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EP-Wettbewerbsbericht (Entwurf): unabhängige EU-Wettbewerbsbehörde gefordert

EU Wettbewerbspolitik EU-Parlament EU-Kommission DMA Fusionskontrolle Beihilferecht

Berichtsentwurf: PR_INI

 

Der am 23. Februar 2026 dem federführenden dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) vorgelegte Entwurf des jährlichen Wettbewerbsberichts des Europäischen Parlaments (EP) durch Stéphanie Yon‑Courtin, Mitglied der Fraktion Renew Europe im EP, bildet den Auftakt für eine erneute politische Debatte über die institutionelle Ausgestaltung und strategische Ausrichtung der europäischen Wettbewerbspolitik.

 

Zentraler Kernpunkt des Entwurfs für das Jahr 2025 ist die Forderung nach der Schaffung einer eigenständigen europäischen Wettbewerbsbehörde, die außerhalb der Struktur der Europäischen Kommission angesiedelt werden soll: “Calls for a real independent European competition authority under democratic oversight, which is separate from the executive branch to ensure no political interference.” Die vorgeschlagene Behörde soll neben dem klassischen Kartellrecht auch Fusionskontrolle, Beihilfenaufsicht, Verbraucherpolitik sowie die Durchsetzung digitaler Regulierungsinstrumente bündeln und dafür mit ausreichenden personellen und fachlichen Ressourcen ausgestattet werden. In der Begründung heißt es, dass nationale Wettbewerbsbehörden traditionell „at arm’s length“ von ihren Regierungen agieren, während dies auf EU‑Ebene bislang nicht der Fall sei. Eine institutionelle Unabhängigkeit könne Wettbewerbsentscheidungen vor politischen oder geopolitischen Erwägungen schützen.

 

Im Entwurf wird außerdem auf die internationale Dimension der Wettbewerbspolitik verwiesen. Die Fähigkeit, europäische Regeln unabhängig und kohärent durchzusetzen, wird als zentrale Voraussetzung für regulatorische Handlungsfähigkeit beschrieben: “Europe cannot grow stronger if it hesitates to enforce its own rulebook in the face of external political pressure.”

 

Darüber hinaus nimmt Yon‑Courtin Bezug insbesondere auf die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA). Hier sieht der Entwurf Handlungsbedarf, unter anderem bei der finanziellen Ausstattung der Aufsicht. Der Bericht schlägt vor, eine beständige Finanzierung über eine spezielle Abgabe („DMA fee“) zu prüfen: Auch verweist der Text auf laufende und geplante Marktuntersuchungen, etwa im Cloud‑Sektor, und betont die Notwendigkeit, klassische Missbrauchsaufsicht und neue ex‑ante‑Regeln besser aufeinander abzustimmen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Fusionskontrolle. Der Entwurf plädiert für eine Modernisierung der Leitlinien, um neue Marktbedingungen, insbesondere im Bereich Innovation und Datennutzung, stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird betont, dass Zusammenschlüsse weiterhin einem strengen Prüfmaßstab folgen sollen, um Verbraucherinteressen und wirksamen Wettbewerb zu schützen.

Im Bereich Beihilfenkontrolle begrüßt der Bericht die jüngsten Reformen im Rahmen des Clean Industrial Deal und regt an, das Beihilferecht weiter zu vereinfachen, um eine effiziente Umsetzung strategischer Projekte zu ermöglichen, ohne den Binnenmarkt zu fragmentieren.

 

Nach der Vorstellung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) können die Abgeordneten bis zum 20. März 2026 Änderungsanträge einreichen. Der geänderte Entwurf soll im Juni 2026 im Ausschuss zur Abstimmung stehen und im Juli 2026 in die abschließende Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments gehen. Erst nach diesem Votum wird das Parlament seine Position offiziell an die Europäische Kommission und den Rat übermitteln.

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