Monopolkommission: Geplante Portoerhöhung 2027
PM: Pressestatement von Tomaso Duso vom 3. November 2026
Stellungnahme zur Price-Cap-Regulierung im Postbereich vom 29. Oktober 2026;
Die Monopolkommission hat am 3. November 2026 die geplante Erhöhung der Entgelte der Deutschen Post ab 2027 kritisiert. Der Kommissionsvorsitzende Duso erklärte, das Briefporto dürfe nicht so stark steigen wie vorgesehen. Ein Standardbrief soll künftig 20 Cent mehr kosten. Nach Auffassung der Monopolkommission erkennt die Bundesnetzagentur zu viele Kosten als Folge gesetzlicher Grundversorgungspflichten an und ermöglicht damit ein überhöhtes Porto.
Die Kritik erläutert die Monopolkommission in ihrer am selben Tag veröffentlichten „Stellungnahme zur Price-Cap-Regulierung im Postbereich ab 2027 (BK5-26/001)“ vom 29. Oktober 2026 zu einem Entscheidungsentwurf, den die Bundesnetzagentur am 12. Oktober 2026 vorgelegt hat. In dem sog. „Maßgrößenverfahren“ legt die Bundesnetzagentur fest, welchen Spielraum die Deutsche Post bei der Anpassung ihrer regulierten Preise erhält. Dabei berücksichtigt sie auch Kosten, die dem Unternehmen durch die gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Postversorgung entstehen. Diese als „Lasten“ bezeichneten Kosten können höhere Entgelte rechtfertigen. Die Monopolkommission hält deren Anerkennung jedoch für zu weitgehend. Dadurch könnten Kosten aus anderen Geschäftsbereichen auf die Kunden der regulierten Brief- und Paketdienstleistungen verlagert und zur Quersubventionierung verwendet werden.
Die Stellungnahme befasst sich vor allem mit den Kosten des Filialnetzes. Um festzustellen, welche Mehrkosten auf gesetzliche Vorgaben zurückgehen, vergleicht die Deutsche Post ihr tatsächliches Netz mit folgendem Modell: Wie sähe das Filialnetz aus, wenn das Unternehmen allein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden könnte? Einen solchen Vergleich hatte die Bundesnetzagentur 2024 noch nicht als Grundlage für die Berechnung der Lasten akzeptiert. Damals erkannte sie lediglich die Mehrkosten selbst betriebener Filialen gegenüber vergleichbaren Partnerfilialen (z. B. in Kiosken) an.
Im aktuellen Entscheidungsentwurf übernimmt die Bundesnetzagentur dagegen den Modellvergleich der Deutschen Post. Danach könnten ohne gesetzliche Vorgaben sämtliche selbst betriebenen Filialen und eine bedeutende Zahl von Partnerfilialen geschlossen oder durch automatisierte Poststationen ersetzt werden. Die zusätzlichen Kosten, die gegenüber diesem Modellnetz beim Betrieb des tatsächlichen Netzes entstehen, sollen als Lasten anerkannt werden. Damit würden sie auch den Spielraum für höhere Entgelte beeinflussen.
Die Monopolkommission kritisiert, dass die Deutsche Post diesen Vergleichsmaßstab selbst entwickelt habe. Das Unternehmen habe ein Interesse daran, möglichst viele Kosten als gesetzlich bedingte Mehrkosten auszuweisen. Es reiche deshalb nicht aus, wenn die Bundesnetzagentur die Annahmen lediglich auf Plausibilität prüfe.
Die Monopolkommission bezweifelt zudem, dass die Deutsche Post die betreffenden Standorte ohne gesetzliche Verpflichtung tatsächlich aufgeben würde. Gerade im Paketgeschäft sei ein dichtes Netz ein Vorteil im Wettbewerb. Viele Standorte könnten daher auch ohne gesetzliche Vorgaben im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens liegen. Die Monopolkommission empfiehlt deshalb, Filiallasten nicht pauschal anzuerkennen. Sollte die Bundesnetzagentur daran festhalten, müsse sie selbst oder durch einen neutralen Dritten ermitteln lassen, wie ein Filialnetz ohne die gesetzlichen Vorgaben aussehen würde. Den Maßstab dürfe sie nicht von der Deutschen Post übernehmen. Eine strengere Prüfung gefährde auch nicht die Postversorgung im ländlichen Raum.
Ulrike Suchsland
