller den Einzel- oder Großhandel daran hindern oder darin beschränken, Waren in einem Mitgliedstaat zu beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat weiterzuverkaufen. Als Beispiele gelten Verpflichtungen zum Bezug über nationale Vertriebsgesellschaften, Beschränkungen grenzüberschreitender Lieferungen oder unterschiedliche Verpackungen und Produktvarianten, die einen Weiterverkauf in anderen Mitgliedstaaten erschweren. Nach Auffassung der Kommission können solche Praktiken die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränken und zu Preisunterschieden bei Konsumgütern innerhalb der EU beitragen.

 

                                                                                                                                                                                                                  Ulrike Suchsland