Monopolkommission: 26. Hauptgutachten
Die Monopolkommission hat am 9. Juli 2026 ihr 26. Hauptgutachten „Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik“ an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übergeben. Das Gutachten verbindet die klassische Konzentrationsberichterstattung mit Analysen aktueller wirtschaftspolitischer Herausforderungen und formuliert Empfehlungen zur Wettbewerbs-, Industrie-, Energie- und Digitalpolitik.
Im Zentrum der Bestandsaufnahme steht die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Die Monopolkommission verweist auf eine rückläufige inländische Wertschöpfungsbindung, sinkende Preisaufschläge und Produktivitätsprobleme insbesondere im verarbeitenden Gewerbe. Daraus leitet sie einen wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf ab, betont jedoch zugleich die Bedeutung einer wettbewerbsorientierten Wirtschaftsordnung als Grundlage für Innovation, Investitionen und Wachstum.
Im kartellrechtlichen Teil befasst sich die Monopolkommission insbesondere mit der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. Sie spricht sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente aus und bewertet das Sammelklageinkasso grundsätzlich positiv. Darüber hinaus hält sie langfristig auch die Einführung einer echten kartellrechtlichen Sammelklage für diskussionswürdig, empfiehlt derzeit jedoch noch keine konkrete gesetzgeberische Umsetzung. Zudem plädiert sie für eine stärkere Bündelung und effizientere Organisation von Kartellschadensersatzverfahren.
Vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Entwicklungen widmet sich das Gutachten außerdem dem Rüstungssektor. Die Monopolkommission sieht das Kartellrecht grundsätzlich nicht als Hindernis für den Ausbau der europäischen Verteidigungsfähigkeit. Kooperationen und Zusammenschlüsse könnten zwar erforderlich sein, müssten aber weiterhin wettbewerblich überprüft werden. Eine weitergehende kartellrechtliche Sonderbehandlung der Verteidigungsindustrie lehnt sie ab. Zugleich spricht sie sich für eine stärker europäisch koordinierte und innovationsfreundliche Rüstungsbeschaffung aus, die insbesondere den Zugang von KMU und Start-ups erleichtern soll.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Industriepolitik. Die Monopolkommission plädiert für eine Industriepolitik, die Wettbewerb als Instrument zur Bewältigung von Transformations- und Standortproblemen nutzt. Horizontale Maßnahmen zur Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen sollten grundsätzlich Vorrang vor selektiven Eingriffen zugunsten einzelner Branchen oder Unternehmen haben. Vertikale Fördermaßnahmen seien zwar nicht ausgeschlossen, müssten aber auf klaren und nachvollziehbaren Kriterien beruhen. Die Auswahl geförderter Technologien und Branchen solle transparent erfolgen und regelmäßig evaluiert werden.
Die Debatte um Industriestrompreise behandelt die Monopolkommission als Anwendungsfall dieser Grundsätze. Sie spricht sich grundsätzlich für breit wirkende Entlastungen bei staatlich beeinflussten Strompreisbestandteilen aus. Branchenspezifische Sonderregelungen sollten die Ausnahme bleiben. Zugleich empfiehlt sie eine Vereinfachung der bestehenden Förderlandschaft, eine stärker degressive Ausgestaltung von Entlastungen sowie eine wettbewerbliche Organisation bestimmter Förderinstrumente.
Ein eigenes Kapitel widmet sich der Künstlichen Intelligenz. Die Monopolkommission diagnostiziert bei der Nutzung von KI in der deutschen Industrie ein „Transformationsversagen“. Als Ursachen nennt sie Investitionsunsicherheit, organisatorische Hemmnisse in Unternehmen, regulatorische Belastungen und wachsende Abhängigkeiten von wenigen großen Technologieanbietern. Um offene und bestreitbare Märkte zu sichern, empfiehlt sie eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und des Digital Markets Act (DMA) sowie eine stärkere Beobachtung von Konzentrationstendenzen entlang der KI-Wertschöpfungskette. Daneben spricht sich die Monopolkommission für mehr Rechtssicherheit bei industriellen Datenkooperationen, den Abbau regulatorischer Doppelstrukturen und gezielte Entlastungen für KMU und Start-ups aus. Der öffentlichen Beschaffung misst sie eine besondere Bedeutung bei. Der Staat solle seine Nachfrage nach KI-Lösungen strategisch nutzen, um Innovationen zu fördern und offene, interoperable digitale Ökosysteme zu stärken. Hierzu diskutiert die Monopolkommission unter anderem offene Standards, Datenportabilität, eine stärkere Berücksichtigung von Open-Source-Lösungen sowie unter engen Voraussetzungen europäische Anbieterpräferenzen.
