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Vorhaben im Wettbewerbsrecht laut Koalitionsvertrag (2025-2029)

D 21. Legislaturperiode Koalitionsvertrag Wettbewerbsrecht Beihilfenrecht

Koalitionsvertrag: Koalitionsvertrag-2025.pdf

 

Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 für die 21. Legislaturperiode 2025 – 2029 unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt.

 

Der Koalitionsvertrag enthält einige Vorschläge, die Bereiche der Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts einschließlich des Beihilfenrechts betreffen. In Zukunft soll die Stärkung der europäischen Wirtschaft im globalen Wettbewerb neben der Garantie eines fairen Wettbewerbs innerhalb der EU mittels des Beihilferechts höheres Gewicht erhalten. Beihilfeverfahren sollen schneller und schlanker, IPCEI-Verfahren gestärkt, vereinfacht und beschleunigt werden. In der EU-Fusionskontrolle sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit, europäische Souveränität und Sicherheit stärker als bisher berücksichtigt werden.

 

Im Einzelnen finden sich Aussagen zur Wettbewerbs- und Beihilfenpolitik unter den genannten Randziffern: 

 

Rz. 160 bis 163: Das Beihilferecht muss fairen Wettbewerb innerhalb der EU garantieren, in Zukunft aber die Stärkung der europäischen Wirtschaft im globalen Wettbewerb höher gewichten. Wir setzen uns für schnellere und schlankere Beihilfeverfahren ein. Beim IPCEI-Verfahren streben wir eine Stärkung, Vereinfachung und Beschleunigung an. Deutschland beteiligt sich am IPCEI Med4Cure.

 

Rz. 319 bis 327: Fairer Wettbewerb ist für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft essenziell. Die Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Die effektive Anwendung des Kartellrechts wollen wir sicherstellen und die Verfahren schneller sowie effizienter machen. Wir unterstützen die effektive Durchsetzung des Digital Market Acts durch die zuständigen Behörden auf europäischer Ebene. Wir wollen, dass internationale Wettbewerbsfähigkeit, europäische Souveränität und Sicherheit im europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, stärker als bisher berücksichtigt werden. Eine Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“ setzen wir beim Bundeswirtschaftsministerium ein.

 

Rz. 948 bis 950: Auf europäischer Ebene setzen wir uns für eine Energieunion in Vollendung des Energiebinnenmarktes mit einer leistungsfähigen grenzüberschreitenden Infrastruktur und mit dem Abbau beihilferechtlicher Hürden ein.

 

Rz. 961 bis 963: Rechenzentren werden wir einbeziehen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen führen wir im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) ein. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten.

 

Rz. 4343 bis 4347: Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen in und nach Europa, insbesondere durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Modernisierung des Wettbewerbs- und Beihilferechts, welches wir stärker an Transformationserfordernissen und Europas globaler Wettbewerbsfähigkeit ausrichten wollen, sowie eine Vereinfachung der Verfahren für Important Projects of Common European Interest (IPCEI).

 

 

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