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Monopolkommission veröffentlicht ihr 14. Sektorgutachten Telekommunikation

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Sektorgutachten Telekommunikation 2025: Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!

 

Am 10. Dezember 2025 hat die Monopolkommission in ihrem 14. Sektorgutachten „Telekommunikation (2025): Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!“ Empfehlungen für die Bundesregierung veröffentlicht.

 

Die Monopolkommission sieht den deutschen Telekommunikationsmarkt in einer kritischen Transformationsphase. Der Wechsel von Kupfer- zu Glasfasertechnologie eröffne Chancen für Innovation und höhere Bandbreiten, berge aber erhebliche Risiken für den Wettbewerb. Sei empfiehlt u.a., die Beteiligung des Bundes an der Deutschen Telekom (27,8 %) zu beenden, um Interessenkonflikte zwischen Regulierung und Eigentümerinteressen zu vermeiden.

 

Die Monopolkommission begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Europäischen Kommission, mit dem Digital Networks Act (DNA) die Regulierung zu harmonisieren und den Binnenmarkt zu stärken. Sie warnt jedoch vor einer Abschwächung der asymmetrischen Regulierung, die bislang Unternehmen mit erheblicher Marktmacht stärker in die Pflicht nimmt. Solange kein wirksamer Wettbewerb bestehe, müsse diese Regulierung fortgeführt werden. Eine Ausweitung des Rechtsrahmens auf Cloud- und CDN-Dienste sowie die Einführung einer Streitbeilegungsstelle für Internet-Zusammenschaltung lehnt die Kommission ab – die Märkte funktionierten hier wettbewerblich.

 

Das Gutachten betont die zentrale Rolle des Infrastrukturwettbewerbs. Beim Glasfaserausbau lehnt die Monopolkommission ein generelles Verbot des Glasfaser-Überbaus ab. Stattdessen sollen bestehende Regeln gegen missbräuchliches Verhalten konsequent angewendet werden.

ab, empfiehlt aber die konsequente Anwendung bestehender Regeln gegen missbräuchliches Verhalten. Die Regulierungsverfahren sollten beschleunigt werden: verbindliche Fristen, einstweilige Anordnungen und eine Stärkung der Missbrauchsaufsicht seien notwendig. Entgelte sollten auch rückwirkend für unwirksam erklärt werden können. Wenn wirtschaftlich möglich, sollten mindestens zwei Anbieter eigene Glasfasernetze errichten. Bei gemeinsamer Netznutzung drohe eine Abhängigkeit kleinerer Anbieter vom Netzbetreiber. Die Monopolkommission fordert daher verbindliche Zugangsstandards und eine stärkere Rolle der Bundesnetzagentur.

 

Die Migration von Kupfer- zu Glasfasernetzen werde die künftige Marktstruktur prägen. Ohne klare Vorgaben könne die Deutsche Telekom Glasfaser bevorzugt dort ausbauen, wo Wettbewerber aktiv sind, und diese verdrängen. Die Monopolkommission fordert die Bundesnetzagentur auf, von einer moderierenden zu einer steuernden Rolle überzugehen und den Prozess aktiv zu gestalten. So sei ein wettbewerbskonformer Migrationsplan notwendig, um Lock-in-Effekte durch das Commitment-Modell zu vermeiden. Dazu gehöre auch ein Sonderkündigungsrecht für Vorleistungsnachfrager, damit diese von Kupfer- auf alternative Glasfasernetze wechseln können.


Im Mobilfunkbereich solle die Vergabe von Frequenzen weiterhin per Versteigerung erfolgen – gesetzlich als Standardverfahren festgelegt. Um eine Abschottung der Mobilfunkvorleistungsmärkte zu verhindern, sollten Netzbetreiber zu einer Angebotspflicht mit Diskriminierungsverbot verpflichtet werden. Schließlich empfiehlt die Monopolkommission, den Grundsatz der „wettbewerblichen Unabhängigkeit“ bei Frequenzvergaben langfristig anzupassen, um den Marktzugang für neue Anbieter zu erleichtern.

 

Beim Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und großen Inhalteanbietern sieht die Kommission keine akuten Wettbewerbsprobleme. Die Monopolkommission hat die sogenannte „Fair-Share“-Debatte geprüft, in der große Telekommunikationsunternehmen fordern, dass große Inhalte- und Diensteanbieter an den Kosten für den Netzausbau beteiligt werden. Konkret geht es um zusätzliche Zahlungen für die Übertragung großer Datenmengen auf der Ebene der Internet-Zusammenschaltung (Peering und Transit). Die Kommission sieht dafür keine Grundlage, denn die Märkte für Transit und Peering funktionierten wettbewerblich und zeichneten sich durch ausgeglichene Verhandlungsmacht aus. Beide Seiten – Netzbetreiber und Inhalteanbieter – seien aufeinander angewiesen und verhandelten kommerziell auf Augenhöhe. Ein verpflichtender Zahlungsmechanismus oder eine staatliche Streitbeilegungsstelle würde die Netzneutralität gefährden und zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

 

 

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