EU-Fusionskontrolle: Neueste Entwicklungen
Oxera: Study on the Dynamic Effects of Mergers
Rede von VP Ribera: Press corner | European Commission
Veröffentlichte Stellungnahmen (Contributions to this Consultation): Europäische Kommission: Review of the Merger Guidelines
Auf einer Konferenz von Europäischer Kommission und OECD „Modernising merger control for an evolving world“ am 7. September 2026 in Paris hat die für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Ribera die Grundlinien der Reform der EU-Fusionskontrollleitlinien erläutert. Die neuen Leitlinien sollen noch vor Ende 2026 verabschiedet werden. Sie sollen veränderten wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen, ohne die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts abzuschwächen. Unternehmensgröße könne Investitionen, Innovationen und internationale Wettbewerbsfähigkeit fördern, sei aber kein eigenständiges Ziel der Fusionskontrolle (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 08.05.2026 – Entwurf EU-Fusionskontrollleitlinien – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung).
Bereits am 24. August 2026 hatte die Europäische Kommission eine von der Beratungsgesellschaft Oxera mit den Wissenschaftlern Otto Toivanen, Yassine Lefouili und Leonardo Madio erarbeitete Studie zu den dynamischen Wirkungen von Zusammenschlüssen veröffentlicht. Sie untersucht mögliche Beeinträchtigungen und Vorteile von Fusionen für Innovation, Investitionen, Markteintritte und den künftigen Wettbewerb. Grundlage sind mehr als 450 wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie zahlreiche Fusionsfälle.
Zu dem am 30. April 2026 veröffentlichten Leitlinienentwurf liegen inzwischen auch die Konsultationsbeiträge vor. Die Position der Bundesregierung vom 26. Juni 2026 und die Stellungnahme des Bundeskartellamts zeigen unterschiedliche Akzente bei der Berücksichtigung von Skalenvorteilen, Innovation, Resilienz und anderen nichtpreislichen Faktoren. Die Beiträge sind auf der Konsultationsseite der Europäischen Kommission unter „Responses to the public consultation“ abrufbar. Die Konsultation endete am 26. Juni 2026.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass Wachstum und Skaleneffekte stärker als mögliche Treiber von Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Innovation berücksichtigt werden. Auch Effizienzvorteile sollen früher und umfassender in die wettbewerbliche Prüfung einfließen. Sie müssten jedoch weiterhin überprüfbar und fusionsspezifisch sein und den Verbrauchern zugutekommen. Für Resilienz- und Sicherheitsvorteile sowie für die Abwägung preislicher und nichtpreislicher Wettbewerbsparameter fordert die Bundesregierung genauere Kriterien. Den vorgesehenen „Innovation Shield“ für bestimmte Übernahmen kleiner innovativer Unternehmen unterstützt sie grundsätzlich, warnt aber vor zu weit gefassten Ausnahmen in konzentrierten Märkten.
Das Bundeskartellamt betont in seiner Stellungnahme allerdings stärker die Grenzen des geltenden Rechts. Da die EU-Fusionskontrollverordnung nicht geändert werde, könnten die Leitlinien den rechtlichen Prüfungsmaßstab nicht erweitern. Nachhaltigkeit, Resilienz, Digitalisierung oder Versorgungssicherheit seien nur berücksichtigungsfähig, soweit sie einen hinreichenden Wettbewerbsbezug aufwiesen. Kritisch sieht das Amt offene Formulierungen und weitreichende Ermessensspielräume, insbesondere bei dynamischen Effizienzen und der Abwägung unterschiedlicher Wettbewerbsparameter. Auch beim „Innovation Shield“ äußert das Bundeskartellamt Bedenken. Die vorgesehenen Ausnahmen könnten dazu führen, dass problematische Übernahmen innovativer Unternehmen nicht ausreichend geprüft würden. Der Schutzbereich solle deshalb auf Fälle begrenzt werden, in denen eine Wettbewerbsbeeinträchtigung verlässlich ausgeschlossen werden könne.
Ulrike Suchsland
