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EU-Kartellrecht: Konsultation zur Kartellverfahrensverordnung 1/2003

EU Kartellverfahrensverordnung Verbotsentscheidungen Verpflichtungszusagen Einstweilige Maßnahmen

Konsultationsseite: EU antitrust procedural rules (revision)

Ihre Meinung ist gefragt: Vorschriften für EU-Kartellverfahren – Europäische Kommission

 

Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2025 eine Konsultation zur Überarbeitung der Kartellverfahrensverordnung VO 1/2003 und der Durchführungsverordnung 773/2004 eröffnet. Beiträge können bis zum 2. Oktober 2025 eingereicht werden.

 

Die Konsultation folgt einer ersten Konsultations- und Evaluierungsphase in den Jahren 2022-2024 (vgl. dazu FIW-Berichte vom 23.08.2023, 06.07.2023 und vom 11.07.2022). Basierend auf den Ergebnissen dieser Evaluierung ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die VO 1/2003 in einigen Bereichen überarbeitet und angepasst werden soll. Der Schwerpunkt der Überarbeitung soll auf der Beschleunigung der Verfahren sowie auf der Erweiterung der Untersuchungsbefugnisse der Kommission mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft liegen. In der Konsultation angesprochen werden unter anderem die Ermittlungsbefugnisse der Kommission (insbesondere Nachprüfungen, Auskunftsersuchen und Befragungen); bestimmte Aspekte ihrer Entscheidungsbefugnisse (insbesondere die Frage, wie einstweilige Maßnahmen und Verpflichtungszusagen erlassen werden können); das Verfahren für die Gewährung von Einsicht in die Kommissionsakte; das Verfahren für die Beteiligung von Beschwerdeführern und Dritten an Wettbewerbsuntersuchungen; und wie die Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden und nationalen Gerichten optimiert werden kann. Dabei werden auch Optionen für die Eindämmung der Gefahr einer fragmentierten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Zusammenhang mit strengeren nationalen Vorschriften zu unilateralen Handlungen geprüft.

 

Weitere Schritte:

 

Auf die Konsultation wird ein öffentlicher Workshop folgen. Ein Entwurf zur Überarbeitung der VO 1/2003 soll bis September 2026 vorgelegt werden.

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