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EU-Beihilferecht: Konsultation zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

EU Kommission Beihilfenpolitik AGVO

Konsultation: State subsidies – revision of approval requirement rules (the General Block Exemption Regulation)

 

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2025 eine Konsultation zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Beihilferecht eröffnet. Beiträge können bis zum 6. Oktober 2025 eingereicht werden.

 

Die AGVO erlaubt es Mitgliedstaaten, bestimmte Beihilfen ohne vorherige Prüfung durch die Europäische Kommission zu gewähren. Die aktuelle AGVO trat im Jahr 2014 in Kraft, ist seitdem aber mehrfach geändert und deutlich erweitert worden. Mit der letzten Änderung im Jahr 2023 erhielten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität, um Sektoren zu unterstützen, die für den Übergang zur Klimaneutralität und zu einer Netto-Null-Industrie entscheidend sind (vgl. dazu FIW-Bericht vom 16.03.2025).

 

Ziel der angekündigten Überarbeitung ist die Straffung und Vereinfachung des komplexen Textes, um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Mitgliedstaaten erheblich zu verringern und dadurch die notwendige Unterstützung der Industrie zu erleichtern. Die Kommission möchte auch prüfen, ob bestimmte in der AGVO festgelegte Konditionen – die erfüllt sein müssen, damit Mitgliedstaaten von der Notifizierung einer Beihilfe bei der Europäischen Kommission absehen dürfen – zu komplex sind, Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten aufwerfen und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Es soll geprüft werden, ob bestimmte Voraussetzungen weiterhin erforderlich sind, damit Beihilfen zielgerichtet und verhältnismäßig sind und den Wettbewerb nicht übermäßig verfälschen.

 

Außerdem soll den Bedürfnissen von KMU, einschließlich Start-up- und Scale-up-Unternehmen, sowie den Fällen von Marktversagen, die sich auf die Entwicklung von KMU auswirken, Rechnung getragen werden. Schließlich soll geprüft werden, ob der Anwendungsbereich der AGVO um neue Beihilfekategorien erweitert werden sollte, um aktuellen politischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, etwa der Umsetzung von Maßnahmen, die im „Aktionsplan für die Sozialwirtschaft“ von 2021 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0778 ) und in der Mitteilung „Die Union der Kompetenzen“ von 2025 (Union of Skills communication | Employment, Social Affairs and Inclusion) angekündigt wurden.

 

Nächste Schritte:

Nach Auswertung der Konsultationsergebnisse wird die Kommission einen Entwurf zur Überarbeitung der AGVO vorlegen. Die aktuelle Fassung der AGVO läuft Ende 2026 aus. Die neue AGVO soll daher spätestens im 4. Quartal 2026 verabschiedet werden.

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