EU-Kommission konsultiert zum Entwurf der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung und Leitlinien
Pressemitteilung der Kommission mit links zu Konsultationsdokumenten
Am 11. September 2025 hat die Europäischen Kommission einen Entwurf der überarbeiteten Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung („TT-GVO“) und der zugehörigen Leitlinien veröffentlicht und bittet um Rückmeldung zu den Entwürfen bis zum 23. Oktober 2025. Die aktuell noch gültige TT-GVO aus dem Jahr 2014 läuft am 30. April 2026 aus. Die überarbeitete TT-GVO soll daher im ersten Quartal 2026 in Kraft treten.
Bereits 2023 und im ersten Quartal 2025 hatte die Kommission Vorkonsultationen zur geplanten Überarbeitung der TT-GVO und der Leitlinien durchgeführt (vgl. dazu FIW-Berichte vom 26.02.2025 – EU-Kommission konsultiert zu möglichen Optionen für Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und vom 27.11.2024 – Technologietransfer: EU-Kommission veröffentlicht Arbeitsunterlage und kündigt erneute Konsultation an – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung.
Laut Pressemitteilung konzentrieren sich die Änderungen insbesondere auf die folgenden Bereiche:
- Marktanteilsschwellen: Klarstellungen bei der Anwendung der Marktanteilsschwellen der TT-GVO für Technologiemärkte – es bleibt aber bei den doppelten Schwellenwerten für Produkt- und Technologiemärkte. Verlängerung des Zeitraums, in der die Freistellung nach der TT-GVO weiter gilt, wenn die Marktanteile der Parteien steigen, um ein Jahr.
- Technologie-Pools: Änderung der Bedingungen für den Soft Safe Harbour für Technologiepools in den Leitlinien. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen laut Kommission insbesondere darauf ab, die Transparenz in Bezug auf die im Pool enthaltenen Technologierechte und deren Wesentlichkeit zu verbessern.
- Lizenzverhandlungsgruppen („LNGs“): Darstellung der möglichen wettbewerbsfördernden und wettbewerbswidrigen Auswirkungen von LNGs in den Leitlinien, um echte LNGs von Käuferkartellen zu unterscheiden, und Einführung eines Soft Safe Harbour für LNGs, die bestimmte Bedingungen erfüllen.
- Datenlizenzierung: Der Entwurf der überarbeiteten Leitlinien deckt nun die Lizenzierung bestimmter Arten von Daten ab. So wird klargestellt, dass die Kommission die Grundsätze der TT-GVO und der Leitlinien auf die Lizenzierung von Daten für Produktionszwecke anwenden wird, wenn die lizenzierten Daten Teil einer Datenbank sind, die durch das Urheberrecht oder das in der Datenbankrichtlinie definierte Recht sui generis geschützt ist.