UK: Konsultation der CMA zur Überarbeitung der Leitlinien zur Marktaufsicht
CMA’s approach to markets work – GOV.UK
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Enterprise and Regulatory Reform Act 2013 – Explanatory Notes
Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat am 20. August 2025 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung ihrer Markets Regime Guidance gestartet. Ziel ist es, die bestehenden Leitlinien zur Marktaufsicht zu aktualisieren, zu konsolidieren und an neue gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen. Die Konsultation läuft bis zum 1. Oktober 2025. Die aktuelle Überarbeitung erfolgt vor dem Hintergrund des Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 (DMCCA) sowie weiterer gesetzlicher Änderungen seit dem Enterprise and Regulatory Reform Act 2013 (ERRA 2013).
Hintergrund:
Der DMCCA stellt eine umfassende Reform des britischen Wettbewerbs- und Verbraucherrechts dar und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit digitaler Märkte zu stärken und Verbraucher besser zu schützen (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 19.02.2024 – UK: CMA veröffentlicht Überblick zum Gesetzentwurf über digitale Märkte (DMCC) – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung). Er trat im Mai 2024 in Kraft und verleiht der CMA neue Befugnisse insbesondere im Bereich der digitalen Märkte. Zentrale Neuerungen sind:
- Einführung eines „Strategic Market Status“ (SMS) für marktmächtige digitale Unternehmen,
- Möglichkeit zur ex-ante Regulierung durch Verhaltensvorgaben und pro-kompetitive Interventionen,
- neue Durchsetzungsmechanismen, einschließlich Geldbußen und gerichtlicher Anordnungen,
- Erweiterung der Marktuntersuchungsbefugnisse, z. B. durch Wegfall von Zeitgrenzen für Vorprüfungen
Der ERRA 2013 führte zur Gründung der CMA als Nachfolgeorganisation der Office of Fair Trading (OFT) und der Competition Commission (CC). Die CMA erhielt seinerzeit eine einheitliche Governance-Struktur mit unabhängiger Entscheidungsbefugnis, die Aufgabe, Wettbewerb im Interesse der Verbraucher zu fördern und neue Verfahrensregeln für Marktstudien und Marktuntersuchungen
Bestehende Leitlinien zur Marktaufsicht (Markets Regime Guidance):
Die aktuellen Leitlinien der CMA zur Marktaufsicht bestehen aus mehreren Dokumenten, die seit 2014 veröffentlicht wurden. Sie regeln die Durchführung von Marktstudien, die Einleitung und Durchführung von Marktuntersuchungen, die Umsetzung und Überwachung von Abhilfemaßnahmen und die Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden. Nach einer Konsultation im Jahr 2024 sollen die Regeln zur Marktaufsicht an neue digitale und regulatorische Realitäten angepasst und in einem Dokument („4Ps“-Framework) zusammengeführt werden, das zu folgenden Themen Erläuterungen enthält:
Purpose – Zielsetzung der Marktintervention, Principles – methodische Grundsätze, Process – Verfahrensabläufe und Performance – Bewertung der Effektivität. Die Konsultation bietet nun Gelegenheit, Einfluss auf die Ausgestaltung der Marktaufsicht zu nehmen.