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Monopolkommission veröffentlicht ihr 14. Sektorgutachten Post (2025)

D Monopolkommission Bundesregierung Post

14sg_post_volltext.pdf

 

Am 10. Dezember 2025 hat die Monopolkommission ihr 14. Sektorgutachten zum Postmarkt („Neues Postgesetz – Marktgestaltung beginnt!“) veröffentlicht. Der Bericht beschreibt die aktuelle Lage der deutschen Postmärkte, identifiziert fortbestehende Wettbewerbsprobleme und bewertet die Wirkung des im Jahr 2024 modernisierten Postgesetzes. Insgesamt sieht die Monopolkommission Fortschritte, aber auch strukturelle Herausforderungen, die den Wettbewerb insbesondere im Briefbereich weiterhin begrenzen. Sie verweist darauf, dass tarifliche und steuerliche Regelungen, Entgeltmethoden und Zugangsbedingungen maßgeblich dafür sein würden, wie sich der Wettbewerb in den kommenden Jahren entwickeln kann.

 

Regulatorische Rahmenbedingungen und bestehende Privilegien

In der Gesamtschau sieht die Monopolkommission weiterhin eine hohe Marktkonzentration. Wettbewerber erreichen im Briefbereich insgesamt nur rund 15 Prozent Marktanteil, im Privatkundensegment weniger als fünf Prozent. Das Gutachten verweist darauf, dass funktionierende Alternativen auch mit Blick auf langfristige Versorgungsperspektiven bedeutend sein könnten.

 

Das Gutachten stellt regulatorische Mechanismen dar, die nach Einschätzung der Monopolkommission einen Einfluss auf die Wettbewerbsbedingungen haben. Dazu gehören unter anderem:

 

  • die Möglichkeit konzerninterner Quersubventionierungen,
  • ein Gewinnzuschlagssystem, das sich an Renditen großer internationaler Unternehmen orientiert,
  • sowie Zugangs- und Rabattstrukturen, die konzerneigene Einheiten tendenziell begünstigen können.

 

Grundversorgungsstandards und Kostenstrukturen

Ein weiterer Schwerpunkt des Gutachtens betrifft die Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung. Diese umfasst unter anderem sechs Zustelltage pro Woche und bestimmte Qualitäts- und Infrastrukturvorgaben. Trotz einzelner Anpassungen – etwa bei Brieflaufzeiten – sieht die Monopolkommission weiterhin Einsparpotenziale. Nach ihrer Analyse könnte eine Reduzierung der Zustelltage auf fünf pro Woche die Kosten senken, ohne die Versorgung wesentlich zu beeinträchtigen. Die Kommission weist darauf hin, dass eine Überarbeitung der Grundversorgungsstandards angesichts sinkender Briefmengen langfristig notwendig sein könnte und empfiehlt, entsprechende Schritte frühzeitig zu planen.

 

Chancen durch die Reform des Postgesetzes

Das seit Juli 2024 geltende reformierte Postgesetz bewertet die Kommission positiv. Es erweitert die Befugnisse der Bundesnetzagentur, stärkt Informationsrechte der Behörde und schafft neue Möglichkeiten, um Marktverhalten zu kontrollieren und Transparenz herzustellen. Nach Einschätzung der Kommission hängt die Wirksamkeit der Gesetzesreform maßgeblich davon ab, wie konsequent die neuen Instrumente angewendet werden.

Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung einer stärkeren Überwachung von Quersubventionen, der Prüfung von Mengenrabattsystemen und der Vergabe von Einlieferungszeitslots. Diese Bereiche gelten als zentral für einen fairen Zugang zum Netz der Deutschen Post und damit für die Wettbewerbsfähigkeit alternativer Anbieter.

 

Avisierte Umsatzsteuerbefreiung

Die Monopolkommission weist schließlich Post darauf hin, dass eine aktuell diskutierte ausschließlich für die Deutsche Post geltende Umsatzsteuerbefreiung im Geschäftskundenbriefbereich erhebliche Folgen für die Marktstruktur haben könnte. Nach ihrer Analyse würde eine solche Regelung insbesondere jene Kundengruppen betreffen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, darunter Behörden, Banken und Versicherungen. Diese Gruppen machen einen großen Teil der Sendungsmengen aus, die bislang von Wettbewerbern transportiert werden. Vor diesem Hintergrund hält die Monopolkommission fest, dass ein steuerlicher Vorteil für einen einzelnen Anbieter die Wettbewerbsbedingungen spürbar verändern würde. Sie spricht sich daher dafür aus, Geschäftskundenbriefe unabhängig vom jeweiligen Postdienstleister einheitlich der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

 

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