EU-Kommission will der US-Regierung beim DMA entgegenkommen
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Laut Medienberichten (pars pro toto: Handelsblatt) der letzten Tage hat die EU von den USA ein Angebot erhalten, mit dem der aktuell geltende Basiszollsatz von 10 Prozent auf alle Einfuhren aus den USA erhalten bliebe und wenige Ausnahmen für Flugzeuge und Spirituosen vorsähe. Die EU sieht sich im aktuellen Handelsstreit mit den USA dafür zu einigen Zugeständnissen genötigt.
So steht die Regulierung der US-Digitalkonzerne durch die EU schon länger im Fokus der Kritik von Präsident Donald Trump. Trump hatte bereits am 21. Februar 2025 in einem viel beachteten Memorandum („Directive“, „Fact Sheet“) angekündigt, Vorschriften, die vorschreiben, wie amerikanische Unternehmen mit Verbrauchern in der Europäischen Union interagieren – wie der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act – von der Regierung auf den Prüfstand stellen zu lassen (vgl. dazu FIW-Bericht vom 26.02.25 – U.S.-Präsident: Digital Markets Act und andere EU-Digitalgesetze gehören auf den Prüfstand – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung)
Am 23. April hatte die EU-Kommission gegen Apple und Meta wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) Geldbußen verhängt. Apple wurde mit 500 Millionen Euro und Meta mit 200 Millionen Euro bebußt. Die Strafen betreffen Verstöße gegen die Anti-Steering-Vorschriften bzw. das „consent or pay“-Modell unter dem Digital Markets Act (DMA). Es handelt sich um die ersten Geldbußen, die unter dem DMA gegen „Gatekeeper“ verhängt wurden. Die EU-Kommission selbst sieht in der Entscheidung ein starkes Signal für die Durchsetzung des DMA (und zur Regulierung der großen Technologieunternehmen); die Strafen sind allerdings schon im April im Vergleich zu den Erwartungen vergleichsweise milde ausgefallen.
Anscheinend ist nun von U.S.-amerikanischer Seite eine vorübergehende Aussetzung der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) für US-amerikanische Digitalunternehmen vorgeschlagen worden. Die EU-Kommission scheint zu einigen Zugeständnissen bereit zu sein und hat laut HB-Artikel zumindest einen Dialog unter Heranziehen eines Gremiums aus Experten und Vertretern der US-Tech-Industrie angeboten, das in Zukunft über die Umsetzung und Weiterentwicklung des DMA sprechen soll. Der DMA soll selbst zwar nicht zur Disposition stehen, aber seine Durchsetzung und Fortentwicklung könnte daraus geschwächt hervorgehen oder verzögert werden. Offen scheint auch, ob die Sanktionen gegen Apple und Meta noch in voller Härte umgesetzt werden. Apple hat jedenfalls am 7. Juli 2025 Berufung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die Geldbuße eingelegt (Apple legt Berufung gegen 500-Millionen-Strafe der EU ein | Techgarage; Halbe Milliarde Euro: Apple wehrt sich gegen „beispiellose“ DMA-Strafe | heise online).