Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz: Handlungsempfehlungen
Handlungsempfehlungen der Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz | BMWE
Hintergrund: Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“ | BMWE
Die vom Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 2025 eingesetzte Expertenkommission „Wettbewerb & Künstliche Intelligenz“ entstand auf Grundlage des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD und hat den Auftrag, strategische, praxisnahe Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die Deutschland und Europa im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stärken und zugleich die digitale Souveränität sichern sollen. Hintergrund waren Verschiebungen in der digitalen Ökonomie, in der zentrale Ressourcen wie Rechenleistung, Daten und Cloud‑Infrastruktur zunehmend von wenigen globalen Technologiekonzernen kontrolliert werden. Die dadurch entstehenden Marktstrukturen stellen das klassische Wettbewerbsrecht vor neue Herausforderungen. Die Kommission soll daher analysieren, wie faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden können, um Innovation zu fördern und zugleich Konzentrationstendenzen entgegenzuwirken. Ihr ursprünglicher Auftrag umfasst die Entwicklung konkreter Strategien für eine wettbewerbsfähige europäische KI‑Industrie und die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts angesichts KI‑getriebener Märkte. Dies schließt die Bewertung ein, ob und wie bestehende Instrumente – wie Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle oder Interoperabilitätsvorgaben – angepasst werden müssen, um marktbeherrschenden Strukturen entgegenzuwirken.
Die Kommission tagt seit Oktober 2025 in fünf Sitzungen und besteht aus drei Vorsitzenden und zwölf weiteren stimmberechtigten Mitgliedern. Den Vorsitz haben inne: Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Rolf Schumann (Schwarz Digits) und Sebastian Thrun (Sage AI Labs). Schon in ihrer Auftaktsitzung machten die Vorsitzenden deutlich, dass KI die Machtverhältnisse in der digitalen Wirtschaft grundlegend verändert und Europa aktiv gestalten müsse, um nicht in technologische Abhängigkeiten zu geraten. Wettbewerb werde zur Schlüsselbedingung, um Innovationen zu ermöglichen und Konzentration aufzubrechen.
Inzwischen hat die Kommission ihre Arbeit entlang mehrerer aktueller Handlungsfelder strukturiert, die Ende Dezember 2025 veröffentlicht wurden. Dazu zählt erstens der Bereich einer leistungsfähigen Infrastruktur, in dem der Aufbau souveräner europäischer KI‑Kapazitäten im Vordergrund steht. Die Kommission empfiehlt, zentrale Basis‑Infrastrukturen – etwa Rechenzentren, Cloud‑Technologien und Kapazitäten für Chipdesign – ambitioniert auszubauen und dabei stets europäisch zu denken, um Fragmentierung zu vermeiden und Skaleneffekte zu nutzen. Zweitens widmet sie sich Fragen der Finanzierung, etwa wie private und öffentliche Investitionen so gesteuert werden können, dass nachhaltige Geschäftsmodelle entstehen und Innovationsfähigkeit gesichert wird. Drittens befasst sie sich mit Datenverfügbarkeit, einem zentralen Wettbewerbsfaktor, da der Zugang zu hochwertigen Trainingsdaten oft exklusiv bei großen Plattformunternehmen liegt. Auch die Förderung offener Datenräume und die Entwicklung von Standards spielen hier eine Rolle. Viertens untersucht sie den Wettbewerbsschutz und mögliche (De‑)Regulierungsmaßnahmen, um Marktverzerrungen durch dominante Cloud‑Anbieter, Datenmonopole oder Wechselbarrieren abzubauen. Die Kommission untersucht auch, wie Zugangsrechte zu Daten gestaltet werden könnten, welche Bedeutung Interoperabilitätsvorgaben haben und ob bestimmte KI‑Märkte einer ex‑ante‑Regulierung bedürfen, wie sie etwa der europäische Digital Markets Act vorsieht. Dabei geht es nicht nur darum, Marktmacht einzudämmen, sondern auch, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es europäischen Unternehmen ermöglichen, im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Fünftens gehören Talententwicklung, Wissenstransfer und eine innovationsfreundliche Kultur zu den Schwerpunkten, um Europa langfristig im globalen KI‑Wettbewerb zu positionieren. Diese Handlungsfelder bilden die Grundlage der Empfehlungen, die bis März 2026 vorgelegt werden sollen. Es wird erwartet, dass die Kommission Vorschläge zur Anpassung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts vorlegt.
