12. GWB-Novelle: Beschlüsse des Bundesrats
D
GWB
Novelle
Bundesrat
BR-Drucksache: 1068. Sitzung des Bundesrates am 25.09.26 – Beschluss – Drucksache 0469-26
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zum Regierungsentwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u. a. Stellung genommen (BR-Drs. 469/26 [Beschluss]) veröffentlicht.
Der Bundesrat hat insbesondere folgende Änderungen und Prüfaufträge beschlossen:
- Vergabescreening: Der Bundesrat fordert eine gesetzlich verbindliche Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten. Untersucht werden sollen Wirksamkeit und Praxistauglichkeit, der Aufwand für die Vergabestellen sowie Vollständigkeit und Qualität der Datengrundlage. Das Bundeskartellamt soll hierzu dem Bundeswirtschaftsministerium berichten; dieses soll das Ergebnis den gesetzgebenden Körperschaften vorlegen. Der Bundesrat begründet dies mit dem zusätzlichen Aufwand der Meldepflichten und den Risiken eines anlasslosen Sammelns von Unternehmensdaten. Fehlerhaft erzeugte Verdachtsfälle könnten gerichtliche Auseinandersetzungen und Vergabenachprüfungen auslösen. Falls das Screening nicht effizient zur Aufdeckung zusätzlicher Kartellverstöße beiträgt, müsse auch seine Abschaffung möglich bleiben.
- Energiewirtschaftliche Missbrauchsaufsicht: Bei der Kostenkontrolle nach § 29 Satz 1 Nr. 2 GWB sollen Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für Zuordnung und Höhe der Kosten sowie gegebenenfalls deren Angemessenheit tragen. Zudem fordert der Bundesrat, § 29 GWB vollständig zu entfristen, statt seine Geltung lediglich um weitere fünf Jahre zu verlängern. Begründet wird dies vor allem mit der Marktstruktur und dem dauerhaften Kontrollbedarf im Fernwärmebereich. Der BDI hatte sich demgegenüber gegen eine dauerhafte Verfestigung sektoraler Sonderinstrumente ausgesprochen. Die Bundesratsstellungnahme geht damit deutlich über den Regierungsentwurf hinaus und steht insoweit der BDI-Position entgegen.
- Fusionskontrolle bei Rundfunkunternehmen: Bei der Berechnung der Umsatzerlöse soll für Rundfunkunternehmen künftig wie bei Presseunternehmen der Faktor vier statt acht gelten. Der Bundesrat will damit die unterschiedliche Behandlung beider Mediengattungen beenden und wirtschaftlich sinnvolle Zusammenschlüsse und Kooperationen, insbesondere auf regionalen Medienmärkten, erleichtern.
- Kraftstoffmarkt: Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Meldepflicht an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe auszudehnen. Der Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sollen bei einer zentralen Bundesstelle gebündelt werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Aufhebung der sogenannten 12-Uhr-Regel für Kraftstoffpreiserhöhungen und eine Prüfung, ob die Energiesteuer vorübergehend gesenkt werden sollte.
Ulrike Suchsland
